Verfassungsbeschwerde gegen Bayerntrojaner und ausgeweitete Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsbeschwerde gegen Bayerntrojaner und ausgeweitete Vorratsdatenspeicherung
Erstveröffentlicht: 
08.08.2017

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt in Karlsruhe gegen "uferlose Befugnisse" des bayerischen Staatsschutzes. Es geht vor allem Online-Durchsuchungen, Messenger-Überwachung und den Zugriff auf Telekommunikationsdaten.

 

Vor gut einem Jahr ist die Reform des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes in Kraft getreten. Vorige Woche hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nun Beschwerde gegen einige der darin enthaltenen umstrittenen Regeln beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klage richtet sich etwa gegen das Zugriffsrecht des Landesamts für Verfassungsschutz auf die von Telekommunikationsanbietern aufbewahrten Verbindungs- und Standortdaten. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bei dem Gesetzesbeschluss eingeräumt, mit diesem bundesweitem Novum bei der derzeit ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung an rechtsstaatliche Grenzen zu gehen.

 

Der bayerische Inlandsgeheimdienst solle auf die sensiblen Informationen "unkontrollierten Zugriff bekommen", moniert die GFF. Dies sei vom Bundesgesetzgeber keinesfalls vorgesehen gewesen. Auch weitere mit der Novelle verknüpfte und nun angegriffene Kompetenzen beachteten vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Vorgaben nicht. So könnten heimliche Online-Durchsuchungen oder eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung von WhatsApp und Co. teils schon "gegen bloße Kontakt- und Begleitpersonen angeordnet werden". Damit drohe eine weitgehende Ausforschung durch Staatstrojaner, der Kernbereich privater Lebensgestaltung und berufliche Vertrauensverhältnisse würden nicht hinreichend geschützt.

 

Bayern möglicherweise nur der Anfang

 

Die Klage, die der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker verfasst hat, wendet sich auch gegen die enthaltene Lizenz zum großen Lauschangriff per akustischer Wohnraumüberwachung sowie für den Einsatz verdeckter Ermittler. Unzulässig weit gehen demnach ferner die Befugnisse des Bayerischen Staatsschutzes, erhobene Daten an inländische und ausländische öffentliche Stellen, aber auch an Private und an Unternehmen zu transferieren. Das Verfahren hat laut der GFF Signalwirkung: es gelte, die anderen Länder davon abzuhalten, vergleichbare Bestimmungen einzuführen und damit verbundene tiefe Grundrechtseingriffe zu erlauben. Beschwerdeführer sind mehrere Personen, die Organisationen angehören, die in Bayern bereits geheimdienstlich überwacht wurden. (mho)