In einem dieser Tage zugestellten Urteil, stellt der VGH Mannheim erneut fest, dass das Freie Radio in Karlsruhe rechtswidrig in den Jahren 2005 bis 2007 von der Medienbehörde LfK (Landesanstalt für Kommunikation) diskriminiert wurde. Die Behörde hatte ohne Zustimmung des Medienrates Sendezeit an die Musikhochschule Karlsruhe auf der Frequenz 104,8 Mhz vergeben.
Gleichfalls nach dem Urteil rechtswidrig ist die gegenwärtige Sendetätigkeit der Musikhochschule während der Abendstunden, die zudem im gleichen Verbreitungsgebiet in Bruchsal über eine ungeteilte 24-Stunden Frequenz für sich verfügt. Gegen die Zuweisung der Musikhochschule am Morgen - defacto sendet sie dort seit 2005 fast nur eine Wiederholungschleife - ist seit Mai diesen Jahres eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungericht von Querfunk anhängig.
Für Radio Dreyeckland stellt Geschäftsführer K. -Michael Menzel aus Anlass des Urteils fest: "Die jahrelange, diskriminierende Behandlung des freien Radios Querfunk in Karlsruhe durch die LfK sollte nach vier für die LfK negativen Urteilen bzw. Beschlüssen der
Verwaltungsgerichtsbarkeit nun endlich zu einem Ende kommen! Mit den in
Freiburg und Stuttgart gefundenen Lösungen - je eine Frequenz für das
freie Radio und eine für die Hochschulen - ist eine Modell vorgeben,
das auch in Karlsruhe praktizierbar ist. 24/7 auf 104,8 MhZ für das
freie Radio ! 24/7 für den Ausbildungsfunk der Musikhochschule auf der
von Bruchsal nach Karlsruhe koordinierten Frequenz."
Diese Lösung, die für alle eine Win-Win Situation darstellt, hat der Landesverband der Freien Radios AFF e.V bereits 2003 vorgeschlagen! Es ist Zeit, die ideologischen Blockaden der Behördenkrieger zu beenden!
Quelle: http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&task=view&id=4466&Itemid=145