Bundesanwalt Keine Versäumnisse bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Rechtsterroristen in Freital

Erstveröffentlicht: 
27.04.2016

Am Donnerstag befasst sich der Rechtsausschuss des sächsischen Landtages mit den Ermittlungen zu mutmaßlichen Rechtsterroristen in Freital. Der Bundesanwalt erklärte im Vorfeld, er sehe keine Versäumnisse bei der Zusammenarbeit.

 

Berlin/Dresden. Die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Rechtsterroristen aus Freital beschäftigen jetzt auch die Bundespolitik. Der Innenausschuss des Bundestages hat am Mittwoch den Abteilungsleiter Terrorismus des Generalbundesanwalts, Thomas Beck, befragt. Das Resultat: Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Sachsen gebe es keinen Grund zur Klage, die Bundesanwaltschaft stehe bereits seit September 2015 in Kontakt mit sächsischen Ermittlern, so Beck.

 

Im Vorfeld der ersten Hausdurchsuchungen und Festnahmen sei der Kontakt ab November 2015 „intensiviert“ worden. Seit März diesen Jahres habe ein „täglicher Kontakt“ bestanden – auf Grundlage dieser guten Vorarbeit habe die Bundesanwaltschaft letztlich am 19. April zuschlagen können, sagte der Bundesanwalt. Alle acht Festgenommenen sitzen in Untersuchungshaft, es gibt jedoch Haftbeschwerden und Haftprüfungstermine.

 

Die Grünen-Abgeordnete Monika Lazar aus Leipzig, Mitglied des Innenausschusses, bestätigte, dass der Bundesanwalt keine Versäumnisse in Sachsen festgestellt hat. „Nachprüfen können wir das allerdings nicht“, machte Lazar klar. Insgesamt sei zu begrüßen, dass sowohl sächsische Ermittler als auch die Bundesanwaltschaft gegen die Freitaler Gruppe vorgehen. Der CDU-Innenpolitiker Marian Wendt, Bundestagsabgeordneter aus Nordsachsen, zog das Fazit: „Ab Herbst 2015 haben Bundesanwaltschaft und sächsische Behörden die Verdachtsmomente gemeinsam ausgewertet und jeden Schritt eng abgestimmt.“

 

Am Donnerstag befasst sich der Rechtsausschuss des sächsischen Landtages mit den Ermittlungen zu Freital. Auf Antrag der Linksfraktion soll die Staatsregierung dabei über die konkreten Umstände informieren, die zur Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft geführt haben. Es stehe der Vorwurf im Raum, „dass der entsprechende Straftatkomplex durch die zuständigen sächsischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht hinreichend konsequent verfolgt wurde“, heißt es in der Antragsbegründung. So seien die Taten nicht beziehungsweise zu spät als Terror-Kriminalität eingeordnet worden.

 

Linke und Grüne fordern zudem Aufklärung über den angeblichen Einsatz eines verdeckten Ermittlers in der „Gruppe Freital“, über den das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet hatte. Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat dementiert, dass es einen solchen Einsatz gab.