[KA] Demonstrationen gehören den Demonstranten

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Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit - Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf!

Am kommenden Dienstag muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.

 

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip „Einer haftet für Andere“ eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag ruft die „Kampagne 19. Mai“ ab 8:30 Uhr unter dem Motto „Demonstrationen gehören den Demonstranten“ zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf.

Kontakt: kampagne19mai@querfunk.de
Web: http://www.kampagne19mai.de