Schlagringe in der Wohnung – Geldstrafe für Leipziger Ex-NPD-Stadtratskandidat

Angeklagter Alexander Kurth (l.) mit Verteidiger Mario Thomas am Landgericht Leipzig.
Erstveröffentlicht: 
22.08.2016

Das Landgericht Leipzig bestätigte am Montag ein Urteil der Vorinstanz: Wegen unerlaubten Waffenbesitzes muss der Leipziger Ex-NPD-Stadtratskandidat Alexander Kurth (36), der für eine Wahlpanne gesorgt hatte, eine Geldstrafe in Höhe von 650 Euro zahlen. Sein Verteidiger Mario Thomas wollte einen Freispruch erwirken.

 

Leipzig. Rechtsextremist Alexander Kurth (36) muss wegen unerlaubten Waffenbesitzes 650 Euro Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Leipzig hat am Montag die Berufung des sächsischen Landesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ gegen das Ersturteil verworfen. Im Juli 2013 hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des damaligen NPD-Mannes in der Leipziger Georg-Schumann-Straße zwei Schlagringe sichergestellt. Diese Maßnahme erfolgte nach einem anonymen Tipp, wonach sich eine schwarze Pistole und andere verbotene Waffen in den Räumen befinden sollten. Eine Pistole wurde jedoch nicht entdeckt.

Kurth hatte als NPD-Kandidat bei der jüngsten Stadtratswahl 2014 für einen Eklat gesorgt. Im Leipziger Norden, dem Wahlkreis 9, musste die Abstimmung wiederholt werden. Denn der damals 34-Jährige war als Bewerber zugelassen worden, obwohl er wegen massiver Vorstrafen nicht wählbar war. Kurth erreichte zwar kein Mandat, erhielt aber so viele Stimmen, dass das Ergebnis möglicherweise verfälscht wurde. Nach der Wahlpanne trat er aus der NPD aus.

2003 hatte ihn das Landgericht wegen eines Überfalls auf Prinzen-Sänger Sebastian Krumbiegel und Schlagzeuger Ali Zieme im Gohliser Arthur-Bretschneider-Park zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Mittlerweile geht ein Dutzend Vorstrafen auf das Konto des Mannes, der nach eigenen Angaben arbeitslos ist und mit seiner Ehefrau seit Kurzem ein knapp dreijähriges Pflegekind in Betreuung hat.

Verteidiger Mario Thomas plädierte am Montag für Freispruch, weil sein Mandant von den Schlagringen seines WG-Mitbewohners nichts gewusst habe. Der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn wies das als Schutzbehauptung zurück, zumal die Waffen offen im Regel lagen und der Mitbewohner zur Tatzeit in Haft saß.

Von Sabine Kreuz