Die NPD bleibt gefährlich

Erstveröffentlicht: 
17.01.2017

Die unverständliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt Rechtsextremen eine Legitimation.

 

Von Helmut Lölhöffel


National zu denken oder zu sein, muss nicht schlimm sein. Für Sozialismus einzutreten, erst recht nicht – das Wort steht ja sogar in der Einleitung zum Grundsatzprogramm der SPD. Aber Nationalsozialismus ist ein Verbrechen. Trotzdem: Die NPD ist nicht verboten worden. Neonazismus, wie es ihn in der NPD gibt, bleibt erlaubt.

 

Das ist unbegreiflich. Rein juristisch betrachtet, mag das Bundesverfassungsgericht gute Gründe für seine Entscheidung haben. Das höchste Gericht urteilt aber nicht im politikfreien Raum. Sondern es setzt Maßstäbe auch für die Bevölkerung in Deutschland. Insofern ist dieses Urteil, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands nicht zu verbieten, verheerend. Denn der Eindruck verfestigt sich: Rechtsextrem ist verfassungskonform und salonfähig.

 

Die NPD verachtet den Parlamentarismus

 

Politisch hat die Bedeutung der NPD seit dem Verbotsantrag, das ist Tatsache, stetig abgenommen. Längst haben sich auch Rechtsextreme in der „Alternative für Deutschland“, in der AfD, breit gemacht. Die NPD ist in keinem Landtag mehr vertreten, im Europaparlament nur mit einem Abgeordneten. Sie verliert Mitglieder, hat nur noch knapp über  fünftausend. Sie ist  bankrott. Sie ist von Intrigen gelähmt. Ihre Mitglieder und Anhänger sind total zerstritten.

 

Die NPD möchte diese Verfassung nicht, sie will das Grundgesetz abschaffen. Den Parlamentarismus verachtet sie. Das Vokabular der NPD ist antidemokratisch, völkisch, fremden- und ausländerfeindlich, teilweise antisemitisch und neonationalsozialistisch.

 

Eine Partei kann verboten werden, wenn sie die Verfassung beeinträchtigen oder beseitigen will. Eine „aktive, kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung“, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in den 1950er Jahren sah, ist zum Teil auch bei der NPD vorhanden. Eine konkrete Gefahr der Machtübernahme im Staat ist allerdings ausgeschlossen.

 

Die Mehrheit der Gesellschaft ist nach rechts gerückt

 

Der Bundesrat hat Belege geliefert, um zu erhärten, dass die NPD eine „Atmosphäre der Angst“ schaffe. Dies führe in manchen Gegenden Ostdeutschlands zur Beeinträchtigung demokratischer Prozesse. Scheußliche Beispiele für Einschüchterung, Bedrohung und Angriffe auf politische Gegner wurden reihenweise genannt. Sie wurden aus der NPD gesteuert oder gebilligt.

 

Entscheidend für das zweite Scheitern eines Verbotsverfahrens war diesmal, dass sich der Blickwinkel verändert hat. Die Mehrheit der Gesellschaft ist, wie in weiten Regionen der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten von Amerika, nach rechts gerückt. Die Entscheidung in Karlsruhe spiegelt das wider.

 

Ob verboten oder nicht: die NPD ist und bleibt eine Gefahr. Sie  spielt nach wie vor eine zentrale Rolle in der Richtungs- und Themenbestimmung im rechtsextremen Lager. Sie hat sich längst woanders gesammelt: in Netzwerken, Freundeskreisen, Kameradschaften und in der AfD. Die inhaltlichen Überschneidungen sind erheblich.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat juristisch entschieden. Und damit einen Beitrag geleistet, dass es politisch weiter nach rechtsaußen geht mit dieser Republik. Fürchterlich.