„ErmittlerInnen ließen ihrer Phantasie freien Lauf“ (K.O.M.I.T.E.E.)

Erstveröffentlicht: 
22.01.2017

Seit über 20 Jahren wird das linksradikale K.O.M.I.T.E.E. von der Bundesanwaltschaft verfolgt, ein Ende ist nicht in Sicht. Einer Person aus dem Umfeld droht jetzt Beugehaft.

 

Anfang Juli 2014 wurde Bernhard Heidbreder in Mérida/ Venezuela verhaftet. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, zusammen mit zwei weiteren Gesuchten dem linksradikalen K.O.M.I.T.E.E. angehört zu haben. Zu den Aktionen der Gruppe gehörte ein Brandanschlag auf das Kreiswehrersatzamt in Bad Freienwalde. Zuletzt machte das K.O.M.I.T.E.E. im April 1995 mit der Vorbereitung einer Sprengung des leerstehenden, im Umbau befindlichen Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau auf sich aufmerksam. Zur Ausführung kam es nicht, eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife zwang die Beteiligten zur Flucht. In Deutschland läuft dazu seit 21 Jahren ein Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines Explosionsverbrechens. Beide Straftatbestände sind verjährt, es bleibt lediglich der Vorwurf der Verabredung zu einem Verbrechen. Trotzdem werden Bernhard Heidbreder und die beiden Untergetauchten vom Bundeskriminalamt als „meistgesuchte Terroristen“ verfolgt. Nach venezolanischem Recht sind die Bernhard Heidbreder vorgeworfenen Taten sämtlich verjährt. Das Tribunal Supremo de Justicia, das oberste Gericht des Landes, lehnte seine Auslieferung deshalb ab und ordnete die Freilassung an. Über die Ermittlungen, die Haft und das Verfahren sprachen wir mit den AnwältInnen Silke Studzinsky und Stephan Schrage.

 

Bernhard Heidbreder war von deutschen Behörden bei Interpol zur Festnahme ausgeschrieben, lange Zeit ohne Erfolg. Nach derzeitiger Aktenlage wurde intensiv im In- und Ausland ermittelt. Dabei wurden auch Kontaktpersonen oder solche, die das BKA dafür hielt, observiert. Erst 20 Jahre nach der Aktion in Berlin erfolgte der Zugriff nach Ermittlungen des Bundeskriminalamtes dann in Venezuela. Wie kamen die Fahnder vermutlich auf seine Spur?


Stephan Schrage: Alarmierend ist, dass die Ermittlungsbehörden ohne Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente gegen das Umfeld der Gesuchten tätig wurden. Anfang 2005 teilte das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz der Bundesanwaltschaft mit, dass eine Gruppe von Linksextremisten beabsichtige, nach Südamerika zu reisen. Es bestehe die „vage Vermutung“, dass diese Kontakt zu den gesuchten drei Personen aufnehmen könnten. Dieser Hinweis zog monatelange Observationen, Umfeldaufklärung etc. nach sich. Ein strafprozessual notwendiger „Verdacht“ gegen die Reisegruppe bestand von Anfang an nicht. Dies hinderte die Ermittlungsbehörden allerdings nicht daran, wieder einmal das ganze Arsenal auszupacken, um endlich Erfolge vorweisen zu können. Das verlief schlussendlich im Sande. Die Maßnahmen wurden wie üblich allesamt richterlich abgesegnet.

Wie es dann weiterging ist spekulativ. Wir wissen nicht, seit wann Erkenntnisse beim BKA über den mutmaßlichen Aufenthaltsort von Bernhard Heidbreder vorgelegen haben. Dazu werden wir wohl die vollständige Akteneinsicht abwarten müssen, wobei selbst dann fraglich ist, ob die entsprechenden Erkenntnisquellen der Sicherheitsbehörden offen gelegt werden.

