Die Polizei als strukturelles Risiko für die Demokratie

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Erstveröffentlicht: 
28.07.2017

Nach dem G20-Gipfel würde es sich lohnen, über Alternativen zur Polizei nachzudenken. Die Black-Lives-Matter-Bewegung bringt realpolitisch ernstzunehmende Vorschläge in die Diskussion. Ein Gastbeitrag.

 

Das staatliche Gewaltmonopol bedarf demokratischer Legitimierung. Aber die Polizeigewalt anlässlich des G20 Gipfels zeigt einmal mehr, dass die Polizei dazu neigt, demokratische Grundrechte zu suspendieren. Wir sollten daher über alternative Möglichkeiten nachdenken, in unserer Gesellschaft mit Konflikten umzugehen. Fingerzeige für Strategien zur Überwindung der Polizei kommen aus der US-amerikanischen Black-Lives-Matter-Bewegung. 

 

Keiner anderen gesellschaftlichen Institution räumen wir so umfassende Kompetenzen ein, Gewalt gegen Bürgerinnen und Bürger auszuüben wie der Polizei. Sie darf uns Geld abnehmen, uns anhalten und durchsuchen, abhören, mit Knüppeln schlagen, mit Pfefferspray oder Wasserwerfern ansprühen, einsperren und unter bestimmten Umständen sogar erschießen. Diese umfangreichen Kompetenzen werden dadurch gerechtfertigt, dass wir in einer Demokratie leben: Anders als in einer Monarchie oder einer Diktatur soll in Deutschland, wie es in Artikel 20 des Grundgesetzes heißt, „die Staatsgewalt vom Volke“ ausgehen.

 

Die in der Polizei repräsentierte Gewalt ist demnach keine Gewalt gegen das Volk, sondern die Exekution des Willens des Volkes. Damit das Volk die Staatsgewalt souverän ausüben kann, ist es aber auf bestimmte Verfahren angewiesen, um einen Willen zu generieren. Zur Demokratie gehören nicht nur Abstimmungen und Wahlen, sondern auch eine bestimmte Form der Meinungsbildung, die auf einem freien und öffentlichen Diskurs basiert. Die liberale Demokratie gibt darum den Rechten, welche die freie öffentliche Meinungsbildung garantieren sollen, den Charakter von Grundrechten. Dazu gehören etwa die Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Grundrechte heißen so, weil sie nicht eingeschränkt werden können, ohne den Wesensgehalt der liberalen Demokratie insgesamt zu riskieren.  

 

Die Polizei untergräbt ihre eigenen Legitimationsbedingungen


Der G20-Gipfel in Hamburg hat Aktionen der Polizei in den Mittelpunkt der medialen Aufmerksamkeit gerückt (die Webseite g20-doku.org/ sammelt Presseberichte zu Polizeigewalt im Kontext des Gipfels). Die Polizei untergräbt mit einem solchen Vorgehen ihre eigenen Legitimationsbedingungen: Ihre Gewalt ist nicht mehr durch demokratische Verfahren gedeckt und geht somit nicht mehr vom Volke aus, sondern verwandelt sich in schiere Repression. Die Häufigkeit und Regelmäßigkeit solcher Grundrechtsverstöße seitens der Polizei spricht jedoch für die schon von Walter Benjamin vertretene und in letzter Zeit vor allem von Giorgio Agamben aktualisierte These, dass sie Polizei nicht nur gelegentlich, sondern strukturell dazu neigt, sich von ihrem Status als bloßes Mittel zur Umsetzung des demokratischen Willens loszusagen.

 

Der in Hamburg zu beobachtende Ausnahmezustand, in dem polizeiliches Handeln sich von seinen rechtlichen Schranken völlig befreit hat, ist der Normalität des Rechtsstaats bereits latent.


Die Polizei, heißt das, ist ein strukturelles Risiko für die Demokratie. Es ist im Interesse der Demokratie, dieses Risiko so stark wie möglich einzuhegen. Die wichtigsten sind die flächendeckende Einführung einer Kennzeichnungspflicht, um Polizistinnen und Polizisten im Falle von Fehlverhalten und Übergriffen identifizieren und zur Rechenschaft ziehen zu können, sowie die Einrichtung unabhängiger Untersuchungs- und Kontrollinstanzen, die für eine umfassende Transparenz und Aufklärung bei Vorwürfen gegen die Polizei sorgen. Vor allem aber brauchen wir eine breite öffentliche Diskussion über Polizeigewalt, in der die Kritik an der Polizei nicht länger tabuisiert, sondern als essentieller Beitrag zur Herstellung wahrhaft demokratischer Verhältnisse anerkannt wird. Dafür ist es auch nötig, dass Medien damit aufhören, ungeprüft die Pressemitteilungen der Polizei zu veröffentlichen, und stattdessen auch den Opfern polizeilicher Übergriffe selbstverständlich eine Stimme geben.

 

Es bedarf meistens solcher Großereignisse wie des G20-Gipfels in Hamburg oder der „riots“ in London oder Paris, um die Frage der Polizeigewalt unmissverständlich auf die Tagesordnung der öffentlichen Diskussion zu setzen.

 

Es gibt aber auch Menschen, für die Begegnungen mit der Polizei fester Bestandteil ihres Alltags sind. Zu ihnen zählen vor allem die Mitglieder gesellschaftlich marginalisierter oder diskriminierter Gruppen: Drogennutzerinnen und Drogennutzer, Wohnungslose, Sexarbeiterinnen, Geflüchtete, Arme. Sie erfahren polizeiliche Interventionen in ihrem Alltag meistens als repressive Eingriffe: Sie werden Opfer von Kontrollen, Durchsuchungen, Razzien oder Verhaftungen, leiden unter Schikanen, Beleidigungen und physischer Gewalt. Diese Gruppen erfahren die Ununterscheidbarkeit von Recht und Gewalt, das heißt den strukturellen Ausnahmezustand, den die Polizei repräsentiert, am eigenen Leib.

 

Aus diesen Gemeinschaften stammen daher auch die interessantesten Vorschläge für Alternativen zur Polizei. Die US-amerikanische Black-Lives-Matter-Bewegung hat es mittlerweile geschafft, die Abschaffung der Polizei zu einem ernstzunehmenden realpolitischen Vorschlag ins Spiel zu bringen. Stattdessen schlagen Aktivistinnen und Aktivisten umfassende Entkriminalisierungen, unbewaffnete, community-basierte Interventionsteams zur nachbarschaftlichen Konfliktschlichtung, die radikale Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur und vor allem die radikale Demokratisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse vor. Wenn wir die Möglichkeit geschaffen haben, über die Bedingungen unseres Lebens selbstbestimmt zu entscheiden, dann werden wir auf Gewalt als Medium der Konfliktschlichtung – und somit auf die Polizei als Institution manifester Gewalt – mehr und mehr verzichten können.