Nazi-Aufmarsch in GP Till: Nur ein NPD-Verbot kann künftig helfen

Naziaufmarsch in Göppingen
Erstveröffentlicht: 
09.10.2012

Göppingen - Für den Göppinger Oberbürgermeister Guido Till steht die Lehre des Wochenendes fest: „Die NPD muss verboten werden“, forderte er, als er zusammen mit dem Chef der Polizeidirektion, Martin Feigl, am Montag vor Journalisten die Bilanz des Demonstrationssamstags zog.

 

Gebe die große Politik hier nicht endlich ihre zögerliche Haltung auf, werde man auch in Zukunft gezwungen sein, Naziaufmärsche wie den vom Wochenende dulden zu müssen. Mehr als 2000 Polizisten waren am Samstag in der Stadt im Einsatz gewesen, um exakt 152 sogenannten „Nationalen Sozialisten“ ihren Marsch vom Bahnhof durch die Göppinger Oststadt zu ermöglichen. Bei Zusammenstößen mit linken Gegendemonstranten wurden 34 Personen, darunter 28 Polizisten, leicht verletzt. Es gab elf Festnahmen.

 

„Wir haben eine konkrete Gefahr für die Sicherheit gesehen“

 

Kritik äußerte Till noch einmal an den Richtern des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim (VGH), die das städtische Verbot der Demonstration am Freitag aufgehoben hatten. „Wir haben eine konkrete Gefahr für die Sicherheit gesehen“, sagte die Erste Beigeordnete Gabriele Zull. Der Verlauf am Samstag habe diese Prognose bestätigt, auch wenn die Gewalt von den rund 600 linksextremistischen Gegendemonstranten ausgegangen sei. Dass der VGH erklärt habe, eine konkrete Gefahrenlage sei nicht ersichtlich, sei für sie unverständlich und durch die Ereignisse widerlegt. „Es ist nicht möglich, rechts und links zu trennen“, sagte Zull.

Karsten Harms, der Pressesprecher des VGH, widersprach diesem Vorwurf und verwies auf den Senatsbeschluss: „Wenn die Stadt schon im Vorfeld davon ausgeht, dass von einer der Gegendemonstrationen Gewalt ausgehen könnte, muss diese ebenfalls unter Auflagen gestellt oder gegebenenfalls verboten werden.“ Die Richter hätten genau diesen Punkt vermisst, erklärte er. Kritisch habe der VGH auch ge­sehen, dass die Stadt ihrer Kooperationspflicht mit den Antragstellern nicht ­nachgekommen sei. „Nachdem sich die Veranstalter bereit erklärt hatten, die Strecke des Aufzugs zu modifizieren, hätte die Versammlungsbehörde die Pflicht gehabt, dieser Möglichkeit nachzugehen“, betonte Harms. Dass dies vom Stuttgarter Verwaltungsgericht zuvor anders gesehen worden war – dort wurde das Verbot der Veranstaltung durch die Stadt Göppingen bestätigt –, liege in der Natur des Rechtsstaats, fügte er hinzu. „Die Unabhängigkeit von Richtern kann durchaus dazu führen, dass der gleiche Sachverhalt eine unterschiedliche Würdigung erfährt.“

 

Taktik soll nicht geändert werden

 

Die Stadt Göppingen will ihre Taktik indes nicht ändern. „Irgendwann werden neue Veranstaltungen kommen. Dann werden wir genauso vorgehen“, sagte Till. Die Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch (Grüne), die bei der friedlich verlaufenen zentralen Gegenkundgebung des Bündnisses nazifrei gesprochen hatte, äußerte sich hingegen skeptisch. Die Polizei habe zu früh und zu großräumig abgesperrt. Viele friedliche Demonstranten wären so nicht zur Kundgebung gelangt. „Man muss überlegen, wie mit so einer Situation anders umgegangen werden kann.“ Als Beispiel nannte sie die Neonazidemo in Heidelberg am 3. Oktober. Sie war direkt am Bahnhof von 2000 Demonstranten friedlich gestoppt worden. „Dort hat die Polizei die Blockade zugelassen“, sagte der Bündnissprecher Alex Maier. In Göppingen sei dies jedoch keine Option gewesen, sagte der Polizeichef Feigl. „Die Heidelberger Demonstration war kurzfristig angemeldet worden. Wir hatten eine Vorlaufzeit von drei Monaten.“ Verfassungsrechtlich sei die Polizei deshalb verpflichtet gewesen, den Neonazis einen Demozug zu ermöglichen. Die Strecke sei aber von 4,5 Kilometer auf 1,75 Kilometer verkürzt worden.