Bei der Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz in Altenburg ist die Polizei am Freitag fündig geworden. Wie Martin Zschächner, stellvertretender Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft Gera auf Nachfrage mitteilte, habe man in der Wohnung eines 41-Jährigen „potenziell waffenrechtlich erhebliche Dinge festgestellt“.
Bei der Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz in Altenburg ist die Polizei am Freitag fündig geworden. Wie Martin Zschächner, stellvertretender Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft Gera auf Nachfrage mitteilte, habe man in der Wohnung eines 41-Jährigen in der Haeckelstraße „potenziell waffenrechtlich erhebliche Dinge festgestellt“. Dabei handelt es sich nach Informationen der Osterländer Volkszeitung um zwei Waffen.
Das wollte der Staatsanwalt aber ebenso wenig kommentieren, wie etwas zu deren Art zu sagen. „Die gefundenen Sachen werden nun darauf untersucht, inwieweit sie waffenrechtlich relevant sind“, sagte Zschächner. Alles weitere hänge dann daran, was dabei herauskomme. Das legt allerdings nahe, dass es Zweifel gibt, ob die Gegenstände überhaupt unter das Waffengesetz fallen. Gekommen war es zu der Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer Anzeige der Ex-Freundin des 41-Jährigen. Dieser soll sie bedroht haben, woraufhin sie ihn anzeigte und die Waffen erwähnte. Einen Zusammenhang zu den Angriffen auf das Landratsamt und das Altenburger Ordnungsamt hatte die Staatsanwaltschaft bereits am Freitag ausgeschlossen.