Freiheit für die ATIK-Gefangenen

Tag der Menschenrechte und Solidarität mit ATIK-Gefangenen

Kundgebung am 10.12. | 17:30 Uhr | Kornmarkt | Nürnberg

Redebeitrag des Solibündnisses Freiheit für ATIK auf der Support Rojava-Demo in Nürnberg:

Im Norden Syriens – in den kurdischen Gebieten – kämpfen die Volksverteidigungseinheiten YPJ und YPG seit mehr als 2 Jahren gegen den sogen. Islamischen Staat und andere Islamisten. Sie kämpfen für ein demokratisches kurdisches Gebiet, für Frauenrechte und für eine Selbstverwaltung aller Lebensbereiche durch eine Art Rätesystem. Unterstützt wurden sie von Anfang an durch die PKK. In den Volksverteidigungseinheiten kämpfen nicht nur Frauen und Männer, die aus Syrien kommen, sondern auch Freiwillige aus anderen Ländern. Es gibt z.B. auch Mitglieder türkischer linker Organisationen, die in den Reihen der Volksverteidigungseinheiten mitkämpfen – eine davon ist die TKP/ML.

 

In Deutschland finden es zwar viele Politiker und Politikerinnen sehr gut, wenn diese Gruppen in Syrien gegen den IS Kämpfen. Gleichzeitig werden echte oder vermutete Mitglieder der PKK und neuerdings auch der TKP/ML in Deutschland inhaftiert und selbst als Terroristinnen bzw. Terroristen gebrandmarkt.
 
Mitte April diesen Jahres gab es mehrere Verhaftungen linker Aktivisten und Aktivistinnen in Nürnberg und an anderen Orten Europas, 10 davon sind immer noch in Haft. Den Verhafteten wird vorgeworfen Mitglieder der TKP/ML zu sein. Der Tatvorwurf lautete Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach §§ 129 a und b . Das war so ein bisschen überraschend, weil die TKP/ML bislang nicht auf der EU-Terrorliste oder ähnlichem steht. Aus Nürnberg waren von dieser Verhaftung 2 Leute betroffen: Die eine ist Banu. Sie ist Ärztin und Therapeutin und viele von uns kennen sie vom 8.März – Bündnis. Der andere Verhaftete aus Nürnberg ist Sinan – ebenfalls ein Arzt. Im Nürnberger Gefängnis sitzt Erhan  . 6 weitere sitzen in verschiedenen anderen Gefängnissen Bayerns, einer in der Schweiz.

 

Wie ich schon gesagt habe, wird den verhafteten Aktivist*innen die Mitgliedschaft bzw. die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach den §§ 129a und 129 b vorgeworfen. Dazu muss man wissen, dass Für eine Verurteilung nach den Paragraphen 129 a und b eine direkte Beteiligung an irgendwelchen konkreten Handlungen nicht nachgewiesen werden, also an irgendwas, was man sich unter Terrorismus vorstellen könnte. Es reicht alleine die vermutete Mitgliedschaft in einer Organisation oder auch nur Öffentlichkeitsarbeit oder die finanzielle Unterstützung. Die Paragraphen 129a und b standen  immer wieder als Paragraphen in der Kritik, die nicht auf strafbare Handlungen abzielen, sondern letztendlich politisch unliebsame Aktivität kriminalisieren. Es entscheiden nicht Gerichte darüber, welche Organisationen als terroristisch eingestuft werden und welche nicht, sondern der Bundesjustizminister, seiner Position und vermutlich auch seiner politischen Anschauung entsprechend. Eine Kriminalisierung nach den §§ 129a oder b kann im Grunde alle Möglichen antifaschistischen, linke und demokratische Kräfte von uns treffen.

 

Einige der Aktivisten, die jetzt inhaftiert wurden, haben vor 10 oder 20 Jahren in Deutschland Asyl bekommen, weil sie als Mitglieder der TKP/ML in der Türkei politisch verfolgt waren. Mehrere der Verhafteten saßen in der Türkei viele Jahre im Gefängnis und wurden gefoltert. Einige von der Verhafteten haben in der Türkei in den Gefängnissen mit Hungerstreiks gegen die Einführung der Isolationshaft protestiert. In Deutschland saßen sie jetzt dieses Jahr von Mitte April bis Mitte August in Isolationshaft, seitdem in normaler Haft.

 

Die türkische Regierung unter Erdogan hat den EU-Staaten – insbesondere der BRD – in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen, dass sie nicht konsequent genug gegen linke  Exil-Organisationen aus der Türkei vorgeht. Im Fall der linken AktivistInnen, die Mitte April in Europa inhaftiert wurden, gab es eine enge Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden. Die Deutsche Justiz macht sich hier zum verlängerten Arm der türkischen Regierung und sperrt Leute ein, die Erdogans Regierung gerne hinter Gittern sehen möchte.


Die Verhafteten sind seit Mitte August nicht mehr in Isolationshaft. Sie warten auf eine Anklageschrift und den Beginn eines Prozesses. Wir schätzen mal, dass der Prozess  in Frühjahr 2016 beginnen wird und zwar in München.

 

Kurz vor dem Prozessbeginn wird es eine Demonstration in München geben. Wir wissen noch nicht wann genau, aber wir fänden es gut, wenn ihr an dem Tag alle mit uns nach München fahrt und an der Demonstration beteiligt. Bis dahin wird es mehrere kleinere Aktionen geben. Z.B eine Kundgebung am 10.12. – das ist der nächste Donnerstag  – um 17:30 an der Straße der Menschenrechte.

 

Weg mit den Paragraphan 129a und b.
Freiheit für unsere Freundinnen und Freunde.
Und auch das PKK-Verbot muss auch endlich abgeschafft werden!