Befangenheitsanträge im Ballstädt-Prozess abgelehnt

Erstveröffentlicht: 
17.12.2015

Erfurt. Das Landgericht Erfurt hat im Prozess mit 15 Angeklagten um den mutmaßlich rechtsextremen Überfall auf eine private Feier im thüringischen Ballstädt (Landkreis Gotha) Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Holger Pröbstel als unbegründet abgewiesen. Mehrere Verteidiger hatten ihm unter anderem eine „innere Haltung“ vorgeworfen, die eine unparteiliche und unvoreingenommene Verhandlungsführung nicht zulasse. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, verlas Pröbstel gestern die Begründung der Entscheidung.