Gericht verurteilt Fessenheim-Betreiber zu Geldstrafe

Ein Reaktor war nach Wasserrohrbruch heruntergefahren worden. Foto: AFP
Erstveröffentlicht: 
08.03.2017

Der Betreiber des Atomkraftwerks Fessenheim ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach einem Rohrbruch hat der Energiekonzern EdF nicht die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.

 

Von Bärbel Nückles

 

Im Kampf gegen den französischen Stromkonzern Electricité de France (EdF) haben französische Anti-Atomkraftverbände einen Etappensieg erzielt. Sie hatten nach zwei Rohrbrüchen, die sich 2015 binnen weniger Tage in einem Maschinenraum von Block 1 des Akw Fessenheim ereignet hatten, gegen EdF und den damals verantwortlichen Direktor geklagt.

Das Amtsgericht im elsässischen Guebwiller verurteilte EdF am Mittwoch in den beiden Hauptanklagepunkten zu einer Geldstrafe von jeweils 3500 Euro. Das Gericht schöpfte damit den möglichen Rahmen aus. EdF muss außerdem in Höhe von insgesamt 9000 Euro die Gerichtskosten der Kläger tragen.

Sicherheit der Bevölkerung


"Wir sind zufrieden, dass EdF schuldig gesprochen ist und dass die Justiz ihrer Aufgabe gerecht geworden ist", kommentierte einer der fünf Kläger, André Hatz von Stop Fessenheim, die Entscheidung. Die Verantwortlichen des Akw, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung, hätten nach dem ersten, beklagten Zwischenfall am 28. Februar 2015 nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Außerdem habe der Betreiber die Öffentlichkeit nicht über das wahre Ausmaß des Wasserschadens informiert, was ihr in der Folge auch eine Rüge der Atomaufsicht (ASN) eingetragen hatte. Bei einem Rohrbruch Ende Februar 2015 waren mehr als 100 Kubikmeter Wasser in einem Maschinenraum ausgelaufen. Der Schaden erstreckte sich zwar nicht auf den nuklearen Bereich des Akw. Sicherheitsrelevante Kabelschränke wurden jedoch unbrauchbar, sodass Block 1 notabgeschaltet werden musste.

Leitung riss erneut


Die Kraftwerksleitung teilte den Behörden damals lediglich mit, man habe ein "Abdichtungsproblem". Wenige Tage später, am 5. März, waren Kontrolleure der ASN vor Ort. Angeblich hatte man den Schaden behoben. In Anwesenheit der Inspekteure riss die Leitung jedoch erneut. Stop Fessenheim und die anderen Kläger fordern eine Stilllegung des Akw Fessenheim.

Am Wochenende planen Atomkraftgegner aus Frankreich und den Nachbarländern Kundgebungen in Straßburg und Fessenheim. Anlass ist der Jahrestag der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima.