Neuer Prozess wegen Volksverhetzung gegen Bachmann im November

Erstveröffentlicht: 
04.10.2016

Das Amtsgericht Dresden hat Lutz Bachmann im Mai wegen Volksverhetzung verurteilt. Jetzt wird der Prozess gegen den Pegida-Chef neu aufgerollt.

 

Dresden.  Bereits bei der Urteilsverkündung im Mai kündigte die Verteidigerin von Lutz Bachmann an, das Urteil durch „alle Instanzen jagen“ zu wollen. Jetzt gab das Landgericht bekannt: Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen den Pegida-Chef wird nach Berufungen von Anklage und Verteidigung neu aufgerollt. Der Fall werde am 23. und 30. November neu mit kompletter Beweisaufnahme verhandelt, berichtete ein Sprecher. 

 

Vorwurf gegen Bachmann: Verletzung der Menschenwürde


Bachmann wird vorgeworfen, in Facebook-Kommentaren im September 2014 Flüchtlinge als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet zu haben. Damit habe Bachmann die Menschenwürde verletzt und den Hass gegen Flüchtlinge angestachelt. Der 43-Jährige bestreitet, Verfasser dieser Posts gewesen zu sein. Die betreffenden Facebook-Einträge seien von einem Unbekannten verfasst worden. Darüber hinaus seien die Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt, argumentiere seine Verteidigerin Katja Reichel.

 

Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung jedoch der Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die Facebook-Einträge nachträglich nicht verändert wurden. 

 

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe


Der Mitgründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses war Anfang Mai vom Amtsgericht wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen gegen Flüchtlinge zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auch wegen Bachmanns vieler Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt.