Disko-Krieg in Leipzig: Neuer Prozess gegen Artur T.?

Erstveröffentlicht: 
13.05.2016

Der frühere Box-Profi Artur T. galt als Schlüsselfigur des Diskokriegs in Leipzig in den Jahren 2007/2008 und soll wieder zurück in der Stadt sein. Gegen den 31-Jährigen ist laut Staatsanwaltschaft noch immer ein Verfahren offen.

 

Leipzig. Rollt die Leipziger Justiz ein Uralt-Verfahren aus dem Disko-Krieg noch einmal auf? Anfang der Woche war auf Facebook, später dann auch via Bild-Zeitung, die Rückkehr des Armeniers Artur T. (31) nach Leipzig verkündet worden. Der frühere Profiboxer galt als Schlüsselfigur des blutigen Konflikts zwischen einer von Ausländern dominierten Bande und Leipziger Security-Firmen im Nachtleben der Stadt, der in den Jahren 2007/2008 einen Toten und mehrere Schwerverletzte gefordert hatte.

 

Jetzt erfuhr die LVZ: Im Zusammenhang mit dem Disko-Krieg ist noch immer eine Anklage gegen Artur T. anhängig. Wie Staatsanwaltschaft und Amtsgericht auf Anfrage mitteilten, geht es um gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, konkret um massive Attacken und Bedrohungen gegen zwei Türsteher am 29. September 2007 an der Diskothek Bounce in der Innenstadt. Ein erster Prozess war im April 2009 geplatzt. Artur T. war kurz zuvor mit Familie aus Leipzig verschwunden und dem Vernehmen nach in der armenischen Hauptstadt Jerewan untergetaucht. Beschuldigt waren außer ihm der Iraker Kawe R. (32), der Libanese Ismail M. (28) und der Iraner Sooren O. (31) – er wurde erst im April dieses Jahres wegen einer Schießerei in der Eisenbahnstraße zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Aktuell ist das Bounce-Verfahren beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts anhängig, so die Behörden. Eine Verjährung trete frühestens 2017 ein.

 

Die seit März 2009 bestehenden zwei Haftbefehle gegen Artur T. sind hingegen mittlerweile aufgehoben worden – nach Gerichtsangaben im Februar 2016. Im Mai 2016 wurde laut Gericht ein weiteres Verfahren gegen Artur T. wegen Geringfügigkeit eingestellt. Vom schlimmsten Tatvorwurf war der stämmige Armenier bereits 2011 entlastet worden. Da hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags – Artur T. stand unter Verdacht, 2008 im Schauhaus einen Türsteher niedergestochen zu haben – eingestellt.

F. D.