Gegen den thüringischen AfD-Landeschef und einen Juristen wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Grund sind ihre umstrittenen Reden in der vergangenen Woche in Dresden.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen einen Richter am Landgericht eingeleitet. Hintergrund ist eine Rede, die der Jurist Jens Maier vergangene Woche in Dresden im Ballhaus Watzke während einer Veranstaltung der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative hielt. Darin hatte der 54-Jährige im Hinblick auf die deutsche Vergangenheitsbewältigung unter anderem von einem "Schuldkult" gesprochen und sich gegen eine "Herstellung von Mischvölkern" gewandt.
Nach Maier sprach der thüringische AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke, gegen den aus dem gleichen Grund wie bei Maier ein staatsanwaltschaftliches Prüfverfahren eingeleitet wurde, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der Sächsischen Zeitung. Gegen beide seien wegen der Reden Anzeigen bei der Behörde eingegangen.
Maier ist seit 2013 AfD-Mitglied. Er bewirbt sich auf dem Landesparteitag und der Landeswahlversammlung der sächsischen AfD am kommenden Wochenende um einen Listenplatz für die Bundestagswahl. Er war auch schon vor seiner Rede durch herabsetzende Äußerungen auf Facebook zum Thema Asyl und Islam aufgefallen, zum Teil in vulgärer Form.
Das Dresdner Landgericht hatte umgehend auf seinen Auftritt in dem Ballhaus reagiert und mitgeteilt, dass es sich bei den Äußerungen "um die private Meinung von Herrn Maier" handle, die nicht die Meinung des Landgerichts widerspiegle. Im Rahmen der Dienstaufsicht prüft das Gericht derzeit, ob er mit seinen Äußerungen das auch im privaten Bereich geltende "Mäßigungsgebot" für Richter verletzte, wonach Richter sich auch als Staatsbürger so verhalten müssen, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Bisher ist Maier unverändert im Dienst.
Weitere Konsequenzen ergäben sich derzeit nicht, da bereits die dienstrechtliche Prüfung laufe, sagte ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage. Denkbar wäre, bei der künftigen Zuteilung von Gerichtsverfahren innerhalb des Hauses Maier von Verfahren aus bestimmten Rechtsgebieten abzuziehen. Das könnte das Präsidium entscheiden, das aus dem Vorsitzenden Richter und acht weiteren gewählten Richtern besteht.
Höcke hatte auf der Veranstaltung in Dresden – offensichtlich unter Anspielung auf das Holocaustmahnmal in Berlin – von einem "Denkmal der Schande" gesprochen und damit für Empörung gesorgt. "Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat", sagte Höcke. Zudem forderte er, wieder eine positive Beziehung "zu unserer Geschichte" aufzubauen und sprach von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" die eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" erfordere. Ein Sprecher Höckes sagte, man sehe den Ermittlungen gelassen entgegen. Es werde sich zeigen, dass Höcke nichts Strafwürdiges gesagt habe.
Die Reaktionen auf die Reden waren heftig ausgefallen, auch innerhalb der AfD. Der Bundesvorstand der Partei hatte am Montag parteirechtliche Ordnungsmaßnahmen gegen Höcke beschlossen und festgestellt, dass er sich parteischädigend verhalten habe. Ein von einem Vorstandsmitglied zuvor gestellter Antrag auf Parteiausschluss Höckes wurde vor der Sitzung wieder zurückgezogen. Mehrere Vorstandsmitglieder, darunter AfD-Chefin Frauke Petry, dringen auf weitergehende Konsequenzen. Ein Parteiausschluss von Höckes sei weiter möglich, hieß es.