Vor bald 7 Jahren besuchte der damalige US-Präsident George W. Bush jr. Mecklenburg-Vorpommern, um dort mit Bundeskanzlerin Merkel zu grillen. Die Boulevardpresse sprach bald von der „teuersten Grillparty der Welt“, da der Einsatz der rund 12.000 Polizisten zig-Millionen Euro verschlang.
Der Prozess
Ich hatte schon 2006 das Innenministerium in Schwerin um Zugang zu den Rechnungen für den Bush-Besuch gebeten. Grundlage für die Anfrage war das dortige Informationsfreiheitsgesetz. Als das Ministerium den Zugang zu den Unterlagen ablehnte, reichte ich Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin ein.
Erst vier Jahre später wollte das Gericht über die Klage verhandeln. Vertreten wurde ich von Rechtsanwalt Stefan Schulz von der Kanzlei Lorentz, Macht & Fandel (http://www.die-verteidiger.de). Das auch überregionale mediale Interesse war recht rege, denn nicht Wenige schien es zu verblüffen, dass ein in Haft sitzender Mensch sich für die Kostenlegung des Bush-Besuchs interessieren könnte.
Mit Urteil vom 27.08.2010 verpflichtete das Verwaltungsgericht Schwerin (Az. 1 A 389/07) das Innenministerium mir Kopien aller Rechnungen von Amtshilfe leistenden Behörden anderer Bundesländer auszuhändigen, gestattete jedoch zugleich dem Land alle Einzelposten zu schwärzen und nur die jeweiligen Gesamtkosten mitzuteilen.
Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht
Da mich insbesondere die Details der einzelnen Rechnungen interessierten, beantragte Rechtsanwalt Schulz beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung. Diese wurde mit Beschluss vom 14.09.2012 (Az.: 1 L 195/10) nicht zugelassen.
Das OVG warf mir, bzw. dem Rechtsanwalt vor, in der 1. Instanz nicht nachdrücklich genug auf die ungeschwärzten Fassungen der Rechnungen bestanden zu haben.
Einsicht in die Kopien
So wie nun im Internet die als PDF-Datei eingestellten Kopien einzusehen sind (http://de.indymedia.org/2013/01/340340.shtml), wurden sie mit Schreiben vom 12.11.2012 durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt. Der Informationsgehalt tendiert, sieht man von den ungeschwärzten Endbeträgen ab, gegen Null. Freilich versäumte es das Ministerium nicht, für die Überlassung der Kopien exakt 88,91 Euro einzufordern.
Freundlicherweise übernahm die Bezahlung dieses Betrages, sowie der Gerichtskosten für die letztlich erfolglose Einschaltung des Oberverwaltungsgerichts Herr Ehregott R. aus Köln, der sich schon 2010 in Folge eines SPIEGEL-Artikels über den Fall bei mir meldete.
Resümee
Auch wenn nach nun fast sieben Jahren Rechtsstreit der Erkenntnisgewinn in der Sache gleich Null ist, so sollten die Bürgerinnen und Bürger doch reger von den einzelnen Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und des Bundes Gebrauch machen. So machte vor einiger Zeit ein Prozess in Berlin Schlagzeilen, als Bürger über ein von Bundeskanzlerin Merkel veranstaltetes Geburtstagsessen zu Ehren des – damaligen – Deutsche Bank Chefs Ackermann Auskunft verlangten – und vor Gericht dann auch erfolgreich erstritten. So kann zumindest ein Ansatz an Transparenz versucht werden zu erreichen. Gerade marginalisierte Kreise können die Informationsfreiheitsgesetze zudem auch als Waffe verwenden. Erst die Klagen von Arbeitslosen und ihren Verbänden brachten die Bundesagentur für Arbeit dazu, bis dorthin weitgehend geheim gehaltene interne Arbeitsanweisungen offenlegen zu müssen.
Deshalb sollte sich niemand von dem teils renitenten Verhalten von Behörden, den gesetzlich vorgesehenen Zugangsanspruch zu Akten zu verwehren, abhalten lassen.
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA, Schönbornstr. 32
76646 Bruchsal
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