Schubserei mit Pegidisten vor der Synagoge

Erstveröffentlicht: 
26.01.2017

Zwei Polizisten sehen, wie ein Mann umgeschubst wird. Der mutmaßliche Täter bestreitet, der Verursacher zu sein. Er kann allerdings keine Zeugen aufbieten. Von Alexander Schneider

 

Der Angeklagte ist 29, promovierter Pädagoge mit Halbtagsstelle an der Uni. Eher kein Typ, der mit Gewalt auf Pegida-Anhänger losgeht. Das soll aber ausgerechnet bei einer Demo vor der Synagoge passiert sein. Es ging gegen Rechtsextremismus und die Reichspogromnacht an jenem 9. November 2015 und gegen Pegida. Es war ein Montag. Der Deutsche soll einen älteren Mann, einen mutmaßlichen Pegida-Anhänger umgeschubst haben. Problem: Das Opfer dieses von zwei Polizisten beobachteten Übergriffs ist nicht bekannt.

 

Der ältere Herr ist den Beamten im Getümmel verloren gegangen, als sie beherzt in die Menschenansammlung stürmten, um den Tatverdächtigen zur Strecke zu bringen. So weit, so schlecht. An jenem Abend war es nicht die einzige Panne, wird am Mittwoch im Amtsgericht Dresden im Prozess gegen den Pädagogen deutlich. Der bestreitet den Körperverletzungs-Vorwurf.

 

Er sei von Kollegen gefragt worden, ob er mit zur Demo kommt. Sonst wäre er nicht gegangen. In seiner Nähe sei eine betrunkene Frau kollabiert. Sie sei auffällig gewesen, tarnfarbene Kleidung und ein „weiß geschminktes Gesicht“. Mit anderen, darunter einem Demo-Sanitäter, habe er Erste Hilfe geleistet – Puls gemessen, stabile Seitenlage, Rettungsdienst alarmiert. Als aktiver Feuerwehrmann wisse er, was in solchen Situationen zu tun ist.

 

Als der Rettungswagen den Platz erreichte, habe er eine Gruppe gesehen, die geradewegs auf ihn zulief, sagt der Angeklagte. Es sei dunkel, laut und sehr unübersichtlich gewesen. „Ich hab die Leute zurückgedrängt, damit sie nicht über die Frau laufen“, sagt er. Er sei sogar erleichtert gewesen, als er da die Polizeibeamten sah. Mehr sei nicht gewesen. Die Uniformierten hätten dagegen beobachtet, wie der 29-Jährige einen älteren Herrn umstieß. Der Täter habe sie dabei angesehen, so einer der Zeugen. Der Geschubste sei über ein Fahrrad auf den Po gestürzt, habe sichtlich Schmerzen gehabt. Der Angeklagte habe sich ohne Gegenwehr festnehmen lassen, sei „kooperativ“ gewesen. Noch vor Ort habe er gesagt, er sei zuvor geschlagen worden. Sätze, an die sich der Angeklagte nun nicht mehr erinnert. Die Beamten hatten von dem Notarzt-Einsatz nichts gewusst, auch wenn einer nun sagt, den Rettungswagen dort kurz vor der Tat gesehen zu haben. Die Zeugen räumen ein, dass Pegida-Anhänger aus Sicherheitsgründen dort nicht hätten auftauchen dürfen. Nach deren Demo am Theaterplatz kamen sie über die Brühlsche Terrasse. „Da sei etwas schiefgegangen“, sagt ein Polizist.

 

Als Zeugen gibt es nur die zwei Beamten. Keinen Demo-Sanitäter, nicht die kollabierte Frau, kein Kumpel aus der Uni. Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren keine Angaben gemacht – das fällt ihm nun auf die Füße. Die Ermittler konnten von dessen Version nichts wissen.

 

Richter Rainer Gerards glaubt dem Angeklagten, dass er zuvor eine Frau behandelt habe. Aber danach? Er verurteilt den nicht vorbestraften Angeklagten zu 1 800 Euro Geldstrafe. Er sei überzeugt, dass der Pädagoge den Mann umgeschubst habe, sagt Gerards und lobt die Aussagen der Polizisten. Verteidigerin Kristin Pietrzyk, sie hatte Freispruch gefordert, kündigte an, das Urteil anzufechten.