 

Das BKA reiste FreundInnen und vermuteten Kontaktpersonen der drei Gesuchten hinterher, die örtlichen Behörden wurden dabei um Beihilfe zur Überwachung und Observation gebeten. Unter anderem die Polizei Ägyptens hat dabei willig kooperiert…


Stephan Schrage: Auch hier ließen die ErmittlerInnen ihrer Phantasie freien Lauf. Ende 2004 erfolgt ein Hinweis aus der Bevölkerung, der gesuchte Bernhard Heidbreder sei in Begleitung eines früheren Geschäftspartners in Köln gesichtet worden. Als der ein halbes Jahr später mit Freunden eine Urlaubsreise nach Ägypten unternimmt, nimmt das BKA unter einer falschen Legende – d.h. im Wege einer Täuschung – Kontakt zu dessen Ehefrau auf und gibt vor, dringend mit Bernhard Heidbreder sprechen zu müssen. Die Kontaktaufnahme erfolgt derart aufdringlich, dass die Ehefrau versucht, den Anrufer abzuwimmeln, was bei dem aber das Interesse steigert. Angehörige des BKA reisen ihrem Mann hinterher. In Zusammenarbeit mit der ägyptischen Polizei – die später ordentlich gelobt wird – wird sein Hotelzimmer verdeckt nach Telefonen durchsucht, alles ohne Erfolg. Am Ende soll sogar noch dessen Wohnanschrift in Köln durchsucht werden, wozu es allerdings nicht mehr kommt.

Es ist übrigens einer der wenigen Fälle, wo die zuständige Ermittlungsrichterin zumindest partiell nicht mehr mitspielen wollte und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei Ermittlungsmethoden eingefordert hat.

 

Außerdem wurden NutzerInnen eines öffentlich zugänglichen Computers ausgeforscht. Was ist darüber bekannt?


Stephan Schrage: Über die Jahre sind diverse Fahndungsmaßnahmen bekannt geworden. Bedenklich erscheint mir insbesondere eine Videoüberwachung im Deutschen Historischen Museum in Berlin, weil von dort offensichtlich zuvor von einem öffentlich zugänglichen PC die Homepage des BKA aufgerufen wurde. Bedenklich ist das deshalb, weil hier eine Vielzahl unbeteiligter Besucher ins Visier der Fahnder geraten sind, ohne später davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Es ist auch merkwürdig, dass die Museumsleitung gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte offensichtlich keine Bedenken hatte, diesen Maßnahmen zuzustimmen.

Es wird halt gemacht, was technisch möglich ist. Mit zunehmender Technisierung wird es auch in Zukunft weitere Möglichkeiten der Fahndung geben. Dass hier zukünftig mal Grenzen eingezogen werden, halte ich angesichts der politischen Großwetterlage für ausgeschlossen.

 

Am Ende gerieten auch Journalisten ins Visier der Ermittler, es gab sogar eine Durchsuchung?


Stephan Schrage: Im September 2005 veröffentlicht eine ehemalige Redakteurin einen Artikel in der taz und bezieht sich dabei auf die zehn Jahre zurückliegende Durchsuchung der Redaktion und ihrer Privaträume. Die BeamtInnen suchten damals nach dem Original eines Bekennerschreibens der Gruppe K.O.M.I.T.E.E. Die Redakteurin behauptet in ihrem neuen Artikel, das Bekennerschreiben damals gut versteckt zu haben, sodass es von der Polizei nicht aufgefunden werden konnte. Mittlerweile habe sie dieses aber entsorgt.

Als die Bundesanwaltschaft Kenntnis von diesem Artikel erlangt, beantragt sie unter einer abenteuerlichen Begründung, die Wohnung der Journalistin erneut zu durchsuchen. Man gehe davon aus, sie sei noch im Besitz des Papiers, obwohl in dem Artikel genau das Gegenteil beschrieben wird. Außerdem versprechen sich die ErmittlerInnen – nach zehn Jahren – Aufschluss über das Motiv der verwendeten Briefmarke. Der Antrag auf Durchsuchung – mit scharfen Worten vorgetragen – wird jedoch wenige Tage später kommentarlos zurückgenommen. Vermutlich auch wegen des Medienrummels.

 

Wie erfolgte schließlich der Zugriff in Venezuela? Haben die dortigen Polizei- und Justiz in den Ermittlungen kooperiert?


Stephan Schrage: Ich würde an dieser Stelle nicht von einer Kooperation Venezuelas sprechen. Das Land hat internationale Verträge unterschrieben, zu deren Einhaltung es verpflichtet ist. Die spätere Entscheidung, Bernhard Heidbreder nicht auszuliefern, ist aus meiner Sicht rechtsstaatlich gewesen, auch wenn diese Entscheidung natürlich mit gehöriger Zeitverzögerung erfolgte.

