Gruppe Freital: Bereitschaftspolizist darf zurück in den Dienst

Erstveröffentlicht: 
26.01.2017
Zwei von drei Verfahren eingestellt: Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Beleg dafür, dass zwei Beamte mutmaßlichen Rechtsterroristen vertrauliche Informationen gaben.

 

 

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen zwei Polizisten eingestellt, die in Verdacht geraten waren, mutmaßliche Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe Freital mit vertraulichen Informationen versorgt zu haben. "Der Verdacht einer Straftat hat sich nicht bestätigt", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär ZEIT ONLINE. Nur das Verfahren gegen einen dritten Polizeibeamten laufe noch. Er wird verdächtigt, Dienstgeheimnisse preisgegeben zu haben.

 

Einer der drei Beamten war am 9. Dezember vom Dienst bei der sächsischen Bereitschaftspolizei suspendiert worden. Er darf nun seine Arbeit wieder aufnehmen: "Die Suspendierung des Beamten wird aufgehoben", sagte der Sprecher des Präsidiums der sächsischen Bereitschaftspolizei. Strafrechtlich sei der Fall damit erledigt. Ob es Anlass zu Disziplinarmaßnahmen gebe, müsse noch geprüft werden. Die beiden anderen Polizisten waren trotz der laufenden Ermittlungen nicht vom Dienst suspendiert worden. 

 

"Anhaltspunkte" in fünf Vernehmungen


Ein Beschuldigter aus der Terrorgruppe hatte schon im Dezember 2015 in einer Vernehmung ausgesagt, dass ein anderes Gruppenmitglied Informationen zu Polizeieinsätzen von einem Beamten der Bereitschaftspolizei erhalten habe.

 

Auch in vier weiteren Vernehmungen hatten sich in den vergangenen Monaten nach Angaben des sächsischen Innenministeriums "Anhaltspunkte" für eine "mögliche Weitergabe von Informationen aus der sächsischen Polizei an mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Freital ergeben".

 

Der Fall der Freitaler Gruppe ist der erste, in dem der Generalbundesanwalt wegen Terrorverdachts gegen Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte vorgeht. Die Bundesanwaltschaft hat sieben Männer und eine Frau wegen der Bildung einer rechten Terrorzelle und versuchten Mordes angeklagt. Der Prozess gegen sie soll am 7. März vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnen.