Juristisches Nachspiel - Urteil nach Krawallen von Heidenau

Erstveröffentlicht: 
17.02.2016

Nach den mehrtägigen Ausschreitungen vor der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau im vergangenen Sommer ist ein Täter wegen Beleidigung verurteilt worden. Der 45-Jährige muss eine Geldstrafe von 2.400 Euro (120 Tagessätze) zahlen und für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Ein Sprecher des Amtsgerichts in Pirna sagte, der vorbestrafte Mann habe die Polizisten am Tag nach den Protesten im August als "Volksverräter und Ratten" beschimpft. Zudem habe er den Beamten den Mittelfinger gezeigt.

 

Mehrere Verfahren anhängig


Nach Angaben des Amtsgerichtes sind rund um das Geschehen in Heidenau zehn bis 15 Verfahren eingegangen. "Teilweise sind sie schon erledigt, manche sind noch anhängig", so der Gerichtssprecher. In den Fällen, die bereits abgeschlossen sind, kam es jedoch nicht zu einer mündlichen Verhandlung.

Nach Informationen der Bild-Zeitung soll der jetzt verurteilte Mann auch an Protesten gegen Asylbewerber in Freital beteiligt gewesen sein. Freital und Heidenau hatten nach fremdenfeindlichen Demonstrationen bundesweit für Negativschlagzeilen gesorgt. In Heidenau war es zu regelrechten Straßenschlachten gekommen, als Demonstranten verhindern wollten, dass ein leerstehender Baumarkt als Notunterkunft für Asylsuchende genutzt wird. In der Folge waren Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vize-Kanzler Sigmar Gabriel nach Heidenau gekommen, um das Geschehen zu verurteilen und die Helfer, die sich für Flüchtlinge einsetzen, moralisch zu stärken.

Weil die Polizei in den Krawall-Nächten von Heidenau an ihre Grenzen gestoßen war, wurde danach von Sachsens Innenminister Markus Ulbig die Wiedereinführung einer Wachpolizei in die Diskussion gebracht. Nach späterem Beschluss werden die ersten Hilfspolizisten ausgebildet.