Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit - Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf!
Am kommenden Dienstag muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den
Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen
verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen
Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch
beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist
und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Der
Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem
fragwürdigen Prinzip „Einer haftet für Andere“ eine Einschränkung der
Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in
Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen,
ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Der Prozess
vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten
Verhandlungstag ruft die „Kampagne 19. Mai“ ab 8:30 Uhr unter dem Motto
„Demonstrationen gehören den Demonstranten“ zu einer Kundgebung vor dem
Landgericht auf.
Kontakt:
kampagne19mai@querfunk.de
Web: http://www.kampagne19mai.de