Legal, illegal, … scheißegal ist Anwalts Liebling

Logo-Farbe

Warnschuss gegen die Arbeitgeberkanzlei Schreiner & Partner und ihre „kreative“ Entsorgung von „Problem-Beschäftigten“
Bereits vor dem 1. Mai wurde die Privatvilla und das Verlagshaus von Arbeitgeberanwalt Dr. Dirk Schreiner in Finnentrop mit Farbe eingedeckt. Heute am 4. Mai haben wir den Hauptsitz seiner Kanzlei in Attendorn eingefärbt und Parolen hinterlassen.

 

Die Liste der Mobbing-Methoden der Personalabteilungen ist lang. Die Machenschaften, die uns von Schlecker und LIDL zur Verhinderung oder zum Rauswurf von Betriebsräten bekannt sind, geben gerade mal einen Einsteiger-Einblick in das Repertoire der hoch spezialisierten Arbeitsrechtler, die an der Seite skrupelloser Unternehmer dafür sorgen, schwer kündbare „Problem-Beschäftigte“ loszuwerden.

In Seminaren und Fachblättern bietet eine wachsende Zahl von Anwaltskanzleien allgemeine Tricks sowie konkrete Beihilfe an zur Überwachung, Verfolgung, Verunsicherung und zum Aufbau von „Fallen“ mit dem Ziel, unbequeme Mitarbeiter kündigen zu können.

Eine nach eigenen Angaben besonders „kreative“ davon ist die Kanzlei Schreiner mit ihren elf Anwälten am Sitz in Attendorn und in den Niederlassungen in Frankfurt, Köln, Hamburg, Dresden, Stuttgart und München. 

Selbstbewusst und Testosteron-verblendet prophezeit der Internetauftritt der Kanzlei „Wir erreichen ihre Ziele. Das Recht des Stärkeren liegt in der Natur jeder Sache. Es gewinnt wer Technik und Taktik am besten beherrscht. Deshalb machen wir nicht alles, was Recht ist. Sondern in der Hauptsache Arbeitsrecht für Arbeitgeber.“

Zu den Teilnehmern dieser Seminare gehören Unternehmer oder leitende Angestellte, Unternehmensberater und Personalleiter. Die Kundschaft ist breit gefächert. Bei einem der Seminare mit dem Titel „Die Kündigung störender Arbeitnehmer“ nahmen auch ein Vertreter einer AOK-Klinik und ein Beauftragter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder teil.
Für die „strategische Planung einer Kündigung“ werden die unliebsamen Mitarbeiter in Klassen von „Störertypen“ wie z.B. der Querulant, der Schlechtleister, der häufig Fehlende einsortiert.
Im Spezialseminar „Krankheit und Fehlverhalten als Kündigungsgrund“ werden Möglichkeiten des Arbeitgebers bei selbst verschuldeter oder vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit eines unliebsamen Arbeitnehmers analysiert. Dazu gehört die gezielte „Erschütterung des Beweiswertes eines gelben Scheins“.

Im Seminar „In Zukunft ohne Betriebsrat“ werden die Spaltung von Betrieben in nicht betriebsratsfähige Einheiten, bzw. die Verlagerung von Betriebsteilen ins Ausland erläutert, bis hin zur Auflösung unter Bildung eines neuen Betriebs. Alles bekannte Methoden, wäre da nicht noch die weitreichende Anleitung zur „Vermeidung einer Strafbarkeit wegen Behinderung von Betriebsratsarbeit“. Hier wird mit gefälschten Unterschriftenlisten (Blankozettel!) von Mitarbeitern gegen den zu entsorgenden Betriebsrat gehetzt und demonstriert. Die systematische Zerstörung des Umfeldes von aktiven Betriebsräten im Betrieb ist nur der Anfang der Entsolidarisierung und Isolierung unter Anleitung der Arbeitgeberanwälte. Die Arbeitsrechtler ermutigen die Geschäftsführung ebenfalls, haltlose Strafanzeigen mit gigantischen Regressforderungen in Millionenhöhe zu stellen, nur um diese einzuschüchtern. Nicht selten lässt sich damit zumindest der Rückhalt der Familie zerstören, die sich nach dauerhafter, offensiver Bespitzelung durch Privatdetektive einfach nur ein Endes dieses „Krieges“ wünscht.

Reicht das Zermürben allein nicht aus, so die Mobbing-Teacher aus dem Hause Schreiner, werden härtere Geschütze aufgefahren: Ein im Betrieb als Köder ausgelegter 100 Euro Schein unter Videobeobachtung gehört da eher noch zum plumpen, aber effektiven Anfängerwerkzeug. Immerhin kann sich der Betrieb damit auch von Mitarbeitern mit besonderem Kündigungsschutz „trennen“.

