Sicherungsverwahrung im Realitäts-Check

Freiheit für Thomas

Anhand der Situation der Sicherungsverwahrten in der JVA Freiburg (jva-freiburg.de), soll der Vollzug der SV einem Realitäts-Check, aus Sicht der Verwahrten, unterzogen werden.

 

Sicherungsverwahrungsanstalt der JVA Freiburg

An das schon im 19. Jahrhundert erbaute Hauptgebäude der JVA wurde vor rund 10 Jahren ein Neubau angebaut. Direkt mit der Außenmauer der Anstalt abschließend, befindet sich dort die für Baden-Württemberg zentrale Sicherungsverwahrungsanstalt (zur Eröffnung dieser Anstalt vgl. http://de.indymedia.org/2013/04/343984.shtml). Zurzeit sind die rund 67 Haftplätze zu 80% belegt. Da die SV-Anstalt zuvor für die Vollstreckung von Untersuchungshaft benutzt wurde, ist die Infrastruktur auf jene Vollzugsart ausgerichtet und nimmt die speziellen Bedürfnisse und Belange der Verwahrten, die meist schon Jahrzehnte in Haft verbracht haben, nicht wirklich in den Blick.

Besserstellungs- und Abstandsgebot befolgt?

Das BVerfG (http://bverfg.de/entscheidungen/rs20110504_2bvr236509.html) forderte mit Urteil vom 4. Mai 2011, unter Hinweis auf eine vorangegangene Entscheidung aus dem Jahr 2004, die Justizbehörden auf, den Vollzug der SV „in deutlichem Abstand zum Strafvollzug“ zu gestalten, d.h. die Verwahrten auch im Vollzugsalltag zu privilegieren. Dies deshalb, weil diese nicht (mehr) zur Strafe festgehalten würden, sondern ein „Sonderopfer“, so das Gericht, brächten, ihnen die Freiheit aus rein präventiven Gründen entzogen würde.

Wie steht es nun in der Praxis um dieses „Besserstellungsgebot“? Bei nüchterner Betrachtung ähnelt der Vollzugsalltag dem im Strafvollzug auf verblüffende Weise. Die Verwahrten in der JVA Freiburg können bislang keine echte Besserstellung erkennen, sondern vielmehr eine Gleichstellung und in vielen Punkten sogar eine Schlechterstellung gegenüber dem Strafvollzug. Wobei das in Teilen auch ein spezifisch baden-württembergisches Problem sein mag, da sich hier die Grün/Rot geführte Landesregierung weigerte, für den Bereich der Sicherungsverwahrung ein eigenes Haftgebäude neu zu bauen. Das Ministerium widmete kurzerhand durch Federstrich eine Untersuchungshaftanstalt zur SV-Anstalt um.

Während bspw. in Niedersachsen vorbildlich die Hafträume der Verwahrten 20 m2 groß gebaut wurden, mit integrierter Dusche, Herd, Kühlschrank und Computer, nebst Telefon, sucht man all das in Freiburg vergeblich. Hier erschöpft sich im Wesentlichen die „Besserstellung“ in der Erlaubnis private Oberbekleidung zu tragen und die Zellen sind ein paar Stunden mehr auf als im angegliederten Strafhaftbereich.
Und selbst Letzteres ist nicht immer gewährleistet. So werden die Verwahrten der „Individualstation“ (http://de.indymedia.org/2013/07/346960.shtml) nach Willen des juristischen Leiters, Oberregierungsrat R. abends früher weggeschlossen als alle anderen Verwahrten, also jene, die auf den drei Therapie-Stationen brav mitarbeiten, ja sogar früher als die Strafgefangenen im „Wohngruppenvollzug“ besagter Hauptanstalt, sobald ein Wärter „ausfällt“, z.B. weil er einen ins Krankenhaus verbrachten Verwahrten zu bewachen hat. Andernfalls, so ORR R., könnten unkontrollierbare Zustände auf der Individualstation einkehren, bis hin zu Ausbruchsversuchen. Den Strafgefangenen im Haupthaus, so R. weiter, sei es nicht zumutbar, dass sie ihrerseits früher weggeschlossen würden, um hierdurch frei werdendes Personal in die SV-Abteilung umsetzen zu können.
So entleert die Anstalt im Alltag das Besserstellungsgebot zur Lachnummer.

