Heute verkündete das Landgericht die vorläufige Aussetzung des
Verfahrens gegen Christoph T. Ausschlaggebend ist ein Antrag der
Staatsanwaltschaft, der ein neues chemisches Gutachten fordert.
Offensichtlich bezweifelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile die Aussagen ihres eigenen Belastungszeugen. Der promovierte Professor der Chemie hatte Christoph am vergangenen Dienstag umfassend entlastet. Der dringende Tatverdacht wurde darauf hin zurück genommen, Christoph auf freien Fuß gesetzt. Obwohl es laut Aussage des Vorsitzenden Richters kaum zu erwarten sei, dass das nun angeforderte Gutachten den Ausgang des Verfahrens noch wesentlich beeinflussen könnte, gebiete sich die Erhellung des Sachverhalts aus einer ihm obliegenden „Aufklärungspflicht“. Angesichts des Öffentlichen Drucks im Zusammenhang mit KFZ-Brandstiftungen, drängt sich hingegen der Verdacht auf, dass die Justiz nun versucht, das Verfahren zu verschleppen. Offenbar gilt es einen Freispruch zum gegenwärtigen Zeitpunkt um jeden Preis zu verhindern. Dies unterstreichen auch die aktuellen Ereignisse im Fall von Alexandra R. Hier verstrickte sich der Hauptbelastungszeuge der Anklage, der Polizeibeamte M. Schulze, der Alexandra in der Tatnacht aus dem fahrenden Funkwagen heraus gesehen und später wieder erkannt haben möchte, zusehends in Widersprüche. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme und der zweifelhaften Angaben des Hauptbelastungszeugen, stellte Alexandras Verteidigung einen Antrag, den Haftbefehl aufzuheben. Der Vorsitzende Richter sah sich jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Stande, über den Antrag zu entscheiden. Offensichtlich steht der Richter unter enormen Druck, was den Eindruck der Befangenheit nahelegt.
Zu diesem Justizskandal sagt der Pressesprecher der Soligruppe: „Angesichts der bisherigen Ereignisse beider Verfahren, wird klar, dass es der Staatsanwaltschaft viel mehr darum geht zweifelhafte Ermittlungserfolge zu präsentieren, anstatt ihrer Verpflichtung zur Wahrheitsfindung nachzukommen. Nachdem was bisher zu beobachten war, sehen sich die Richter nicht in der Lage dem Einhalt zu gebieten. Wir fordern Freispruch!“