Um 12 Uhr mittags verkündete das Landgericht seine Entscheidung. Vor dem Gebäude demonstrierte eine kleine Gruppe RDL-Sympathisanten für Pressefreiheit. Mehrere Polizisten beobachteten die Szenerie.
Kloth muss hinnehmen, dass er als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet wird
Vor zwei Wochen hatten sich die Kontrahenten zur mündlichen Verhandlung getroffen.
Der Teninger Anwalt Oliver Kloth, der im Vorstand der AfD im Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald mitarbeitet, wollte per einstweiliger Verfügung
erreichen, dass der kleine Sender vier Punkte nicht mehr behaupten
darf. Er bezog sich dabei auf einen Beitrag auf der RDL-Homepage über
jenen Aufsehen erregenden Abend in Landwasser, bei dem die
Stadtverwaltung über die geplante Flüchtlingsunterkunft hatte
informieren wollen. Kloth hielt dort eine zweieinhalbminütige Rede, die
die Veranstaltung eskalieren ließ.
Dass ihn der linke Sender als "rassistischen Anwaltsredner" bezeichnet
hat, müsse Kloth hinnehmen, sagte gestern Richter Peter Knaup. Der
Kläger habe "gezielt negative Eigenschaften vieler Flüchtlinge
hervorgehoben, um zumindest Teile der Flüchtlinge zu diskriminieren und
Ressentiments beim Zuhörer zu wecken", heißt es in der Begründung.
Auch eine weitere von Kloth bemängelte Textpassage stelle eine "im Kern
zutreffende Tatsachenbehauptung" dar. RDL hatte Teile der Rede so
zusammengefasst: "Die ,eingeladenen’ Ausländer und Flüchtlinge seien für
Vergewaltigung, Raub usw verantwortlich. Viele seien auch guten
Herzens, aber beinah alle (wörtlich: viele) Flüchtende seien
,Glücksritter’." Kloth hatte eine verfälschende Darstellung geltend
gemacht.
Durchgesetzt hat sich der Anwalt allerdings in zwei Punkten: Zum einen
darf RDL nicht behaupten, er sei Ortsvorsitzender der AfD March. Den
Fehler hat der Sender bereits korrigiert. Und jener Schachtelsatz,
wonach Kloth das Mandantenverhältnis gebrochen habe, um beweisen zu
können, dass kein Asylbewerber ein Flüchtling sei, wertet das Gericht
als "unvollständige Wiedergabe". Und die ist rechtswidrig.
Sollte RDL die Behauptung wiederholen, droht ein Ordnungsgeld bis zu
einer Viertelmillion Euro. Die verkürzte Darstellung zeichne "ein nach
der negativen Seite entstelltes Bild", argumentiert das Gericht. Denn
Kloth habe weder gesagt, kein Asylbewerber sei ein Flüchtling noch habe
er behauptet, dies bewiesen zu haben. Und weil der Anwalt nur "anonyme
Sachverhalte" geschildert habe, sei auch kein Verstoß gegen die
Verschwiegenheitspflicht anzunehmen. Dass die Verhandlung vor zwei
Wochen offenbarte, dass Kloth nie einen Asylbewerber juristisch
vertreten hat, sondern sie lediglich "begleitet" haben will, spielt in
der Begründung keine Rolle.
Beide Parteien wollen in Berufung gehen. Zwar sieht sich Oliver Kloth
bestätigt, unwahre Unterstellungen nicht akzeptieren zu müssen. Aber die
"wertende Begrifflichkeit" vom rassistischen Anwaltsredner sei eine
"ehrverletzende Verleumdung". Dass das Gericht in genau dieser Frage der
Rechtsprechung anderer Gerichte gefolgt sei, begrüßt RDL-Anwalt Udo
Kauß. Allerdings habe es sich das Gericht zu leicht gemacht, was den
Bruch des Mandantenverhältnisses angeht. Da dem AfD-Funktionär zufolge
alle von ihm begleiteten Asylbewerber nicht die Wahrheit sagten, könne
von Anonymität nicht mehr die Rede sein.
Mehr zum Thema:
- Dokument: Das Urteil im Fall Kloth./. RDL
- Dokument: Stellungnahme von Udo Kauß zum Urteil