AfD-Grundsatzprogramm Frauke Petry: Asyl sollte nur noch als Gnade gewährt werden

Erstveröffentlicht: 
26.01.2017

"Gnadenrecht" statt Grundrecht - in diesem Sinne will die AfD das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl ändern. Partei-Chefin Frauke Petry betont dies in einem Streitgespräch mit der Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt in der "Zeit".

 

Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry will das Grundrecht auf Asyl auf ein "Gnadenrecht" reduzieren. Es gebe keine Verpflichtung, dass Deutschland am Ende doppelt so viele Asylbewerber aufnehmen müsse wie alle anderen EU-Staaten zusammen, sagte Petry in einem Streitgespräch mit der Fraktionsvorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt für die Wochenzeitung "Die Zeit". "Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a (des Grundgesetzes) geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss", fügte sie hinzu.

 

Göring-Eckardt entgegnete, Abschottung sei der falsche Weg. Es sei besser, "Mut zu haben, diese vielfältige Gesellschaft zu gestalten". Dazu gehörten auch Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit. Petry hielt dagegen: "Es gehört eben nicht jeder dazu, der irgendwie hergekommen ist." Als Folge der Zuwanderung hätten Schwule und Lesben in Berlin Angst, wegen ihrer sexuellen Orientierung attackiert zu werden. 

 

AfD-Chefin: "Rasante Besiedlung durch Menschen aus anderen Kulturen"


Die AfD hatte sich in ihrem 2016 verabschiedeten Grundsatzprogramm dafür ausgesprochen, das individuelle Grundrecht auf Asyl "durch die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes" zu ersetzen. Sie warnte vor einer "rasanten, unaufhaltsamen Besiedelung Europas, insbesondere Deutschlands, durch Menschen aus anderen Kulturen und Weltteilen".

 

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist ein Bundesgesetz nötig, dass die Änderung des Textes umfasst und regelt. Ein solches, die Verfassung änderndes Gesetz kann nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates verabschiedet werden.