Polizeipräsident nennt Faustschlag konsequent

Erstveröffentlicht: 
15.02.2013

Der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer hat sich erstmals zu dem Prügel-Vorfall in der Wache in der Au geäußert. Im Interview mit der tz verteidigte Schmidbauer den Beamten, der die 23-jährige Frau mit der Faust geschlagen und ihr dabei die Augenhöhle und das Nasenbein gebrochen hatte:

 

"Sie müssen das aus der Sicht des Kollegen sehen, der das selbst sogar alles dokumentiert hat. Der ist vorher getreten und bespuckt worden, sie hat versucht, ihm einen Kopfstoß zu versetzen. Sie war nicht zu beruhigen, war im Drogenrausch. Schon auf der Fahrt in die Inspektion ist sie ausgeflippt, hat auf den Kollegen eingeschlagen. Nach dem Vorfall in der Zelle hat sie sich in den Rettungswagen gesetzt, wieder ihre Faxen gemacht und die Zunge rausgestreckt. Dieses Gravierende an dem Vorfall war aus Sicht des Beamten zunächst gar nicht vorhanden. Der Faustschlag war für ihn die konsequente Vorgehensweise, um das zu beenden."


Auf die Frage, wie der Beamte den Fall im Nachhinein einschätze, antwortete Schmidbauer laut tz: "Ich habe die Vernehmung gelesen. Er hat gesehen, dass die Frau schwer verletzt war. Darum hat er den Rettungsdienst gerufen. Auf Grund ihres ganzen Vorverhaltens ist er glaube ich heute noch der Ansicht, dass seine Reaktion angemessen war."

 

Die 23-Jährige, der ein Polizist Mitte Januar Nasenbein und Kieferhöhlenboden gebrochen hatte, sieht sich derweil von der Polizei schikaniert: Am Dienstag drangen nach Angaben ihres Anwalts acht Polizisten in die Wohnung der 23-Jährigen ein, weil angeblich Hilferufe zu hören gewesen seien. Am Freitag seien, berichtet der Anwalt, dann sieben Mann und ein Hund um 6 Uhr früh zur Wohnungsdurchsuchung erschienen und hätten die Frau gezwungen, eine Haarprobe für einen Drogentest im Institut für Rechtsmedizin abzugeben.

 

"Die Maßnahmen sind völlig unverhältnismäßig, offenbar will man meine Mandantin zermürben", sagt Anwalt Franz J. Erlmeier. Augenscheinlich, klagt der Anwalt, gehe es den Ermittlern "darum, meine Mandantin in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken und damit den Tatvorwurf der massiven Körperverletzung durch zwei Fausthiebe seitens des Polizeibeamten zu bagatellisieren".

 

Die Polizei wies die Darstellungen des Anwalts zum Ablauf der beiden Vorfälle teilweise zurück. Sie verteidigte ihr Vorgehen und stellte dies als Teil von normalen Ermittlungen dar. Die Durchsuchung am Freitag habe neue Beweise gegen die Frau liefern sollen. Gegen die 23-Jährige wird seit dem Prügel-Vorfall in der Au wegen Beleidigung, Widerstand und Körperverletzung ermittelt. Die Frau wiederum hatte den prügelnden Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt.

 

Die Frau war am 20. Januar nach einem Streit mit ihrem Freund auf die Wache in der Au gebracht worden. Sie wurde dort mit den Händen auf dem Rücken gefesselt und von mehreren Beamten auf der Pritsche einer Haftzelle niedergedrückt. Die Frau spuckte aus Wut einen Beamten an. Dieser soll ihr einen oder zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Die Frau habe zu einem Kopfstoß gegen ihn angesetzt, es sei Notwehr gewesen, sagte der Beamte.

 

Ob die Frau am 20. Januar eventuell unter Drogeneinfluss stand, konnte die Polizei an dem Tag nicht klären. Der zuständige Richter stufte den Sachverhalt damals als zu geringfügig ein, um einen Drogentest anzuordnen. Am Freitag dieser Woche sollte nun eine Haarprobe Aufschluss über den Drogenkonsum der Frau bringen. "Hätte die Polizei angefragt, ob meine Mandantin das auf freiwilliger Basis macht, hätten wir zugestimmt", sagt Anwalt Erlmeier. Stattdessen hätten Freitagfrüh um 6.11 Uhr sieben Mann vor der Türe gestanden. Sie hätten unter anderem "Haschisch-Brocken" sichergestellt, die sich als "Hunde-Leckerli" entpuppt hätten. In der Rechtsmedizin sei die 23-Jährige gefragt worden, ob sie suizidgefährdet sei und auf ihre bange Frage "verfolgt Ihr mich jetzt?" sei die Antwort gekommen: "Leiden Sie unter Verfolgungswahn?", erzählt der Anwalt.

 

Bereits am Faschingsdienstag waren acht Beamte in der Wohnung der Frau aufgetaucht. Die Polizei teilte mit, ein Bewohner des Mehrfamilienhauses habe laute Schreie und Gepolter gehört, zudem habe eine Frau "Hör auf!" gerufen. Daraufhin habe man drei Streifenwagen zu dem Haus geschickt. Erst vor Ort hätten die Beamten von der Wohnungsinhaberin erfahren, um wen es sich bei ihr handele. Die 23-Jährige berichtete ihrem Anwalt dagegen, sie habe ihre Nachbarn gefragt: Keiner habe Hilferufe gehört, keiner die Polizei alarmiert.

 

Die Polizei reagierte auf diese Darstellung des Anwalts mit schriftlichen "Richtigstellung". Demnach haben die Beamten die 23-jährige am Faschingsdienstag "sichtlich" aufgewühlt und zitternd angetroffen, als diese die Tür öffnete: "Sie zwängte sich durch Türspalt und lehnte die Tür gleich wieder an. Bei einer Befragung sagte sie, dass in ihrer Wohnung kein Streit gewesen wäre und sie allein sei." Als eine Polizistin die Tür aufgeschoben habe, hätten die Beamten jedoch einen Mann im Flur bemerkt und die Wohnung betreten, "um die mitgeteilte Gefahrensituation" abzuklären. Die Frau und der Mann versicherten daraufhin, sie hätten nicht gestritten.

 

Laut Polizei handelte es sich bei dem Mann um jenen Freund, der die 23-jährige schon am 20. Januar geschlagen und bedroht haben soll. Die Polizei teilte ferner mit, schon im Sommer 2012 hätten Polizisten "aufgrund einer akuten Gefährdungssituation " die Wohnung der Frau betreten.