Polizist wollte gegen Geld Beweismittel verschwinden lassen

Erstveröffentlicht: 
14.03.2013

K.o.-Tropfen-Prozess

 

Ein Kaiserstühler hat eine Frau mit K.o.-Tropfen betäubt und in einer Gartenhütte vergewaltigt – jetzt wurde er in Freiburg verurteilt. Dabei kam raus: Gegen 22.000 Euro hatte ihm ein Polizist angeboten, Beweismittel verschwinden zu lassen

 

Es klingt wie eine Geschichte aus einem Fernsehkrimi: Ein Polizeibeamter macht einem Angeklagten ein Angebot, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit Hilfe von K.O.-Tropfen vor den Richter muss: Gegen 22 000 Euro will der Polizist ein Überwachungsvideo und belastende DNA-Spuren verschwinden lassen.

Nur: Der Fall ist keine TV-Story, sondern am Donnerstag vor dem Amtsgericht verhandelt worden. Der Angeklagte will dem Polizisten das Geld auch bezahlt haben. Die Beweismittel blieben unangetastet und der Angeklagte wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch den Polizisten erwartet nun ein Strafverfahren.

Der betroffene Polizist gehört zu den fünf Beamten der Freiburger Polizeidirektion, gegen die wegen schwerer Dienstvergehen ermittelt wird. Der Kripobeamte ist im Mai 2012 suspendiert worden.

Der 53-Jährige steht im Visier des Dezernats Sonderfälle / organisierte Kriminalität der Landespolizeidirektion. Es besteht der Verdacht der schweren Bestechung und Bestechlichkeit, des Geheimnisverrats sowie der Verdacht der gewerbsmäßigen Hehlerei. Der Kriminalkommissar war auch mit der Betreuung von sogenannten V-Leuten befasst.

 

Schwer wiegen auch die neuen zusätzlichen Vorwürfe, die nun vor dem Schöffengericht von einem Angeklagten gegen den Polizisten erhoben worden sind. 22.000 Euro will der Angeklagte in drei Raten über seinen Schwager als Mittelsmann dem Polizisten zukommen lassen haben, nachdem dieser angeboten hatte, Beweismaterial zu vernichten. In der Verhandlung sagte gestern als Zeuge ein Ermittler der Landespolizeidirektion aus. Es sei nicht auszuschließen, dass der beschuldigte Polizist das Geld angenommen habe. Aber das Verfahren laufe noch und man sei noch nicht so weit, dass man es ihm nachweisen könne. Er gab aber zu, dass es in das Bild der anderen Fälle passe, in denen Ermittlungen gegen den suspendierten Beamten laufen.

K.O.-Tropfen ließen sich nicht mehr nachweisen

Es ging vor dem Amtsgericht um den sogenannten K.O.-Tropfen-Fall, der in der Region für viel Aufsehen gesorgt hat. Eine junge Frau aus der Ortenau war an einem Samstagabend im Juni 2011 von einer Diskothek im Freiburger Industriegebiet-Nord in eine Gartenhütte bei Bötzingen verschleppt und dort missbraucht worden. Die Frau konnte sich am nächsten Morgen an nichts mehr erinnern. Die Ermittler vermuteten schnell, dass der Täter K.o.-Tropfen eingesetzt haben könnte. Das ließ sich nun vor dem Schöffengericht allerdings nicht mehr genau klären – auch weil die Substanz schon nach wenigen Stunden nicht mehr nachzuweisen ist.

 

Der Täter, ein Familienvater vom Kaiserstuhl, wurde aber dennoch aufgrund von Zeugenaussagen, Bildern einer Überwachungskamera und DNA-Spuren überführt. Das Schöffengericht verurteilte den 32-Jährigen deshalb wegen schweren Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen zu 30 Monaten Gefängnis. Das Opfer leide bis heute unter der Tat und müsse therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, sagte die Anwältin der Frau.