Im NSU-Prozess ist Ende der Beweisaufnahme in Sicht

Erstveröffentlicht: 
01.12.2016

Nach dreieinhalb Jahren NSU-Prozess drückt das Gericht aufs Tempo. Noch im Dezember soll der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten liefern - meist der Schlusspunkt der Beweisaufnahme. Bis dahin soll Beate Zschäpe auch Fragen zum Fall Peggy beantworten.

 

München. Im NSU-Prozess rückt das Urteil gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte näher. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl forderte die Prozessbeteiligten am Donnerstag im Oberlandesgericht München auf, „möglichst zügig und schnell“ noch ausstehende Anträge zu stellen. Damit sei das „Ende der Beweisaufnahme in Sicht“, sagte Rechtsanwalt Max Behnke, einer der Nebenklage-Anwälte.

 

Zschäpe ist für zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde angeklagt, die ihre beiden Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt haben sollen.

Richter Götzl kündigte außerdem an, der psychiatrische Sachverständige solle am 20. und 21. Dezember sein Gutachten über Zschäpe erstatten. Das psychiatrische Gutachten steht üblicherweise am Ende der Beweisaufnahme. In einer Vorabfassung hatte der Sachverständige Zschäpes Schuldfähigkeit festgestellt.

 

Einer von Zschäpes Pflichtverteidigern, Wolfgang Heer, verlangte einen späteren Termin für das Gutachten des Psychiaters, um „externe fachkundige Unterstützung“ für eine Gegenmeinung zu organisieren. Die Verteidiger des mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben kündigten darüber hinaus an, sie würden in den nächsten Tagen noch weitere Beweisanträge stellen.

 

Götzl sagte weiter, dass Zschäpe am Donnerstag kommender Woche seine Fragen zum verschwundenen Mädchen Peggy beantworten wolle. Das habe er mit ihrem Verteidiger Mathias Grasel vereinbart. Der Anwalt hatte schon gesagt, dass Zschäpe nicht persönlich sprechen, sondern ein Anwalt ihre Antworten verlesen werde.

 

Peggy war im Mai 2001 im oberfränkischen Lichtenberg verschwunden. Erst 15 Jahren später waren sterbliche Überreste des Mädchens in einem Waldstück in Thüringen gefunden worden. An einem Fundstück von dort fanden die Ermittler DNA des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt. Ungeklärt ist allerdings, ob diese Spur unmittelbar von Böhnhardt stammt oder Folge einer Verunreinigung ist.

 

Wohlleben, mutmaßlicher Waffenbeschaffer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, beantragte am Donnerstag seine Freilassung aus der Untersuchungshaft. Er ist neben Zschäpe der einzige Angeklagte im NSU-Prozess, der inhaftiert ist. Seine Anwälte machten geltend, Wohlleben verfüge über stabile soziale Bindungen und habe ein Angebot für eine Arbeitsstelle. Der NSU-Prozess läuft seit dem 6. Mai 2013.