„Christian, der hängt!“ Das geheime Protokoll des Al-Bakr-Selbstmords in Leipzig

Erstveröffentlicht: 
26.01.2017

Der Bericht der Landau-Kommission offenbart eklatante Schwachstellen und Fehler in der JVA Leipzig im Fall al-Bakr. Das der LVZ nun vorliegende Geheimprotokoll lässt den Schluss zu: Der Selbstmord wäre möglicherweise zu verhindern gewesen.

 

Dresden/Leipzig. Als der ehemalige Verfassungsrichter Herbert Landau am Dienstag in Dresden den Kommissionsbericht zum Fall Dschaber al-Bakr vorstellte, fiel die Kritik an Polizei und Justiz zwar deutlich aus – doch etliche Details mussten verschwiegen werden, da das 184-seitige Konvolut insgesamt als geheime Verschlusssache eingestuft ist. Wie konnte es aber soweit kommen, dass sich der mutmaßliche Terrorist am Abend des 12. Oktober 2016 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig erhängen konnte? Die LVZ gibt Einblick in die verhängnisvolle Kette von Fehlern, Versäumnissen und Mängeln. Das Protokoll des fast 30-stündigen Aufenthalts in dem Gefängnis lässt den Schluss zu: Der Selbstmord wäre möglicherweise zu verhindern gewesen.

 

Mangelnde Hochsicherheitszellen: Al-Bakr wird am 10. Oktober 2016 um 15.11 Uhr vom Spezialeinsatzkommando in die JVA Leipzig gebracht – ohne jede Vorankündigung. Zu diesem Zeitpunkt sind drei von vier besonders gesicherten Hafträumen der JVA, die eine Selbsttötung im Prinzip ausschließen, aus baulichen Mängeln, unter anderem wegen Problemen mit der Abwasserleitung, nicht verfügbar. Die eine verbliebene Hochsicherheitszelle ist mit einem potenziellen Selbstmörder belegt. Deshalb wird al-Bakr in den Haftraum 144, der über ein Zwischengitter verfügt, gebracht. Es ist die letzte verfügbare Zelle, in der der mutmaßliche Terrorist von anderen Gefangenen separiert werden kann. Allerdings sind hier nur wenige Tage zuvor Arbeiten an Elektroleitungen durchgeführt, aber noch nicht abgenommen worden – es findet keine Überprüfung der Zelle statt. Ein Umstand, der später in einer stundenlangen Stromabschaltung gipfelt. Am Rande ist anzumerken: Am Abend zuvor ist bereits der Chemnitzer Freund von al-Bakr, Khalil A., ebenfalls ohne jede Vorabinformation in die JVA Dresden eingeliefert worden.

 

Unzureichende Untersuchung: Da der 22-jährige Syrer jegliche Nahrungsaufnahme verweigert, hat die Ermittlungsrichterin im Überstellungsprotokoll auf eine erhöhte Suizidgefahr hingewiesen, was in Leipzig unbeachtet bleibt. Genauso wie die Auflage, al-Bakr „umgehend“ einem Anstaltsarzt vorzuführen. Die Landau-Kommission kritisiert: „Die richterlichen Anordnungen sowie die allgemeinen Richtlinien zur medizinischen Versorgung des Gefangenen ... wurden nicht beachtet.“

 

