Chemnitzer bewaffnen sich. Schon 4453 Schusswaffen registriert!

Erstveröffentlicht: 
30.03.2016

Chemnitz - Immer mehr Chemnitzer bewaffnen sich! Diese erschreckende Tendenz hat eine Ratsanfrage der Fraktion Die Linke ergeben. Demnach hat die Stadt innerhalb eines Jahres 136 neue Schusswaffen registriert. 

 

Damit ist die Anzahl der registrierten Schusswaffen seit 2014 in Chemnitz auf 4 453 gestiegen. In den vergangenen fünf Jahren ist auch die Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz um 72 Prozent gestiegen (2015: 95 Verstöße).

 

„Das spiegelt das hohe Gewaltpotential der Gesellschaft wider“, erklärt Linke-Fraktionschefin und Landtagsabgeordnete Susanne Schaper (38). „Das subjektive Sicherheitsbedürfnis ist groß. Deshalb müssen wir Vertrauen schaffen.“  Das sei nicht nur mit dem Aufstocken der Polizei- und Ordnungskräfte zu erreichen.

 

„Dunkle Ecken in der Stadt müssen besser beleuchtet, Täter-Opfer-Beratungen ausgebaut werden. Wir brauchen mehr Sozialarbeiter“, fordert Frau Schaper.

Ordnungsbürgermeister Miko Runkel (55, parteilos) hält viel von Kriminalprävention: „Es ist kontraproduktiv, sich eine Waffe zuzulegen.“

 

Die Kriminalität sei mit Ausnahme von Eigentumsdelikten in Chemnitz nicht gestiegen - zumindest das Jahr 2014 betreffend. Jüngere Daten sind noch nicht verfügbar.

 

Was alles verboten ist:


Grundsätzlich darf jeder, der den kleinen oder großen Waffenschein hat, eine Schusswaffe besitzen. Ausnahmen sind laut Polizei manipulierte Waffen (etwa abgesägte Flinten).

 

Es ist verboten, Butterfly-Messer, Wurfsterne, Stahlruten, Totschläger, Faustmesser, Einhandmesser, Kartoffelkanonen oder Nunchakus („Würgeholz“) mitzuführen. Bestimmte Springmesser und Teleskopschlagstöcke sind erlaubt.

 

Bei Versammlungen ist Bewaffnung verboten, kann laut Paragraf 27 des Versammlungsgesetzes mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Dazu zählt auch die sogenannte Schutzbewaffnung wie Quarzhandschuhe, Taucherbrille und Mundschutz.