RDL-Anfragen verschlägt Pressesprecher der Polizei die Antwort

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Erstveröffentlicht: 
22.08.2011

Eine in der vergangen Woche eingerichtete SOKO Vauban der Polizeidirektion Freiburg hat nach einem Bericht der BZ vom Dienstag 16.8.11 eine überraschende Ermittlungsrichtung in ihren Untersuchungen aufgenommen:
" Kontakte zwischen Randalieren und Bewohnern des SUSI Geländes" seien bestätigt worden!!
Schon am Dienstag war es den ganzen Vormittag unmöglich die Pressestelle der Polizei zu dieser ungewöhnlichen Neuentdeckung telefonisch zu erreichen.
Heute gelang das.
Aber der Pressesprecher, Herr Brecht, wollet schon keinen Kommentar zur gestrigen Ingewahrsamnahme von ca. 20 JublerInnen im Amt für Öffentlcihe Ordnung abgeben: von wegen der laufenden Entwicklungen.  So blieb zwangsläufig die Frage unbeantwortet, ob die Ingewahrsamnahme überhaupt erforderlich war, weil doch einzelne ihre Ausweise gezeigt hatten. Auch die Beschlagnahme von Handys mit dem Verweis auf die Nacht der Rhinoräumung, konnte so von Herrn Brecht noch nicht erklärt werden. So blieb es zunächst bei der Frage nach den Mollies in der Nacht am 3.8.11. :

 

Deshalb stellen wir unsere Fragen on air und schriftlich

 

Anfrage von RDL an die Pressestelle der Polizeidirektion Freiburg vom 18.08.2011:

1. Nach gefestigter Rechtsprechung -VGH Mannheim Frau Stein gegen PD Freiburg/BVerfG März zu Hamburger Wagenburg - ist die Anwendung von §28 Abs1 Nr. 3PolG nur dann verhältnismässig gegen Personen, die Ihren Ausweis vorzeigen, wenn begründete, ernstliche Zweifel an Ihrer Identität bestehen! Welche sollen dies am 17.8. gewesen sein bei den vor oder in (?) dem Bürgeramt Sistierten Wieviele Personen wurden trotz Vorzeigen ihres amtlichen Ausweises zur Dienststelle verbracht ? Welche Tatsachen oder Rechtsgründe des Polizei Gesetztes machten erkennungsdienstliche Behandlungen bei wie vielen erforderlich?

2. Das vom Amtsleiter Bürgerservice in Gang gesetzte Verfahren bezieht sich auf den Verdacht des Hausfriedensbruch . Welche tatsächen Anhaltspunkte rechtfertigen. die Beschlagnahme von Handys bzw. Papieren zur Aufklärung dieses Deliktes? Welche tatbestandlichen Voraussetzungen aus § 33 Polg sollen ggf. alternativ demnach eine Beschlagnahme rechtfertigen können? Ggf. welche aus der Strafprozessordnung?

3. Stimmen die Aussagen, daß die Beschlagnahmen und Auswertungen von Handys im Zusammenhang mit den Ereignissen am 3. August M 1 Räumung stehen? Welche konkreten wie hinreichenden tatsachlichen Anhaltspunkte hatten die Ermittlungsführer, dass eine Verbindung z.B. i S. § 22 Abs5 Pol G zu diesen Ereignissen herstellbar war ? Welche andere gesetzlichen Ermächtigungen sollen die Beschlagnahmen gerechtfertigt haben, zumal ein ausdrücklicher Schutz nach dem Fernmeldegeheimnis aus dem GG besteht?

Komplex Rhinoräumung 3.8.2011

4. Welche Gründe gab es, den am frühen Morgen des Mittwoch 3.8. 11 trotz Verweis auf seinen Presseausweis unter Anwendung von unmittelbaren Zwang Festgenommenen über mehrere Stunden im polizeilichen Gewahrsam zu halten? Trotz der klaren gegenteiligen Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes zu solchen Vorgängen?

