Das Internetauktionshaus eBay darf weiterhin den Verkauf von Kleidung sperren, die mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht wird. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die entsprechende Klage eines Textilunternehmens zurück.
Der Kläger hatte vorläufigen Rechtsschutz beantragt, weil es in der Sperrung der Artikel eine Benachteiligung durch eBay als marktbeherrschendes Unternehmen und deshalb einen unzulässigen Boykott sah. Diese Entscheidung wollte der Bekleidungshändler mit einer einstweiligen Verfügung verbieten. Zudem bestritt das Unternehmen, mit der rechtsextremen Szene verbunden zu sein.
Gericht: Zumutbare Ausweichmöglichkeiten
Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth handelt es sich bei eBay allerdings nicht um ein marktbeherrschendes Unternehmen. Es gebe genügend andere Internetplattformen und Online-Shops. Damit habe das Kleidungs-Label zumutbare Ausweichmöglichkeiten, um seine Artikel zu verkaufen. Ob das Unternehmen als rechtsextremistisch einzustufen sei oder nicht, sei deshalb auch nicht relevant, so das Gericht.
Noch nicht rechtskräftig
Die von dem Kläger vertriebenen Marken waren in den Medien als Kleidung beschrieben worden, die den Träger als Mitglied der rechtsextremen Szene zu erkennen geben. eBay schloss die Produkte daraufhin von laufenden und zukünftigen Auktionen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.