Etwas mehr als anderthalb Monate ist es jetzt
her, dass Alexandra in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht
Tiergarten vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung freigesprochen wurde. Vorausgegangen waren dem Freispruch eine 156 Tage andauernde Untersuchungshaft und insgesamt vier Verhandlungstage (1, 2, 3, 4). Seit dem 9. Dezember liegt das schriftliche Urteil vor.
Im Wesentlichen wird darin noch einmal die Begründung des Freispruchs
aus der mündlichen Hauptverhandlung wieder gegeben. So ist noch einmal
schriftlich festgehalten, „dass die Angeklagte möglicherweise Opfer
einer Verwechslung geworden ist." Anstatt Alexandra den Vorwurf der
versuchten Brandstiftung nachzuweisen, habe das Gericht, so die
Urteilsschrift, „danach im Gegenteil durchgreifende Zweifel an der
Täterschaft der Angeklagten."
Die Angelegenheit ist allerdings
noch nicht ausgestanden: Da die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach der
mündlichen Verkündung des Freispruchs Rechtsmittel eingelegt
hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft
hat nunmehr seit Eingang des schriftlichen Urteils vier Wochen Zeit,
Gründe für eine Revision
anzuführen. In jenem Fall würde das Berliner Kammergericht darüber
entscheiden und das Verfahren, so es der Revision statt gibt, an das
Amtsgericht zurück verweisen. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch
innerhalb der gesetzten Frist keine Gründe für eine Revision angeben,
geht das Verfahren automatisch an das Landgericht, zur Berufung.
Die
dritte Möglichkeit wäre, dass die Staatsanwaltschaft die Rechtsmittel
zurück zieht, doch davon gehen Prozessbeobachter_innen derzeit nicht
aus. Vielmehr hat die Anklage unter StA Angelika Hoffmann in den
zurückliegenden Monaten konsequent gezeigt, dass sich ihr unbedingter
Verurteilungwille weder durch die mangelhafte Beweislage, noch durch
Gerichtsentscheidungen bremsen lässt.
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