18 Monate Bewährung für Scherbendemo

Erstveröffentlicht: 
16.09.2016

Das Leipziger Amtsgericht verhängt ein hartes Urteil für Krawalle im Juni 2015

 

Am 5. Juni 2015 zogen 50 bis 100 Vermummte mit Bengalos, Böllern, Farbbeuteln und Steinen vom Johannapark zum Neuen Rathaus, attackierten dabei Gebäude und die Polizei. Die Beamten fingen einen der Angreifer – der für den Krawall jetzt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

 

Die Strategie der Verteidigung ist in erster Instanz nicht aufgegangen. Nach einem rund einstündigen Plädoyer forderte Anwalt Daniel Werner einen Freispruch für seinen Mandanten S. In der Beweisaufnahme zuvor hatte er alle Indizien durchleuchtet und alle Polizeibeamte genauestens befragt. Endergebnis: Dem Angeklagten sei bei den Krawallen am 5. Juni vor einem Jahr keine individuelle Straftat nachweisbar. Nur zwei Beamte sahen die Steine, die S. bei sich gehabt haben soll. Als Beweisstücke wurden sie allerdings nicht gesichert. Werner erklärt, beim Aufzug habe es sich um eine Spontandemonstration gegen den zugleich stattfindenden G7-Gipfel gehandelt, dabei sei es mitnichten nur um Gewalt gegangen. Die Polizei wiederum habe keine Ansprache an die Demonstranten gerichtet und damit selbst gegen das Versammlungsrecht verstoßen. Es gebe also keine Grundlage für eine Verurteilung seines Mandanten.

 

Richter Klaus Hüner sieht das völlig anders. Zeugen beobachteten die Teilnehmer des Aufzugs dabei, wie sie sich an der Lutherkirche im Johannapark für den Krawall umzogen. Sie hatten Wurfgeschosse und Krähenfüße mitgebracht, es sei also von vornherein darum gegangen, gewalttätig aufzutreten. Der Vorsitzende hält die beiden Polizisten für glaubwürdig, die Steine beim Angeklagten gefunden haben wollen. Damit habe sich S. des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht.

 

Zudem wurden vier Polizisten leicht verletzt. Weil nun die Steine im Gepäck des Angeklagten als gefährliche Werkzeuge eingestuft werden, kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu. »Das hat zwar nur 90 Sekunden gedauert, aber das waren bürgerkriegsähnliche Zustände«, sagt Hüner mit Blick auf das Video der Polizeieinheiten, die zuerst am Ort des Geschehens waren.

 

Das Urteil fällt hart aus: S. wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Diese wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt, weil er einerseits nicht vorbestraft ist. Andererseits – und das ist allerdings ein großer Erfolg seines Verteidigers – ist auf dem Polizeivideo bei ganz genauer Betrachtung auch zu sehen, wie der Angeklagte von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen wird. Der bislang unbekannte Beamte, gegen den nun ermittelt wird, hat S. dabei das Nasenbein gebrochen. »Das ist eine klassische Menschenrechtsverletzung. Wenn das nicht passiert wäre, wären Sie ins Gefängnis gegangen«, sagt Hüner bei der Urteilsverkündung. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert.

 

Der 37-jährige S. muss die Verfahrenskosten tragen und binnen eines Jahres 100 Sozialstunden ableisten. Allerdings bleiben seinem Anwalt und ihm die Rechtsmittel gegen das Urteil. Legen sie Berufung ein, wird der gesamte Prozess vor dem Landgericht wiederholt

 

CLEMENS HAUG