Es war eine doch eher lange Sitzung am Landgericht Bonn, die an diesem Montag um 11 Uhr begann und sich bis in den späten Nachmittag zog. Am Ende dann hatte das Urteil gegen den Burschenschafter Norbert Weidner Bestand - er ist mit seiner Berufung gescheitert.
Damit unterlag er erneut in einem juristischen Streit, der schon mehrere Runden andauert. Weidner ist Mitglied der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn und war hoher Funktionär des Dachverbandes Deutsche Burschenschaft, der immer wieder mit rechtsextremen Provokationen auffällt. Das Bonner Amtsgericht hatte ihn bereits im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er das Andenken des im Konzentrationslager Flossenbürg ermordeten NS-Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer verunglimpft hatte.
Weidner ging gegen die Entscheidung vor, scheiterte aber im Winter 2013. Der Strafbefehl gegen ihn wurde damals bestätigt, lediglich die Geldstrafe auf 40 Tagessätze zu je 30 Euro verringert. Jetzt wies das Landgericht seine Berufung dagegen ab.
Weidners Anwalt Björn Clemens kündigte an, nun Revision vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Er habe den Eindruck, das Verfahren sei "ergebnisgeleitet" gewesen.
Die Vorgeschichte: Weidner hatte in der Mitgliederzeitung seines Bundes einen Leserbrief veröffentlicht, die Vorbildfunktion Dietrich Bonhoeffers in Frage gestellt und ihn als "Landesverräter" bezeichnet. Mehr noch: Bonhoeffer habe erst spät zum Widerstand gefunden, schreibt Weidner, und sei trotz Systemkritik lange Zeit nicht verfolgt worden. Das alles passe nicht zum Bild von Bonhoeffer, das heute gezeichnet werde. Als er schließlich begonnen habe, Informationen an die Briten zu übermitteln, habe er durch seinen "Verrat" den "Tod von Tausenden deutschen Soldaten" zu verantworten gehabt. Der Brief ist eine perfide Provokation, zwischen den Zeilen trieft er vor Hetze.
Weidner hat zudem eine durchaus einschlägige Vergangenheit, ein Blick in die Zeitungsarchive offenbart seine rechte Karriere. Es setzt sich das Bild eines Mannes zusammen, der auch in rechtsextremen Organisationen aktiv war, die mittlerweile verboten sind. Und der zwar die militante Neonazi-Szene verlassen hat, aber in Interviews Wert darauf legte, er sei nicht ausgestiegen, sondern habe sich lediglich zurückgezogen.
Später sagte er allerdings, er lehne Extremismus entschieden ab. "Es dürfte verständlich sein, dass jemand, der 17 Jahre lang keinerlei derartige Aktivitäten entfaltet hat und nicht mehr das Gedankengut von früher vertritt, nicht plötzlich wieder als extrem wahrgenommen werden möchte."
Jetzt sagte sein Anwalt, Weidner habe Bonhoeffer nie verunglimpfen wollen. Der besagte Leserbrief sei sachlich gehalten und man dürfe seinem Mandanten nicht mit den Mitteln des Rechtsstaates eine bestimmte Haltung aufzwingen wollen.
Ein Gerichtssprecher sagte hingegen, der zuständige Richter habe den Gesamteindruck des Leserbriefes bewertet - und der sei nun mal eindeutig.
otr