Wr. Neustädter Dom-Brandstifter: 20 Monate bedingt

Archivbild vom ersten Prozesstag Anfang September
Erstveröffentlicht: 
21.11.2012

Das Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt den 15-Jährigen zu einer bedingten Haftstrafe und Bewährungshilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Wegen Brandstiftung und schwerer Sachbeschädigung ist ein Jugendlicher am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt - nicht rechtskräftig - zu 20 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 15-Jährige hatte die am 6. März begangene Tat, die einen Schaden im Ausmaß von einer Million Euro anrichtete, zunächst gestanden, in der Verhandlung aber geleugnet - aus Furcht vor dem Elternhaus, befand der Schöffensenat.

Das Gotteshaus wurde nach der Restaurierung erst Ende September wieder geöffnet. Nach seiner Ausforschung im Frühjahr hatte der Bursch ein Geständnis abgelegt, entschuldigte sich beim Dompropst und erkundigte sich beim vernehmenden Beamten, zu dem er Vertrauen gefasst habe, nach einer Möglichkeit zur Leistung von Sozialstunden.

Angst vor dem Vater

Seine größte Sorge sei gewesen, dass der Vater etwas erfährt, meinte der Richter in der Urteilsbegründung. Hinsichtlich der Strafbemessung verwies er auf den bisher ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten, der nun auch eine Lehrstelle in einer Tischlerei habe. In Anbetracht seines "sehr jungen Alters" reiche daher die Androhung einer Freiheitsstrafe plus Bewährungshilfe aus. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Zu Verhandlungsbeginn im September hatte der 15-Jährige u.a. angegeben, er habe sich das alles nur ausgedacht. Heute erklärte er, vor zwei Tagen sei ihm der exakte Tagesablauf eingefallen: Er sei an jenem Nachmittag mit einem Freund im Park nahe seines Wohnhauses gewesen und dann nach einem Anruf seiner Mutter um 17.34 Uhr sofort nach Hause gegangen - das Feuer in der Kirche war gegen 18.00 Uhr entdeckt worden, als Rauch aus einem Seitenschiff drang. Seine Eltern, die Schwester und ihr Ehemann bestätigten diese Aussage nahezu minutiös - was dem Gericht allerdings "konstruiert" erschien.

Zeugin sah Jugendliche

Eine damalige Passantin konnte sich heute nur mehr daran erinnern, auf dem Domplatz Jugendliche gesehen zu haben - ihrer ersten Aussage im März zufolge hatte sie den Verdächtigen auf einem vorgelegten Foto zu 70 Prozent erkannt.

Zur Sprache kam auch eine zweite Brandstiftung, und zwar auf einer Friedhofstoilette. Der 15-Jährige habe ihm erzählt, "etwas angezündet" zu haben, gab sein gleichaltriger Freund an, der an beiden Tagen mit ihm zusammen gewesen war. Der Friedhofsgärtner, der von einem Besucher alarmiert worden war und die Flammen mit mehreren Gießkannen Wasser gelöscht hatte, sagte aus, die beiden danach auf einem Bankerl ganz in der Nähe "ganz entspannt" sitzen gesehen zu haben.

(APA)