Für die gesamte JVA mit fast 400 Häftlingen gibt es zu diesem Zeitpunkt aufgrund von Krankheits- und Urlaubsfällen nur eine JVA-Psychologin – und die hatte bereits Feierabend. Eine diensthabende Mitarbeiterin des psychologischen Dienstes im Haftkrankenhaus wird aus unerfindlichen Gründen nicht hinzugezogen. Auch der Leitende Arzt der Psychiatrischen Abteilung des Haftkrankenhauses bekommt keinen Auftrag, al-Bakr zu untersuchen – er führt lediglich eine Sichtung durch das Zellengitter aus, ohne Dolmetscher. Eine Untersuchung unterbleibt auch später, obwohl am 12. Oktober 2016 fünf Ärzte im Haftkrankenhaus tätig sind. Ebenso unterlässt es die Anstaltsleitung, den mutmaßlichen Terroristen nach der Aufnahme über Suizidprävention aufzuklären, zumindest ein entsprechender Handzettel wäre in der JVA auf Arabisch verfügbar gewesen. Der Beobachtungsrhythmus wird auf 15 Minuten festgelegt, danach auf 30 Minuten erweitert. Da eine akute Suizidgefahr ausgewiesen ist, hätte „noch am selben Tag“ der Psychologische Dienst hinzugezogen werden müssen, so die Kommission. Das Expertengremium stellt zudem eindeutig fest: „Der Untersuchungsgefangene hätte zu keinem Zeitpunkt allein gelassen werden dürfen.“

 

Fehlender Dolmetscher: Die Anstaltsleitung unterlässt es bis zum Gespräch mit der JVA-Psychologin am 11. Oktober 2016, einen Dolmetscher anzufordern – obwohl dies dringend geboten gewesen wäre, so die Kommission. Die JVA erklärt, es habe aufgrund der Ausländerunterkünfte im Raum Leipzig „eines zeitlichen Vorlaufs“ bedurft.

 

Nachlässige Unterbringung: Trotz einer entsprechenden Anweisung durch das Justizministerium erfolgt auch am Tag nach der Einlieferung keine Zellendurchsuchung. Erst am Abend wird eine herunterhängende Lampe bemerkt, Schäden an der Steckdose bleiben den JVA-Beamten dagegen verborgen. Ab 18 Uhr sitzt al-Bakr bis zum nächsten Nachmittag im Dunkeln, da die Stromversorgung abgestellt wird, Kontrollen erfolgen per Taschenlampe – die Kommission sieht darin „eine erhebliche psychische Belastung“, die laut Bundesverfassungsgericht „eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Grundrechte“ darstellt. Aufgrund des fehlenden Dolmetschers kann auch nicht mitgeteilt werden, wann Reparaturen erfolgen beziehungsweise es wieder Licht gibt. Dem Gefangenen sei „nicht einmal die Verständigung möglich“ gewesen, kritisiert die Kommission. Zudem wird zu keinem Zeitpunkt ein Hofgang ermöglicht, wie von al-Bakr beim übersetzten Gespräch mit der Psychologin am 11. Oktober 2016 gewünscht. Die Kommission sagt: Diese Maßnahme „stand nicht im Einklang mit dem Sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz“.

 

Suizid-ermöglichende Kleidung: Al-Bakr ist zunächst mit einem weißen Overall des Spezialeinsatzkommandos bekleidet. In einem besonders gesicherten Haftraum hätte er nur eine Papier-Unterhose getragen. Die Anstaltsleitung überlässt ihm später reguläre Kleidung: Neben Slip und Jogginghose auch ein T-Shirt – dieses zerreißt und verknotet der mutmaßliche Terrorist am 12. Oktober 2016, kurz nach 19.30 Uhr, um sich selbst zu töten. Nach dem Schichtwechsel schaut eine Auszubildende gegen 19.45 Uhr in die Zelle. Ihr entsetzter Schrei: „Christian, der hängt!“

 

Niederschmetterndes Fazit: Die Kommission schreibt in ihrem Geheimbericht als Fazit: „Insgesamt ist festzustellen, dass beim Vollzug der Untersuchungshaft wiederholt gegen gesetzliche Vorgaben, allgemeine Richtlinien sowie Weisungen verstoßen wurde. Der Gefangene wurde unangemessen betreut und es wurde Sachverhalten nicht nachgegeben, die als Anzeichen für die Entwicklung einer Suizidgefahr hätten wahrgenommen werden können.“

 

Von Andreas Debski