Landgericht Freiburg: AfD-Funktionär Kloth darf als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet werden

Erstveröffentlicht: 
21.07.2016

Um 12 Uhr mittags verkündete das Landgericht seine Entscheidung. Vor dem Gebäude demonstrierte eine kleine Gruppe RDL-Sympathisanten für Pressefreiheit. Mehrere Polizisten beobachteten die Szenerie.

 

Kloth muss hinnehmen, dass er als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet wird


Vor zwei Wochen hatten sich die Kontrahenten zur mündlichen Verhandlung getroffen. Der Teninger Anwalt Oliver Kloth, der im Vorstand der AfD im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mitarbeitet, wollte per einstweiliger Verfügung erreichen, dass der kleine Sender vier Punkte nicht mehr behaupten darf. Er bezog sich dabei auf einen Beitrag auf der RDL-Homepage über jenen Aufsehen erregenden Abend in Landwasser, bei dem die Stadtverwaltung über die geplante Flüchtlingsunterkunft hatte informieren wollen. Kloth hielt dort eine zweieinhalbminütige Rede, die die Veranstaltung eskalieren ließ.

Dass ihn der linke Sender als "rassistischen Anwaltsredner" bezeichnet hat, müsse Kloth hinnehmen, sagte gestern Richter Peter Knaup. Der Kläger habe "gezielt negative Eigenschaften vieler Flüchtlinge hervorgehoben, um zumindest Teile der Flüchtlinge zu diskriminieren und Ressentiments beim Zuhörer zu wecken", heißt es in der Begründung.

Auch eine weitere von Kloth bemängelte Textpassage stelle eine "im Kern zutreffende Tatsachenbehauptung" dar. RDL hatte Teile der Rede so zusammengefasst: "Die ,eingeladenen’ Ausländer und Flüchtlinge seien für Vergewaltigung, Raub usw verantwortlich. Viele seien auch guten Herzens, aber beinah alle (wörtlich: viele) Flüchtende seien ,Glücksritter’." Kloth hatte eine verfälschende Darstellung geltend gemacht.

Das Landgericht ist der Ansicht, Kloth habe seine Verschwiegenheitspflicht nicht verletzt


Durchgesetzt hat sich der Anwalt allerdings in zwei Punkten: Zum einen darf RDL nicht behaupten, er sei Ortsvorsitzender der AfD March. Den Fehler hat der Sender bereits korrigiert. Und jener Schachtelsatz, wonach Kloth das Mandantenverhältnis gebrochen habe, um beweisen zu können, dass kein Asylbewerber ein Flüchtling sei, wertet das Gericht als "unvollständige Wiedergabe". Und die ist rechtswidrig.

Sollte RDL die Behauptung wiederholen, droht ein Ordnungsgeld bis zu einer Viertelmillion Euro. Die verkürzte Darstellung zeichne "ein nach der negativen Seite entstelltes Bild", argumentiert das Gericht. Denn Kloth habe weder gesagt, kein Asylbewerber sei ein Flüchtling noch habe er behauptet, dies bewiesen zu haben. Und weil der Anwalt nur "anonyme Sachverhalte" geschildert habe, sei auch kein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht anzunehmen. Dass die Verhandlung vor zwei Wochen offenbarte, dass Kloth nie einen Asylbewerber juristisch vertreten hat, sondern sie lediglich "begleitet" haben will, spielt in der Begründung keine Rolle.

Beide Parteien wollen in Berufung gehen. Zwar sieht sich Oliver Kloth bestätigt, unwahre Unterstellungen nicht akzeptieren zu müssen. Aber die "wertende Begrifflichkeit" vom rassistischen Anwaltsredner sei eine "ehrverletzende Verleumdung". Dass das Gericht in genau dieser Frage der Rechtsprechung anderer Gerichte gefolgt sei, begrüßt RDL-Anwalt Udo Kauß. Allerdings habe es sich das Gericht zu leicht gemacht, was den Bruch des Mandantenverhältnisses angeht. Da dem AfD-Funktionär zufolge alle von ihm begleiteten Asylbewerber nicht die Wahrheit sagten, könne von Anonymität nicht mehr die Rede sein.

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