OLG bestätigt Urteil.
Jetzt ist das Urteil rechtskräftig, mit dem das Landgericht Freiburg im Juli 2009 zwei Polizeibeamte der gemeinsamen und damit gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat nun die Revision der beiden einstimmig als unbegründet verworfen, "da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat".
Damit endet eine schier unendlich scheinende Geschichte, die in den frühen Morgenstunden des 10. Dezember 2005 begonnen hatte. Damals hielten die beiden stark alkoholisierten Polizisten auf der Hans-Sachs-Gasse einen jungen Mann an, warfen ihn zu Boden, schlugen und traten ihn. Das taten sie zwar als Privatleute, weil sie aber ihren Dienstausweis vorzeigten, waren sie sozusagen "im Amt". Dafür verurteilte sie das Landgericht zu jeweils vier Monaten Haft bei zwei Jahren Bewährung. Anders als das Amtsgericht Freiburg, das die Polizisten im Oktober 2007 freigesprochen hatte. Auf sie kommen nun hohe Kosten für die Verhandlungen vor drei Gerichten und disziplinarrechtliche Verfahren zu.
Sie ruhten bisher, da die Polizeidirektion Freiburg ein rechtskräftiges Urteil abwarten wollte. Beide Polizisten waren zunächst in den Streifendienst versetzt worden; einer wurde später vom Dienst suspendiert, weil er betrunken Auto gefahren war. Wie das Disziplinarverfahren ausgehen wird, "ist noch offen", sagt Polizeisprecher Ulrich Brecht. Entschieden werde, wenn die schriftliche Entscheidung des OLG Karlsruhe vorliege.