Das Bundeswirtschaftsministerium stellt sich quer zu Plänen des Innenministers Thomas de Maizière, wonach auch Anbieter von Messenger-Diensten verpflichtet werden sollten, Nutzerspuren zu protokollieren.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich mit seiner Forderung vom August gegenüber anderen Ressorts zunächst nicht durchsetzen können, dass für Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema hierzulande die gleichen Pflichten gelten sollten wie für klassische Telekommunikationsanbieter und Betreiber von Telemediendiensten. Der de Maizière verlangte, dass Messenger-Dienste Nutzerspuren wie Verbindungs- und Standortdaten anlasslos aufbewahren und auf Verlangen Strafverfolgern mit gerichtlicher Anordnung zugänglich machen müssen.
In dieser Legislaturperiode werde die Vorratsdatenspeicherung wohl kaum ausgeweitet werden, erklärte der neue parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministerium, Dirk Wiese, gegenüber dem Handelsblatt. Hintergrund sind vor allem zahlreiche Klagen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gegen die aktuellen Auflagen zum Protokollieren von Metadaten, die vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Verwaltungsgericht Köln anhängig sind. Die Kläger erhielten jüngst Rückenwind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Hürden für eine Vorratsdatenspeicherung erneut sehr hoch legte und sie generell in Zweifel zog.
Unklare Gesetzeslage
Es sei unter diesen Umständen wenig sinnvoll, das Instrument noch auf weitere Kommunikationsmittel auszudehnen, meinte Wiese. Es sei ja noch nicht einmal geklärt, ob das zugrundeliegende Gesetz in Karlsruhe oder vor dem EuGH Bestand habe. Die neue Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) ist in dieser Hinsicht ein gebranntes Kind: Auf ihr Konto ging 2007 das erste Normenwerk zur Vorratsdatenspeicherung, das das Bundesverfassungsgericht 2010 kassierte.
Der eco-Verband der Internetwirtschaft hatte Ende vorigen Jahres anlässlich von Forderungen auch von Innenministern der Länder und des Bundesrats davor gewarnt, sämtliche Telemediendienste dazu zu verpflichten, Nutzerspuren zu sammeln: "Eine solche Verpflichtung würde sich aufgrund der damit verbundenen immensen Kosten besonders auf Startups und kleinere Internetunternehmen in Deutschland extrem wettbewerbsschädigend auswirken und sind außerdem nicht ansatzweise mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen", schrieb der Verband. Die ständig ins Spiel gebrachten überwachungstechnischen Einzelpläne wirkten "konzeptlos" und brächten die Debatte um Cybersecurity nicht weiter. (anw)