Polizeigesetz in Berlin verschärft - Randalierer sollen länger in Gewahrsam

Die mögliche Vorbeugehaft soll von zwei auf vier Tage verlängert werden.
Erstveröffentlicht: 
09.03.2015

Der Innenausschuss sprach sich am Montag mehrheitlich für ein verschärftes Polizeigesetz aus. Die Oppositionsparteien finden das nicht gut und kritisierten die „weitere Grundrechtseinschränkung“.  von Jörn Hasselmann

 

Das Berliner Polizeigesetz wird verschärft. Künftig können Störer zum Beispiel bei Demonstrationen für vier Tage in einen „Unterbindungsgewahrsam“ genommen werden, bislang waren es zwei Tage. Sinnvoll sei dies beispielsweise am 1. Mai, bei Staatsbesuchen oder bei Fußballspielen, sagte Staatssekretär Bernd Krömer (CDU). Er verwies auf andere Bundesländer, in denen es noch längere Fristen gebe. Außerdem wurde das Scannen von Kfz-Kennzeichen als polizeiliches Fahndungsmittel geregelt.

 

Der Innenausschuss des Abgeordnetenhaus sprach sich am Montag dafür aus, im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) „geringfügige Änderungen vorzunehmen“, wie es die Innenverwaltung nennt.

 

Die drei Oppositionsparteien kritisierten die Pläne heftig als „weitere Grundrechtseinschränkung“. Die Gesetzesänderung muss noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden, dies gilt als sicher. Die Opposition bemängelte, dass Innensenator Frank Henkel (CDU) zum wiederholten Male nicht an der Sitzung teilnahm. 

 

Der grüne Abgeordnete Benedikt Lux lehnte die Verdoppelung der Festhaltemöglichkeit strikt ab, die Regelung sei „aus der Zeit gefallen“. Schon jetzt sei jeder dritte Unterbindungsgewahrsam von zwei Tagen nach späteren Gerichtsentscheidungen rechtswidrig gewesen. Die Innenverwaltung entgegnete, dass jeder Gewahrsam im Einzelfall von einem Richter angeordnet werden müsse, die Polizei also nicht machen könne, was sie wolle. 

 

Zudem soll im Asog der Einsatz des so genannten Kennzeichenscanners konkret geregelt werden. Der Einsatz war auch bislang zulässig. Der Datenschutzbeauftragte hatte die präzise Nennung der Einsatztechnik gefordert. Die Geräte erfassen die Kennzeichen vorbeifahrender Autos. Passiert ein zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug, werde der Wagen von Spezialkräften gestoppt.

 

Die Scanner sehen aus wie Radar-Blitzer

 

Die Polizei hat zwei Exemplare der Technik, sie sind wie Blitzer in Zivilstreifen eingebaut und sehen auch so aus. Im Jahr 2014 wurden sie fünf Mal eingesetzt, in einem Fall konnte ein Straftäter festgenommen werden. In einem anderen Fall wurde ein Gerät nach einer Anschlagsdrohung vor einer Synagoge eingesetzt. Wie viele Kennzeichen bei den Einsätzen erfasst wurden, kann die Polizei nicht sagen, da die Daten sofort wieder gelöscht würden. Die Piraten bezweifelten dies und sprachen von möglichem Missbrauch. Polizeipräsident Klaus Kandt warf vor allem den Piraten eine „Misstrauenskultur“ vor.

 

2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil die viel weitergehenden Vorschriften zur automatisierten Erfassung von KFZ-Kennzeichen in den Polizeigesetzen von Hessen und Schleswig- Holstein für unverhältnismäßig erklärt. In diesen beiden Ländern durften Kennzeichen auch anlasslos massenhaft abgeglichen werden. Dies verletze jedoch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sagten die Richter. Sie verwiesen schon damals auf die verfassungskonforme Regelung in Brandenburg.  An der werde sich Berlin orientieren, hatte Krömer im März vegangenen Jahres angekündigt.