In einem Tweet spricht die Polizei von „Lebensgefahr für unsere Kollegen“. Schnell ist klar: Das ist Quatsch. Trotzdem wird er erst einen Tag später korrigiert.
Die Polizei hat bei der Räumung des alternativen Kiezladens Friedel54 Ende Juni in Berlin-Neukölln die Öffentlichkeit „bewusst in die Irre geführt“; zudem hat sie „friedliche Demonstranten unter Generalverdacht gestellt, um ihren Einsatz zu rechtfertigen“. Diese Vorwürfe formuliert der Linken-Innenpolitiker Hakan Taş. Zusammen mit seinen Fraktionskollegen Anne Helm und Niklas Schrader hat Taş in fünf schriftlichen Anfragen das Einsatzgeschehen jenes Tages hinterfragt. Die Antworten liegen der taz exklusiv vor. Im Fokus: Die Falschmeldung über einen unter Strom gesetzten Türknauf.
„Lebensgefahr für unsere Kolleg. Dieser Handknauf in der #Friedel54 wurde unter Strom gesetzt. Zum Glück haben wir das vorher überprüft“, hatte der Einsatzkanal der Berliner Polizei währen der Räumung am 29. Juni getwittert. Um 10.40 Uhr, genau 14 Minuten vor dem Tweet, hatten Beamte per Funk die Feuerwehr angefordert, weil sie tatsächlich davon ausgingen, dass an einer Kellertür im Innenhof Strom anliege. Ein eingeklemmtes Kabel veranlasste sie zu einer Messung mit einem Spannungsprüfer, der eine konstante Spannung von 230 Volt anzeigte, wie es in der Antwort auf die Anfrage heißt.
Aus dem Wortprotokoll der abgesetzten Funksprüche geht hervor, dass die Einsatzzentrale statt der Feuerwehr Techniker von Vattenfall anforderte. Um 12.04 Uhr konnten die Einsatzkräfte vor Ort Entwarnung geben: „Es lag kein Strom auf einer Klinke bzw. auf einem Geländer im Objekt, kommen, kein Strom, kommen“, so das Funkprotokoll. Nachfrage aus der Zentrale: „Ja, war die Firma Stromnetz schon da?“ Antwort: „Positiv“.
Die anfängliche Vermutung, die zugleich einen schweren Vorwurf gegen die Demonstranten vor und in der Friedel54 darstellte, hatte sich in Luft aufgelöst. Und der Tweet? Er wurde weiterverbreitet, mit insgesamt 431 Retweets und 497 Gefällt-mir-Angaben. Bis heute ist er nicht gelöscht. Zehntausende Menschen erreichte er damit allein auf Twitter und löste, wie Taş sagt, ein „erhebliches Echo in der rechten Szene“ aus. Auch viele Medien verbreiteten die Polizei-Meldung weiter, oftmals ohne die Dementi, die schnell von Seiten der Friedel-Aktivisten und ihres Rechtsanwaltes gekommen waren.
Eine Richtigstellung der Polizei erfolgte erst 28 Stunden, nachdem die Einsatzkräfte vor Ort feststellten, dass kein gefährlicher Anschlag auf sie verübt werden sollte – wiederum per Statement auf Twitter: „Wir haben noch einmal genau bei unseren eingesetzten Kolleg. nachgefragt“, hieß es da. Wieso dies nicht zu einem früheren Zeitpunkt geschah, bleibt unbeantwortet.
Taş bezeichnet den Vorgang als „nicht hinnehmbar“. Der Linkspartei-Abgeordnete spricht von einer inszenierten „Stimmung gegen Demonstranten“. Laut Polizei, so steht es in der Antwort auf die Anfrage, dient der Twitter-Einsatz dagegen einem gegensätzlichen Zweck: „Die Transparenz des polizeilichen Einsatzgeschehens dient der Deeskalation.“ Wie Anspruch und Wirklichkeit zusammenpasst, soll die Polizei auf der nächsten Innenausschusssitzung, die allerdings erst im September nach der Sommerpause angesetzt ist, noch einmal genauer beantworten. „Darauf kann sie sich jetzt schon einmal vorbereiten“, so Taş.
Bei dem Einsatz zur Räumung des sozialen Zentrums, das die ganze Nacht über von etwa 300 Demonstranten blockiert worden war, waren insgesamt 772 Polizisten im Einsatz, darunter 39 in Zivil und zehn aus anderen Bundesländern. Bei 29 Demonstranten wurden Identitätsfeststellungen durchgeführt, einer wurde festgenommen. Gegen einen Polizisten wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Videoaufnahmen zeigen, wie dieser einer Demonstrantin ins Gesicht schlägt.
Vorwürfe vieler Journalisten, dass ihre Arbeit durch die Polizei an jenem Tag massiv behindert wurde, weist die Senatsinnenverwaltung in ihrer Antworten zurück. Demnach habe es einen Pressebereich gegenüber der Friedel54 gegeben. Nur Journalisten, die der polizeilichen Anweisung nicht nachkamen, seien „aus dem zu räumenden Bereich gebracht“ worden, teils auch unter Ausübung „unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt“.