Silke Studzinsky: Wie es zu der Entdeckung und Festnahme kam, wissen wir nicht, es existieren dazu lediglich Gerüchte. Die Festnahme erfolgte an seinem Arbeitsplatz in Mérida, Venezuela, und zwar durch vier Beamte des Interpol-Zentralbüros der venezolanischen Polizei. Sie zeigten ihm den internationalen Haftbefehl, den Deutschland erwirkt hatte. Er wurde dann zunächst zu einem Richter in Mérida gebracht, der die Haft bestätigte, sich aber für das Auslieferungsverfahren nicht zuständig erklärte. Dann wurde Bernhard Heidbreder nach Caracas transportiert und war dort zunächst einige Wochen beim Interpol-Büro inhaftiert, obwohl das dort gar kein eigenes Gefängnis hat, sondern lediglich ein Verwaltungsgebäude. So saß er dort dann auch den ganzen Tag in einem Büroraum, angekettet an einen Stuhl und wurde nachts in einen Raum zum Schlafen gebracht.

Danach kam er in das Spezialgefängnis der BAE (Brigada de Acciones Especiales) und zuletzt in das Sondergefängnis des Geheimdienstes SEBIN (Servicio Bolivariano de Inteligencia Nacional). Obwohl das Oberste Gericht Venezuelas die Auslieferung im Oktober 2015 abgelehnt hatte, blieb Bernhard Heidbreder weiterhin in Haft, ohne dass eine Rechtsgrundlage ersichtlich war. Der SEBIN ignorierte die gerichtliche Anweisung, ihn an die Ausländerbehörde zu überstellen. So musste er noch bis zum 22. Juli 2016 hinter Gittern sitzen, also insgesamt mehr als zwei Jahre.

 

Die Überstellung an die Ausländerbehörde hatte das Oberste Gericht verfügt? Aus dem dortigen Gefängnis wurde er ja dann vergleichsweise schnell entlassen.


Silke Studzinsky: Ja, als SEBIN dann endlich der Anordnung nachkam, wurde er sofort von der Ausländerbehörde freigelassen. Zu Beginn musste er sich noch regelmäßig melden. Derzeit dauert der Prozess der Klärung der Staatsangehörigkeit an. Entsprechend ist bisher offen, wie sein künftiger Status in Venezuela sein wird.

 

Über 20 Jahre nach der nicht ausgeführten Tat in Berlin-Grünau lädt die BAW nun eine Person aus dem Umfeld der Gesuchten vor. Sie verweigert die Aussage, es drohen Ordnungsgeld und Beugehaft. Dabei sind die eigentlichen Vorwürfe – Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts – längst verjährt. Worauf gründet der Verfolgungseifer?


Silke Studzinsky: Die Bundesanwaltschaft ist daran interessiert zu erfahren, wo die anderen Flüchtigen sind. Sie erhofft sich von einer Kontaktperson von vor über zwanzig Jahren Anhaltspunkte zum derzeitigen Aufenthaltsort der beiden. Solche Vorladungen dienen aber auch dem Zweck zu beobachten, ob es Bewegungen im früheren Umfeld der Gesuchten gibt und dadurch Informationen zu gewinnen.

 

Einige von euch halten den Paragrafen 30 Strafgesetzbuch für verfassungswidrig, ihr habt deshalb Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit welcher Begründung wurde die abgewiesen?


Silke Studzinsky: Die Verfassungsbeschwerde wurde ohne weitere Begründung nicht angenommen. Deshalb wissen wir nicht, was die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts waren.

Derzeit wird die bloße Verabredung zu einem Verbrechen weitaus höher bestraft als die tatsächliche Vorbereitung der Tat. Das führt dann zu dem absurden Ergebnis, dass die Vorbereitung des Sprengstoffdelikts nach zehn Jahren absolut verjährt ist, während die Verabredung dazu, die also weit im Vorfeld liegt und noch gar nicht weiter nach außen getreten ist, absolut erst in vierzig Jahren verjährt, also im Falle des K.O.M.I.T.E.E. im Jahre 2035.

Der zugrunde liegende Paragraf 30, also die Verabredung zu einem Verbrechen, ist ein Fremdkörper im Strafgesetzbuch. Er ist im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches angesiedelt, also nicht im besonderen Teil, wie alle anderen Straftaten. Er ist auch ein Gesinnungsparagraf, der bereits weit Vorfeld der tatsächlichen Begehung einer Straftat ansetzt. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass der Paragraf in seiner jetzigen Fassung gegen das Schuld-und Rechtsstaatsprinzip verstößt, und zwar insbesondere gegen den Grundsatz, dass Schuld und Strafe in einem angemessenen und proportionalen Verhältnis zueinander stehen müssen.