Demonstranten dürfen im Zelt nicht übernachten

Erstveröffentlicht: 
10.07.2012

Düsseldorf. Um ein Protestzelt einer Flüchtlingsinitiative am Rheinufer ist ein Streit zwischen dem Veranstalter und dem Polizeipräsidenten Herbert Schenkelberg entbrannt, der wohl letztlich in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden werden muss.

 

Das Präsidium hat dem Anmelder eine „beschränkende Verfügung“ zugestellt, die zwar die vierwöchige Mahnwache genehmigt, das Campieren in einem Zelt aber untersagt. Im Klartext: Die Demonstranten dürfen am Versammlungsort nicht lagern und nicht übernachten.

 

Darum geht es: Die vor allem in Bayern aktive „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten“ protestiert jetzt auch hier gegen die Zustände in oft weit abgelegenen Flüchtlingsheimen, gegen das Arbeitsverbot und gegen die Residenzpflicht von Asylbewerbern. Der Iraner Arash D., der wegen seiner Tätigkeit für eine Menschenrechtsorganisation aus seinem Heimatland fliehen musste und in Düsseldorf die Situation der Flüchtlinge anprangert, sagte: „Ich fühle mich hier im Freien, wo mich alle sehen, sicherer als in einem Flüchtlingsheim.“ Auch deshalb wollten am Burgplatz acht bis zehn Asylbewerber in einem Protestzelt campieren, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. So wie in sechs anderen Orten, vor allem in Bayern, auch.

 

Keine Feldbetten

 

Doch da macht der Polizeipräsident nicht mit. Er lehnte aus Sicherheitsgründen den vorgeschlagenen Standort für eine vierwöchige Mahnwache auf der Rheinuferpromenade nahe des Burgplatzes ab und dirigiert die Protestler stattdessen zum Johannes-Rau-Platz . Vor allem aber will er verhindern, dass die Demonstranten ein Nachtlager aufschlagen. Es könne nur ein Zelt mit „symbolischem Charakter“ aufgestellt werden, höchstens 2,50 Meter lang und breit Meter und 1,50 Meter hoch - so die Auflage. Es darf nicht mal betreten werden. Feldbetten und Matratzen werden als „Hilfsmittel“ für die Protestler untersagt. „Eine Mahnwache heißt wachen und nicht schlafen“, sagt der Polizeipräsident gestern auf einer Pressekonferenz. „Jeder hat dass Recht, seine Meinung zu sagen. Aber dass Demonstranten vier Wochen in einem Zelt übernachten müssen, das erschließt sich mir nicht.“

 

Ihm geht es dabei um Grundsätzliches. Das Grundrecht auf Meinungsäußerung sei „nicht grenzenlos“. Schenkelberg: „Wenn wir es wirksam schützen wollen, dürfen wir es nicht überstrapazieren. Wir müssen eine Linie für die Zukunft finden“, meint er. Sonst könnte es Entwicklungen mit „Event-Charakter geben, die mit einer Demonstration nichts mehr zu tun hätten. Diese Position vertritt er auch beim Occupy-Lager neben der Johanneskirche - die Stadt hatte den Campierern eine Ordnungsverfügung zur Räumung zugestellt.

 

Wie es jetzt am Johannes-Rau-Platz weitergeht, auf dem eine Handvoll Demonstranten unter dem wachsamen Auge der Polizei gestern Abend einen kleinen Pavillon aufstellten und ihre Mahnwache begannen, steht noch nicht fest. Das größere Zelt musste auf Weisung der Polizei liegen bleiben. Gegen die Auflagen des Polizeipräsidenten legte Rechtsanwalt Marcel Keienborg Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Der Polizeipräsident ist entschlossen, bis zum OVG Münster zu gehen. „Wir brauchen Rechtsklarheit. Wir haben keine.“Für die Veranstalter ist das alles „lächerlich“. Oliver Ongaro von der Organisation „Stay“ lästert: „In den Protestzelten in Bayern darf geschlafen werden. In der rot-grünen Landeshauptstadt Düsseldorf nicht.“

 

Michael Mücke