Deal mit Gericht: Rambo-Polizist muss nicht in den Knast

Erstveröffentlicht: 
26.01.2017

Saarbrücken – Der Knast bleibt ihm erspart, aber seinen Job ist Rambo-Polizist Michael M. (32) los.

 

Der 32-jährige Kommissar der Polizeiwache St. Johann kam vor dem Saarbrücker Landgericht mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon – unter anderem wegen Körperverletzung im Amt.

 

Das Ergebnis eines Deals zwischen Verteidiger Axel Weber, Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton und den Nebenkläger-Vertretern!

 

Bei einem Geständnis wurden dem Polizisten maximal zwei Jahre auf Bewährung zugesagt.


Der Polizist war bereits im vergangenen Mai vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung im Dienst zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Michael M. ging in Berufung.

 

Er räumte Vorwürfe ein

 

Die Vorwürfe, die der 32-Jährige jetzt einräumte:


►  Einem polizeibekannten und psychisch kranken Rumänen (29) hat er nach einem Zwischenfall in einer Saarbrücker Disco auf einem Feld bei Brebach zu Boden getreten, mit Pfefferspray besprüht und mit durchgeladener Dienstwaffe bedroht.

 

►  Außerdem ging der Folter-Polizist bei einer Verkehrskontrolle in Saarbrücken äußerst rabiat gegen zwei Männer aus Idar-Oberstein vor, nahm sie fest und stellte sie anschließend in einem gefälschten Bericht als Übeltäter dar.

 

Vor dem Amtsgericht bestritt Michael M. („Polizist war mein Traumberuf") noch alles.


Jetzt die Rolle rückwärts: Er legte ein detailliertes Geständnis ab, sagte: „Es tut mir leid, dass ich dem Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit geschadet habe."

Oberstaatsanwältin Kräuter-Stockton, die ursprünglich einmal drei Jahre forderte, beschränkte sich diesmal auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Richter Raymond Gilles in seinem Urteil: „Eine Gefängnisstrafe wäre doch überzogen.“


In einer Verhandlungspause zahlte Michael M. jeweils 2 000 Euro Schmerzensgeld an seine drei Opfer – bar, in weißen Briefumschlägen.

 

Neben dem Geständnis eine weitere Deal-Vereinbarung, auf die sich die Beteiligten bereits vor der Verhandlung geeinigt hatten.