Nicht anders verhält es sich mit Sportangeboten: während andere Bundesländer fünfstellige Beträge in die Hand nahmen, um eigene Fitnessräume und Sportanlagen zu errichten, findet man davon in Freiburg nichts (nicht unterschlagen werden soll freilich die Tischtennisplatte im SV-Hof). Den Strafgefangenen einige Meter weiter werden umfangreichste Aktivitäten offeriert, exklusive Kraftsportgeräte in deren Hof, Tennis-Anlage, Boccia-Bahnen und anderes mehr. Der Punkt mit den Kraftsportgeräten ist pikant, denn ORR R. stellt sich auf den Standpunkt, die Verwahrten könnten schließlich während des Hofgangs der Strafgefangenen dort in den Hof, um dann dort zu trainieren. Das ist insoweit verfehlt, weil dann keine „Besserstellung“ der Verwahrten stattfindet, allenfalls eine „Gleichstellung“, zum anderen finden viele Verwahrte gar nicht den Mut in den Strafhafthof zu gehen.
Weshalb ist das so? 60%-70% der Verwahrten sind wegen Sexualtaten verurteilt; so herrscht bei Strafgefangenen die Ansicht vor, jeder SVer ist, bis zum Beweis des Gegenteils, ein „dreckiger Kinderficker“ und entsprechend wird agiert. Herr H. bspw. weigert sich in den Strafhafthof zu gehen, da er dort schon mit dem Tode bedroht worden sei.
Und wer sich dann doch in den Strafhaft-Hof wagt und um einen Platz im Kraftsportbereich bemüht, dem wird mitgeteilt: „Da musst Du Dich ein bis zwei Jahre gedulden, vorher wird da nichts frei!“
Gibt es dann mal einen Vollzugsbeamten, so wie Obersekretär L., der nach eigenem Bekunden über einen Trainerschein verfügt und der bereit wäre kostengünstig, vielleicht sogar kostenlos in Fitness-Studios Gerätschaften zu beschaffen, wird er, wie er erzählte, von der JVA „ausgebremst“ und seine Eingaben werden nicht unterstützt.

Zugegebenermaßen haben die Verwahrten werktags (bis Ende September) bis zu fast 8 Stunden die Möglichkeit in den Hof zu gehen (ab 01.10. wird das auf 5 ½ Stunden reduziert), also mehr als in Strafhaft. Jedoch gilt dies ausschließlich für nicht-arbeitende Verwahrte, denn wer arbeitet, der kann ab Oktober auch nur eine Stunde an die frische Luft. Im Übrigen sieht das Gesetz eigentlich vor, dass von Zellenaufschluss am Morgen bis Einschluss in der Nacht, der Hof zugänglich zu sein habe, also rund 16 Stunden. Aber dies ignoriert die Anstalt geflissentlich.

Dann gibt es noch die Vorgabe von mindestens 10 Stunden Besuchszeit pro Monat; die allerwenigsten Verwahrten haben jemanden, der auch bloß eine Stunde käme. Die Vorgabe liest sich gut, für Wenige bringt sie tatsächlich etwas.

Trennungsgebot beachtet?

Das BVerfG fordert zwar keine vollständige Trennung der Haftarten, jedoch ist zwingend auf die besonderen Belange der Verwahrten Bedacht zu nehmen. In der Freiburger Praxis bedeutet dies, alle Freizeitangebote der Strafhaft stehen auch den Verwahrten offen, jedoch spezifische Angebote nur für sie gibt es faktisch keine.

Kürzlich machte Oberregierungsrat R. von sich reden, als er kurzerhand, so der leitende Sanitätsbeamte der Anstalt, das „Trennungsgebot aufhob“. Wer nun zum Anstalts(zahn)arzt oder Sanitätsbeamten möchte, der wird in ein enges Kabuff, zusammen mit Untersuchungs- oder Strafgefangenen gesperrt. Hier findet dann weder eine Trennung noch eine „Besserstellung“ statt, es ist und bleibt Strafvollzug für die Betroffenen. Eine „just-in-time“ Zuführung zum Arzt oder eigene Warteräume wären finanziell nicht darstellbar und personell nicht leistbar.

