Thomas „Steinar“ Wulff steht nun doch vor Bochumer Gericht

Wulff in gewohnter Montur

Gestern morgen fand im Bochumer Landgericht der 1. von 6 Prozesstagen gegen den Bundesvorsitzenden der NPD Thomas „Steinar“ Wulff (46). Dieser hat bei der Demonstration der NPD am 25.10.2008, welche unter dem völkisch-nationalistischen Motto, angelehnt an die Parole aus dem Nationalsozialismus, „Deutsche wehrt euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität“ vom Landensverband NRW angemeldet worden war, eine Rede gehalten. Hierbei hat Wulff offen gegen Ausländer gehetzt.

 

Die Staatsanwaltschaft erstattete Anzeige wegen Volksverhetzung. Im Oktober letzten Jahres wurde diese von der 6. Strafkammer des LG abgelehnt. Richter und Pressesprecher in Bochum Thorsten Wienecke hatte das Vorgehen mit der Aussage begründet, Wulffs Ansichten seien zwar „geschmacklos“, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Strafkammer rechtfertigte sogar das Anliegen und den Protest der NPD und lieferte in ihrem 10-seitigen Entschluss Argumente, warum man gegen Überfremdung und Ausländerkriminalität sein kann. Die Staatsanwaltschaft legte Einspruch gegen das Urteil der Richter ein und so kam es, dass das Oberlandesgericht Hamm entschied, der Prozess müsse auf jeden Fall eröffnet werden. Es komme nicht auf eine Aussage, sondern auf das Gesamtbild an.

Gegen 9 Uhr erschien Thomas Wulff im Gericht mit lokalen Parteimitgliedern im Schlepptau: der NRW Landesvorsitzende Claus Cremer, seine Ehefrau Daniela Wegener und eine weitere NPD-Tante begleiteten den Angeklagten vor das Gericht. Verteidigt wurde Wulff von dem Berliner Anwalt und NPD-Mitglied Wolfram Nahrath, der früher Bundesführer der verbotenen Wiking Jugend und bei der Heimattreuen Deutschen Jugend, mittlerweile ebenfalls verboten, aktiv war. Zunächst sollte der Nazi-Anwalt Jürgen Rieger den Fall übernehmen, doch da er mittlerweile tot ist, sollte sich Nahrath um Wulff kümmern.

Die Staatsanwaltschaft verlas die Anklage, schilderte die Demonstration und die Gegenproteste an diesem Tag (aber natürlich nur das bürgerliche Bratwurstessen á la „Wir sind Bochum, Nazis sind es nicht“; die Demo der unabhängigen Antifaschist_Innen fand keine Erwähnung), und verlas die Rede von Wulff. Dieser habe auf dem Lautsprecherwagen die Rede inmitten von schwarz-weiß-roten Fahnen, Transparenten mit der Aufschrift „Multikulti ist Völkermord“ und roten Fahnen mit weißem Kreis mit der Innenschrift NPD seine Rede verlesen. Im Hintergrund befände sich ein Plakat, welches „Deutsche“ aufruft, sich zu „wehren“, wo drei vermummte Personen mit einem Schlagstock abgebildet waren. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Wulff der Volksverhetzung und der Störung des öffentlichen Friedens.

Während der Staatsanwalt Wulffs Rede im Gerichtssaal verlas, stimmte er mit jedem Wort nickend zu, welches damals aus seinem Mund gekommen ist.

Gleich zu Anfang stellte Anwalt Nahrath Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er bezeichnete die Anklage als „widersinnig und unschlüssig“ und zog sie ins Lächerliche, indem er vehement fragte: „Wird Herrn Wulff vorgeworfen, er habe die Menschen dazu genötigt, zu protestieren?“ Er blieb bei dieser Masche und schimpfte mit den StaatsanwältInnen: „Meine Damen und Herren,so geht das nicht!“

Letztendlich erreichte er damit, dass der Prozesstermin verschoben werden musste, da die Richter über den Antrag abstimmen müssen.

Wulff, offiziell wohnhaft An den Wiesen 9b in Teldau, wirkte die ganze Zeit über entspannt und siegessicher. Er lachte viel und, ähnlich wie sein Anwalt, unterbrach oder störte die Staatsanwälte. Darauf verschärfte der Richter seinen Ton und drohte jedem an, „egal von welcher Seite“, bei Regungen, vor allem aus dem Publikum, die Person aus dem Saal zu verweisen. Er wolle den Fall „in aller Gründlichkeit“ aufarbeiten und wird es in den nächsten Prozessterminen Videos zu sehen geben und Zeugen werden geladen. Auch Herr Wulff selbst wird, falls Nahraths Antrag nicht angenommen wird, sich zu den Vorwürfen äußern.

Wulff wurde bereits 1995 der Volksverhetzung schuldig gesprochen. Er wurde zuletzt im Juni 2008 zu 1200 € Geldstrafe verurteilt, weil er dem verstorbenen Bochumer Altnazi Friedhelm Busse eine Hakenkreuzfahne auf das Grab gelegt hat.

Man darf gespannt auf die Entscheidung der Richter sein, die doch bereits 2009 die Anklage zurückgewiesen haben.

Der nächste Prozesstermin ist am 25. August um 10 Uhr im Raum C247 im Landgericht Bochum.

Weiterführende Links:

Zu Thomas Wulff
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Wulff
http://ajb.blogsport.de/2009/10/16/eine-kraehe-hackt-der-anderen-kraehe-...

Zu Wolfram Nahrath
http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/nahrath-wolfram

Zur Demonstartion am 25.10.2008
http://ajb.blogsport.de/2008/10/11/gegen-rassismus-volksgemeinschaft-und...

Rede von Wulff
http://www.youtube.com/watch?v=qw5nvuRD6Mk&feature=player_embedded

Markus Pohl vor dem Bochumer Landgericht
http://ajb.blogsport.de/2010/07/10/markus-pohl-wegen-volksverhetzung-ver...