Eingeschleuste „Praktikanten“ verwickeln die zu kündigenden in Gespräche, denen dann aufgrund von Arbeitszeitbetrug für eben diese Zeit der arbeitsfreien Unterhaltung fristlos gekündigt wird. Besonderer Service: die vermeintlichen Praktikanten bezeugen die „eigenmächtige Arbeitsniederlegung“ dann professionell geschult vor dem Arbeitsgericht.

Immer häufiger werden Detektive auf das berufliche oder private Umfeld von Mitarbeiter angesetzt. Im Seminar können Personaler sogar lernen, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer einen Detektiv, der gegen sie ermittelt, auch noch aus eigener Tasche bezahlen müssen: Wenn sich nämlich der Verdacht bestätigt, dass sich ein Arbeitnehmer strafbar gemacht hat und sich dies nur durch Einsatz eines Detektivs ermitteln ließ.

Bei der Mitarbeiterhetze sind alle Mittel recht; ob legal oder illegal ist den Advokaten der Kanzlei Schreiner ziemlich scheißegal. Der Mitschnitt eines Seminars der Kanzlei Schreiner beweist die anwaltliche Empfehlung, vor Gericht eine unerlaubte Videokamera durch die Aussage eines fingierten Zeugen zu ersetzen:  „Wenn er das glaubhaft rüberbringt und sagt, ich habe mich da irgendwo versteckt, ist das ein probates Mittel, ja. Es ist ja gang und gäbe durch die Kameras … Als Anwalt darf ich Ihnen natürlich so etwas nicht empfehlen. Das wäre streng genommen, Prozessbetrug. Aber ich sag mal so, faktisch, wenn Sie jemanden haben, der glaubhaft versichert, er hat's gesehen (lacht lauthals) ...“

Das Gedächtnisprotokoll einer anderen Fortbildung der Kanzlei Schreiner bestätigt, dass die unterrichtende Anwältin in einem von ihr betreuten Fall empfahl, eine sexuelle Nötigung zu konstruieren, um einen unliebsamen Betriebsrat loszuwerden. Eine „Dame von einem externen Dienstleister“ „soll ihm ein paar Avancen machen“. Den Seminarteilnehmern gegenüber stufte sie ihre Idee als „kreativ“ ein: „(...) möchte ich Ihnen einfach damit ein bisschen einen Schubs geben, wenn's gar nicht mehr gehen würde, dass Sie einfach mal ein bisschen kreativ werden.“

Perspektivisch werden elegantere Lösungen für den Arbeitgeber angestrebt.
Wissenschaftliche Arbeitgeber-Thinktanks arbeiten mit Hochdruck an der Abschaffung von Kündigungsschutz und Arbeitslosenversicherung. Eine simple Abfindungszahlung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr soll den Arbeitsmarkt flexibilisieren. Solange es noch  minimale Mitbestimmungsrechte gibt, solange werden Kanzleien wie die von Schreiner & Partner auf die „weniger sauberen“ Lösungen zurückgreifen. In einem bekannt gewordenen Fall gab ein Betriebsratsvorsitzender erst auf, als er von unbekannten Tätern zusammengeschlagen wurde.


Angesichts der zuvor geschilderten asozialen Methoden des Arbeitgeber-Mobbings zur Zerstörung von Existenzen, fällt es schwer, auch nur annähernd „angemessen“ zu agieren. Wir haben uns dafür entschieden, einen Warnschuss abzugeben und zur solidarisch offensiven Gegenwehr gegen Schreiner und Konsorten aufzurufen.
 
Der Besuch der Villa und des Verlagssitz des Rechtsverlags von Dr. Dirk Schreiner, zur Darre 7, 57413 Finnentrop-Heggen und dem Besuch seiner Kanzlei in der Niederste Str 22, 57439 Attendorn
gibt gerade mal eine leise Vorahnung, wie ungemütlich und unruhig es für euch wird, wenn wir sagen: Es reicht! Wir können auch anders - Wir nehmen euer Lohn- und Sozialdumping nicht länger hin und schlagen eure Arbeitgeberattacken offensiv zurück!

Eure Verantwortung für schikanöse Ausbeutung endet nicht mit eurem Dienstschluss, egal wie spät der ist – wenn ihr uns zu Hause bespitzeln lasst, besuchen wir euch nicht nur an eurem Arbeitsplatz sondern ebenfalls zu Hause!

Ihr wollt uns flexibel und gefügig halten, uns nach Belieben kündigen – wir kündigen unsere längst überfällige Zurückhaltung. Wir scheißen auf eure Erpressungsversuche mit der Androhung von Arbeitsplatzverlust, Abschiebung in die Leiharbeit und Hartz IV. 

Für einen offensiven Selbstschutz gegen Arbeitsverdichtung, Mobbing und Entrechtung!
Solche Geschäftsführer und ihre „trickreichen“ Berater haben eine in die Fresse verdient - legal, illegal, scheißegal!

ein Facility-Service Team auf Nachtschicht