Rechte Aufmärsche in Dortmund: Neonazis klagen gegen Demo-Verbot

Nazidemo im März 2012
Erstveröffentlicht: 
28.08.2012

DORTMUND Die Anmelder der für das Wochenende geplanten rechten Demonstrationen in Lütgendortmund und Hörde haben gegen das Verbot der Aufmärsche durch die Polizei am Dienstag Einspruch eingelegt und einen Antrag auf eine Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellt.

 

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion den Eingang der Anträge. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist frühestens am morgigen Mittwoch zu rechnen.

 

Der Einspruch war erwartet worden, nachdem Polizeipräsident Norbert Wesseler am Montag das Verbot der beiden Neonazi-Aufmärsche verkündet hatte. Die Rechten hatten für Freitagabend eine Veranstaltung im Zentrum von Lütgendortmund und für Samstag in Hörde angemeldet. Begründet wurde das Verbot mit der Zugehörigkeit des Anmelders zur inzwischen verbotenen Neonazi-Gruppe Nationaler Widerstand Dortmund.

Polizeipräsident ist optimistisch

Die Polizei hatte den Widerspruch gegen das Verbot erwartet, zeigt sich aber optimistisch für das weitere Verfahren. "Ich gehe weiter davon aus, dass mein Verbot Bestand haben wird und die Versammlungen entsprechend meines Verbots nicht stattfinden werden. Nichtsdestotrotz bereitet sich die Dortmunder Polizei auf einen möglichen Einsatz am kommenden Wochenende vor,“ erklärte Polizeipräsident Norbert Wesseler auf Anfrage unserer Redaktion. 

Zu vermuten ist, dass der Rechtsstreit um des Demo-Verbot durch mehrere Instanzen geht. In der Vergangenheit hatte am Ende stets das Bundesverfassungsgericht die Verbotverfügungen der Polizei gekippt.