5. Was hat die kriminaltechnische Untersuchung der am 3. 8 als "Abfüllstation" beschlagnahmten Flaschen ergeben? Lässt sich der Begriff "Molli" nach diesen Ergebnissen noch rechtfertigen? Wenn ja: Wie? Wieviele Flaschen sind untersucht worden? Um welche Uhrzeit wurden sie sichergestellt?

6. Ist hinsichtlich der polizeilichen Erkenntnisschöpfung aus dem Internet, die Ermittlung im Zusammenhang mit dem unstrittig offenkundig körperlich geschädigten Kraftfahrer (Porsche) auch i.S. der Glaubwürdigkeitsermittlung seiner Aussage auch auf Indizien des Alkohohlgebrauchs erstreckt worden? Wenn ja,mit welchen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Sind ausser der Platzwunde am Kopf weitere körperliche, durch z.B. Schläge verursachte medizinische Befunde attestiert worden, die eine Ohnmacht des Geschädigten erklären können?( Behauptung aus Polizeikreisen "bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt" nach BZ v. 16.8.11) Wer hat diese attestiert?

7. Unter Bezugnahme aus gewonnen Erkenntnisse aus dem Internet, wird im Pressebericht der BZ vom 16.8. eine neue (?) Ermittlungsrichtung der SOKO Vauban deutlich: " vermutete Kontakte zwischen Randalieren und Bewohnern des SUSI Geländes wurden bestätigt ".
Dies bezieht sich auf einen von der autonomen Antifa Zürich Aberland am 5.8. (!) publizierten "Erlebnis"-Bericht eienr unbekannten Person. Heisst das a) dass die von Herrn Schmid am 3.8. aufgestellte Tat-Behauptung in Bezug auf das Wagenkollektiv Rhino nicht mehr aufrechterhalten wird? (Ursächlich verantwortlich für die Gewaltexzesse)
Heisst das, b) dass stattdessen die Tatverdächtigen im Kontext "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" durch eine oder mehrere Bewohnerinnen des Susigeländes ersetzt werden bzw. Ihnen eine Behilfefunktion im Gang der Ermittlungen zugerechnet wird?
Heisst das, dass der Tatvorwurf - abgesehen von sog. Kontaktschuld -  und -ermittlungen sich um weitere Tatbestände erweitert hat?
Z.B. auf "Bildung einer (international operierenden?) kriminellen Vereinigung".
Oder ist die Aussage deshalb exklusiv zur Berichterstattung der BZ gegeben worden, um i. S. §20 Abs.3 Nr1,2;Abs. 5 und § 23 Abs.1 Anhaltspunkte geben zu können?

Komplex KTS-Erstürmung 4.8.11 -. Hier: Ingewahrsamnahmen

8. Sind die polizeilichen Ermittlungen gegen die Teilnehmer eines regelmässigen Improtheater Workshops in der KTS wegen angeblichen "gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr " (PM; 4.8.11 zu den Vorkommnissen in der Nacht auf 4.8.) mit einer Einstellung wegen erwiesenen Fehlverdächtigung zu einem Abschluss gekommen? Stimmt es, dass die 24 Stunden nach den Ereignissen in der Vornacht Ingewahrsam Genommenen zum Zwecke der Beweissicherung ihre Kleidung abgeben mussten und mehr oder minder halb entkleidet bis 4 Uhr 30 in polizeilichen Gewahrsam verbracht haben? Gibt es sonst einen Abschluss dieser Ermittlung ? Etwa eine Abgabe an die StA Freiburg?
9. Soweit für das erste. Allerdings möchten wir in Erinnerung rufen , dass die anlässlich der PK zur Polizeistatistik 2010 von der PD zugesagte Statistik  - Beitrag der PD Freiburg zur Datei politische motivierte Gewaltkriminalität mit ca. 12000 Datensätzen-  noch aussteht.


Mit freundlichen Grüssen
K.-Michael Menzel