Die oben erwähnte Problematik für Sexualdelinquenten gilt auch hier, die Weigerung der JVA das Trennungsgebot zu befolgen, bedeutet für viele Verwahrte, trotz des theoretischen Angebots an Aktivitäten im Strafbau teilzunehmen, ein faktisches Hindernis und einen Ausschluss von allen Angeboten.

Selbst als Nicht-Sexualtäter hat man oftmals mit Vorbehalten zu kämpfen, wie ich aus eigenem Erleben bestätigen kann. Hören Strafgefangene, man sei SVer, folgt oft dieselbe stereotype Reaktion: „Aha, wieder ein Kinderficker!“

Freiheitsorientierter Vollzug?

Vom höchsten deutschen Gericht bekamen der Gesetzgeber und die Behörden die Vorgabe, den Vollzug der SV freiheitsorientiert zu gestalten, d.h. nach außen orientiert. Durch (zügige) Gewährung von Vollzugslockerungen, solle eine Eingliederung in die Gesellschaft erfolgen, soweit es hinsichtlich der Gefahrenprognose gerechtfertigt erscheine.

Auch hier versagt die JVA Freiburg nach Ansicht der meisten Verwahrten auf ganzer Linie. Schon was den Vollzugsalltag anbelangt, ist dort nichts „freiheitsorientiert“. So gibt es weder Computer noch Telefone in den Zellen.
Letzteres ist in der JVA Rosdorf (Niedersachsen) genauso Standard wie der Besitz von Bargeld. Auch das wird den Verwahrten in Freiburg nicht gestattet.

Nur die allerwenigsten SVer erhalten ungefesselt Ausführungen. Bei Ausführungen wird man von in der Regel zwei Wärtern bewacht und darf die JVA für ein paar Stunden verlassen. Ausgänge und Hafturlaube gibt es, soweit ersichtlich, gar nicht, selbst wenn psychiatrische Sachverständige für solche Maßnahmen plädieren. Wer gefesselt Ausführungen erhält, verlässt die JVA in Handschellen und bekommt diese erst wieder nach Rückkehr in die Anstalt abgenommen. Im Regelfall darf man dann auch nicht etwa in Freiburgs Innenstadt flanieren gehen (vgl. http://de.indymedia.org/2013/08/347516.shtml), sondern muss sich in eine Wohnung hin ausführen lassen. Wobei die Wärter strengstens kontrollieren, dass man die Wohnung nicht verlässt, und sei es nur, um in den Garten zu gehen. Und jegliche Regung wird genau protokolliert und später ausgewertet.
Wer (gefesselt) zu Fuß, mit seinen Bewachern, einfach nur mal ins Grüne, das ist in Spaziergangweite von der JVA erreichbar, möchte, dem wird das, wie im Falle des Herrn H. abgelehnt. Als Ersatz wurde ihm angeboten, ihn mit dem Auto irgendwohin ins Grüne zu kutschieren.
Nicht Wenige der Verwahrten verzichten angesichts des als demütigend empfundenen Procederes auf die ihnen qua Gesetz zustehenden Ausführungen. Zumal man in Freiburg eh nur derer vier pro Jahr bekäme. In Rosdorf dürfen die SVer einmal im Monat raus aus der Anstalt.

Therapieorientierter Vollzugsalltag?

Das Bundesverfassungsgericht ordnete mit dem erwähnten Urteil vom 04. Mai 2011 an, dass es „einer individuellen und intensiven Betreuung (der) Untergebrachten durch ein multidisziplinäres Team qualifizierter Fachkräfte“ (Urteil, a.a.O.; Rz. 113) bedürfe. Soweit die graue Theorie.
In der Freiburger Praxis sind PsychologInnen und SozialarbeiterInnen überwiegend in Teilzeit in der SV tätig und ansonsten im Strafhaftbereich, der Untersuchungshaft oder außerhalb der Justiz. So sie denn in der SV tätig sind, müssen sie regelmäßig Berichte verfassen, verbringen Stunden in sogenannten „Teamsitzungen“ (die uniformierten BeamtInnen, Sozialdienst und psychologischer Dienst bilden heutzutage ein „Team“), bevor sie dann mal Zeit finden für therapeutische Maßnahmen. Jene Verwahrten, die „mitarbeiten“, berichten übereinstimmend davon, dass es keineswegs eine Ausnahme sei, wenn „Einzelsitzungen“ mit PsychologInnen nur alle zwei oder drei Wochen für jeweils 30, maximal 45 min stattfänden.

