[Bln] Alexandra R: Freispruch aufgehoben

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Am gestrigen Montag hat das Berliner Kammergericht über die Revision im Fall Alexandra R. entschieden. Das zweitinstanzliche Urteil wurde aufgehoben. Damit geht das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Funk, gab sich wortkarg und berief sich auf die schriftlich vorliegende Begründung.

 

In dem Schriftstück, das Oberstaatsanwalt Schwarz seinerzeit verfasst hatte hieß es, dass im Zuge der Urteilsbegründung vor dem Landgericht der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ auf die einzelnen Indizien angewandt worden war. Abschließend sei es jedoch zu keiner umfassenden Bewertung gekommen. Diesen „Formfehler“ sah auch das Kammergericht unter Richterin Eschenhagen als gegeben an und gab der Revision statt.

 

Im Weiteren glichen die Ausführungen Eschenhagens zur vermeintlichen Indizienlage einer Farce, die keinen Zweifel daran ließ, dass es hier um eine Verurteilung um jeden Preis geht. Unhinterfragt wurde das Konstrukt der Anklage mit all seinen Mythen wiedergegeben.

 

So erklärte die Richterin, dass Alexandra im Spätkauf versucht habe, sich vor der Polizei zu verstecken. Zeug_innen, die dies laut Staatsanwaltschaft gesehen haben sollten, hatten dieser Darstellung jedoch in beiden Instanzen widersprochen.

 

Ferner wurden die Ergebnisse der Kriminaltechnischen Untersuchungen, die keinen anderen Schluss zuließen, als daß zwischen den unbenutzen Sprühköpfen aus Alexandras Hosentasche und den leeren Farbsprühdosen, die in Tatortnähe aufgefunden worden waren, kein Zusammenhang herzustellen sei, kurzerhand ins Gegenteil verkehrt. Wieder sollte es sich um ein Indiz handeln.

 

Auch Alexandras Zigaretten, die unzweifelhaft auf den polizeilichen Beschlagnahmeprotokollen vermerkt sind, wurden in den Ausführungen kurzerhand unterschlagen, um zu behaupten, Alexandra habe höchstverdächtig nur ein Feuerzeug dabei gehabt ohne jedoch Raucherin zu sein. Mit dieser dreisten Lüge hatte Staatsanwältin Hoffmann bereits versucht das Verfahren in der ersten Instanz zu manipulieren.

 

Mit der Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht, dem nunmehr dritten Akt, ist nicht vor dem Frühjahr 2011 zu rechnen.

 

Engarde-Soligruppe