Am Dienstag, den 10. Januar 2017 wird mit dem Einstieg in die Beweisaufnahme der Prozess gegen einen jungen Asylbewerber aus Guinea-Bissau wegen des Vorwurfs der Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr mehrer Kilos Cannabis und wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fortgesetzt.
Die Anwesenheit von Öffentlichkeit und Prozessebeobachtern ist erwünscht, da zu befürchtet steht, dass gegen den Angeklagten eine unverhältnismäßig hohe Haftstrafe verhängt wird, obwohl die Beweislage alles andere als eindeutig ist und ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Anklagevorwürfe bestehen. Das Landgericht hat sich bislang insoweit mit der Anklage identifiziert, als es den Angeklagten seit mehr als acht Monaten in Untersuchungshaft hält.
Die Verhandlung findet am 10. Januar und am 19. Januar jeweils um 9:30 im Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, Sitzungssaal 118 statt. Zum Eintreten ist möglicherweise das Vorzeigen eines Personaldokumentes erforderlich.