Chaos um Gorleben - BI Umweltschutz fordert den sofortigen Abbruch der Arbeiten unter Tage

Gorleben

Nach Informationen von "Welt Online" hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Ende Januar den geplanten Ausbau des "Erkundungsbergwerks Gorleben" deutlich eingeschränkt. Nach Aufhebung des Moratoriums am 1. Oktober 2010 wurden die Arbeiten wieder aufgenommen, beantragt waren Ausbauarbeiten im bisherigen Erkundungsbereich I, aber auch im benachbarten Erkundungsbereich (EB)  III. Nun sickerte durch, dass das BfS zurückruderte und die Arbeiten nur auf den EB I beschränken wollte.

 

In einem ausführlichen, dreiseitigen Schreiben an die "Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe" (DBE) verfügte das BfS demnach am 27. Januar, dass die Arbeiten an dem nun zur Untersuchung anstehenden "Erkundungsabschnitt 3" einzustellen seien. Auch alle Investitionen in Bezug auf den neuen Abschnitt seien "umgehend zurückzustellen".

 

GorlebenAuch ordnete das BfS an, bereits genehmigte Querstollen im Salzgestein nun "nicht vorzunehmen und zu planen "und weitere Investitionen etwa in Materiallager und Werkstätten unter Tage "zu stornieren", zitiert die "Welt". In dem Schreiben, das der "Welt" vorliegt, heißt es ausdrücklich, die "Revision" all dieser Entscheidungen geschehe "auf Vorgabe des BMU".

 

GorlebenDoch davon will das Bundesumweltministerium nichts gewusst haben. Allerdings, so ist sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) sicher, ist das Vorgehen des BfS, das auf Weisung des Bundesumweltministeriums agiert, Makulatur, gefräst und gemessen wird nur noch bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, dort ging vor einer Woche der Antrag der Grundeigner auf einen sofortigen Stopp der Arbeiten unter Tage ein.

 

"Das Chaos um Gorleben zeigt, wie groß nach den Berichten um Wasserwegsamkeiten und Gaseinschlüsse die Verunsicherung auf Seiten der Fachbehörde ist", wertet die BI das Hin und Her zwischen BfS und der Röttgen-Administration. "Wir sind uns sicher, dass die Ausbauarbeiten gerichtlich gestoppt werden, es ist aber eine Aufgabe der Politik, den Ausbau Gorlebens endgültig und sofort abzubrechen", sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

 

Atomkraftgegner müssen zur Polizei

 

Zwei von fünf Atomkraftgegnern, darunter am Ende auch ein Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), sind jetzt unwiderruflich aufgefordert, sich zu einer "erkennungsdienstlichen Behandlung" einzufinden. Schon Ende September 2010 erging eine erste Aufforderung an die Fünf.  Keiner war je rechtskräftig verurteilt worden, bei einem ist ein Ermittlungsverfahren anhängig.

 

Trotzdem behauptete die Polizei  - sicher mit Blick auf den bevorstehenden  Castor-Transport -, dass "aus kriminalistischer Sicht von einer großen Rückfallwahrscheinlichkeit auszugehen ist". Der Castor-Transport ist vorbei, die polizeiliche Aufforderung aber blieb bestehen.

 

Die fünf Betroffenen sollten sich ursprünglich in der Polizeikaserne einfinden, um Finger- und Handkantenabdrücke abzugeben sowie sich im Portrait und im Detail "zum Vermessen von Tätowierungen und anderen Körpermerkmalen wie z.B. Narben" fotografieren zu lassen.

 

Nach Intervention eines beauftragten Rechtsanwaltes wurde der Umfang der angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlungen nun eingeschränkt auf die Fingerabdrücke und Fotos.

 

Gegen alle angeordneten Maßnahmen wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Gleichzeitig wurde im Eilverfahren der Sofortvollzug der polizeilichen Maßnahme beklagt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte den Antrag in zwei Fällen zurückgewiesen, die Entscheidung über eine Beschwerde des Anwalts hierzu steht noch aus (VG Lüneburg Az 3 B 84/10) - und diese beiden Atomkraftgegner müssen nun  in der Polizeikaserne vorstellig werden.

 

In zwei weiteren Fällen haben die Betroffenen auf Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung verzichtet. In allen fünf Fällen laufen die Klagen gegen die Anordnung der Maßnahme weiter. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.
 
Die BI und der Ermittlungsausschuss (EA) Wendland sehen in diesen polizeilichen Maßnahmen ein Instrument der politischen Justiz, die es ermöglicht, gegenüber politisch Aktiven Repression auszuüben, ohne dass es zu Gerichtsverfahren kommt. "Die Betroffenen werden als Straftäter stigmatisiert, deshalb  lassen wir die Betroffenen nicht allein", heißt es übereinstimmend beim EA und der BI.


Die Unterstützer treffen sich am 22. Februar um 9.30 Uhr vor der Polizeikaserne Lüchow und begleiten die Atomkraftgegner zur "erkennungsdienstlichen Misshandlung", wie es der EA formuliert. Die BI: "Der 22. Februar ist der 34. Jahrestag der Standortbenennung: Ein wahrlich interessanter Zirkelschluss - das Festhalten an Gorleben provoziert Proteste, statt einer politischen Lösung kommt jetzt die Vorverurteilung der Atomkraftgegner, einschüchtern lässt sich aber nach 34 Jahren niemand."


Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

 

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