Zumal die JVA Freiburg sich auch nach eigener Definition nicht als therapeutische Anstalt versteht, vielmehr will man hier entsprechende Verwahrte auf eine (meist) langjährige Sozialtherapie in einer anderen JVA oder eine Therapie in einem psychiatrischen Krankenhaus „vorbereiten“.

Nicht wenige Verwahrte, gerade hier auf der Individualstation, werden schlicht sich selbst überlassen. So lange, bis dann eine uniformierte Beamtin zusammen mit einem Verwahrten dessen Zelle über Stunden hinweg putzen muss, da die Zustände unzumutbar wurden. Ein anderer Verwahrter verstopfte über Tage sein WC, der Gestank waberte über den Flur. Tage später schaute man mal nach und stellte fest, dass das WC verstopft war; erst dann wurde es repariert – und der Verwahrte erneut sich selbst überlassen. Die meiste Zeit des Tages ist er in seiner Zelle weggeschlossen.

Letztlich sind es tragische Gestalten – auf Seiten der Verwahrten, aber nicht weniger auf Seiten der Justiz.

Ein Aspekt, der der Fairness halber zu erwähnen wäre, ist gewiss auch die finanzielle Unterausstattung der SV; der therapeutische Leiter der SV, Herr G. beklagte in einem Interview vor einiger Zeit, dass er über zu wenig Personal verfüge. Und auch uniformierte Beamte lassen immer wieder wissen, es fehle an allen Ecken und Enden an Geld.

Jedenfalls kann von einem „therapieorientierten Vollzug“ allenfalls dann die Rede sein, wenn man eine rosarote Brille trägt.

Dies & Das

Der Haftalltag in der SV-Anstalt ist von viel Resignation geprägt. Die Anstalt tut das ihre, um diese Haltung zu befördern. Da hat doch der Gesetzgeber entschieden, Verwahrte sollten ab dem 01.06.2013 auch wieder von der Familie oder Freunden „Lebensmittelpakete“ erhalten dürfen. Was macht die Anstalt, unterstützt vom SPD-regierten Justizministerium? Sie verschlechtert die Lebensbedingungen, denn ab sofort sind pro Jahr nur 6 Pakete (á 5 kg) zugelassen, egal ob man sich Essen schicken lässt oder Kleidung (letztere nur vom Versandhandel). Konnten sich die Verwahrten in Freiburg zuvor faktisch eine unbegrenzte Zahl an Wäschepaketen zusenden lassen, dürfen sie nun sechs Mal im Jahr wählen: Fressen oder Wäsche.
Fast unnötig zu erwähnen, aber ich tu es dennoch: in Rosdorf dürfen sich Verwahrte ohne Limit Pakete bestellen/schicken lassen.

Wer, wie ich, 15 Jahre in Bruchsals Knast saß, der ist gewohnt bei den Besuchen alleine zu sein; in Freiburg verfügt der Besuchsraum über vier Tische, ist zudem 40% des Jahres geschlossen. „Tut uns leid, Herr Meyer-Falk“, das hörte ich immer wieder, aber es fehle an Geld für einen Umbau und an Personal. In Bruchsal konnte man an 365 Tagen des Jahres Besuch erhalten, nicht so in der SV-Besuchsabteilung in Freiburg. Außerdem kann es sein, dass am Nachbartisch, Stuhlrücken an Stuhlrücken ein Mitverwahrter sitzt. Privatsphäre ist somit ein Ding der Unmöglichkeit.

Dafür entwickelt die Anstalt ansonsten durchaus kreative Ideen.
Ein an einem günstigen Ort angebrachter Schaukasten für die Tageszeitung wurde kurzerhand innerhalb des Hofareals so umgehängt, dass man nun entweder nichts lesen kann, zumindest wenn man kurzsichtig ist, oder aber man muss in ein Pflanzenbeet treten. Über diesem wurde nun der Kasten neu festgeschraubt.

Oder die „Wasserhahn-Affäre“, bei der nun der Landtag prüft, ob Steuergelder verpulvert wurden. In den SV-Zellen gab es Mischbatterien für Warm-/Kaltwasser, als eines Tages im Juli 2013 Werkbeamte und diesen zuarbeitende Strafgefangene von Zelle zu Zelle gingen, um die Mischbatterien durch Druckknöpfe auszutauschen. Mit einem beherzten Schlag oben auf den Knopf konnte man dann für ca. 10 Sekunden einen Wasserstrahl zum Fließen bringen. Selbst in der behindertengerecht eingerichteten Zelle, in der ein Inhaftierter lebt, der so kurze Arme hat, wie man sie von Contergan-Opfern kennt, sollte der Knopf installiert werden. Der Werkbeamte meinte, das sei so angeordnet worden.
Erst als man in der „Individualstation“ tätig wurde, gab es Theater, denn diese Verwahrten lassen sich nicht einfach auf dem Kopf herum tanzen. So bequemte sich am Folgetag schon erwähnter Oberregierungsrat auf die Station und überraschte einen Strafgefangenen (dieser schien zu Anfang den Juristen mit einem Insassen zu verwechseln, was Verwahrte erheiterte, nicht aber den Herrn ORR R.) beim Fortgang der Austauscharbeiten. Wie ein Rohrspatz fing R. an zu schimpfen und faltete gewissermaßen den Werkbeamten zusammen. Die neue Order lautete dann: sofortiger Rückbau! Also latschten die Gefangenen und die Werkbeamten wieder von Zelle zu Zelle, bauten die Druckknöpfe aus und Mischbatterien ein. Lustig ist das Handwerkerleben, zumal in einem Knast.

Umso weniger Geld, angesichts dieser Eskapaden, hat die Anstalt verständlicherweise für die Ernährung der Verwahrten. In Rosdorf (Niedersachsen) erhalten alle Verwahrten, die auf das Knastessen verzichten, ca. 220 Euro „Kostgeld“ im Monat. Freiburg speist die Verwahrten mit mageren 68,44 Euro/Monat ab (ein ganz großes Dankeschön an dieser Stelle deshalb an jene, die mich angesichts dieser Lage finanziell unterstützen, insbesondere an Frau K.F., Frau B.W., Herrn H.M., Herrn R.O., Herrn S.W., Herrn R.G., Herrn M.S., Frau A.B., Frau D.F., Herrn W.H., Frau P.B. und Frau C.U., sowie die Rote Hilfe e.V. und auch ABC Brighton (UK). Die Hilfe ist mir sehr wertvoll!).

Zusammenfassung

Die Darstellung mag aus Sicht der Justizverwaltung ein wenig einseitig sein, aber sie gibt die Einschätzung vieler der hiesigen Verwahrten wieder, die hier 24 Stunden des Tages leben müssen. Außerdem wird die Kritik auch geteilt von deren Rechtsanwälten, wie auch von Hochschullehrern, insofern stehen die SVer nicht ganz alleine auf weiter Flur.

Ob letztlich auch Gerichte der Kritik folgen werden, das bleibt noch abzuwarten. Unterstützung durch die Öffentlichkeit dürfte bei realistischer Betrachtungsweise weniger zu erwarten sein, denn auch wenn jeder Einzelne hier seine Strafe längst abgesessen hat, wird er doch fast immer nur auf das reduziert, was er vor meist sehr langer Zeit getan hat. Hier sitzen Verwahrte seit 10, 15 und mehr Jahren in SV, addiert man noch die vorangegangene Strafhaftzeit, liegen die Straftaten 20, 25, 30 Jahre zurück – und es wird so getan, als hätten sich die Männer in den Jahrzehnten kein Deut geändert, als wären sie ein Gefahrenherd, der beseitigt werden muss.

Gänzlich unreflektiert seitens des Personals bleibt die unumstößliche Tatsache, dass sie hier beteiligt sind an der Vollstreckung einer „Maßregel“, die im November 1933 von den Nationalsozialisten ins Strafrecht aufgenommen wurde, und was es für eine Gesellschaft heißt, auch noch fast 70 Jahre nach Ende der NS-Diktatur eine Rechtsfolge zu vollstrecken, die „faschistischen Ungeist“ atmet, wie in einem Urteil des Obersten Gerichts der DDR am 23.12.1952 festgestellt wurde.


Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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