[Bln] 1. Verhandlungstag gegen Christoph

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Am vergangenen Dienstag fand vor dem Landgericht Berlin der erste Prozesstag gegen Christoph T. statt. Nachdem bereits am Dienstag eine Mitteilung über die bedeutendsten Ereignisse des Verhandlungstages veröffentlicht wurde, folgt nun ein ausführlicher Bericht.

 

Christoph wird beschuldigt, in der Nacht zum 17. Juni 2009 zusammen mit dem gesondert verfolgten Tim H. in der Pettenkofer Straße in Berlin-Friedrichshain ein Auto in Brand gesetzt zu haben. Nach einer ersten Festnahme an jenem Abend, war er wegen mangelnden Tatverdachts noch am selben Tag auf freien Fuß gesetzt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft mehrfach in Beschwerde gegangen war, erging vor dem Berliner Kammergericht am 13. Juli ein Haftbefehl, der am 15. Juli vollstreckt wurde. Seitdem saß Christoph 97 Tage in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit in Untersuchungshaft.

 

Ab 9 Uhr fanden sich rund 25 Prozessbeobachter_innen und zahlreiche Pressevertreter_innen im Hochsicherheitssaal B129 des Kriminalgerichts Moabit ein. Wie schon im Prozess gegen Alexandra R. mussten die Beobachter_innen vor dem Betreten des Saales penible Kontrollen über sich ergehen lassen. Sie mussten ihre Jacken ausziehen, sich gründlich abtasten lassen und alle persönlichen Gegenstände abgeben. Außerdem fertigten die Justizwachtmeister_innen Fotokopien sämtlicher Personalausweise an. Dies geschah auf Anordnung des Vorsitzenden Richters, um Störer_innen ggf. identifizieren zu können. Laut Anordnung sollten die Kopien am Ende des Verhandlungstages vernichtet werden.

 

Staatsschutz vor Ort

Um an die Identitäten der Beobacher_innen zu gelangen, war der Staatsschutz an diesem Tag wieder einmal selbst im Einsatz. Vor dem Gerichtsgebäude hatten Staatsschützer_innen (silberner Volvo-Kombi: B-GC 960) bereits am Morgen wartende Prozessbeobachter_innen observiert. Neben dem Eingang parkte ein mit uniformierten Polizist_innen besetzter Halbgruppenwagen. Im Gericht setzte sich die Überwachung fort. Während der Verhandlungspausen betrat der „szenekundige“ Zivilbeamte Sven Radis, genannt „Giftzwerg“, mehrfach den Gerichtssaal, um die Menschen im Zuschauerraum auszuspähen.

 

Kontrollen verzögern Verhandlungsbeginn

Nachdem sich der Beginn durch die umfangreichen Zugangskontrollen verzögert hatte, begann der Vorsitzende Richter Ralf Fischer die Verhandlung mit der Befragung Christophs zu seinen persönlichen Verhältnissen. Im Anschluss verlas die Anklage, vertreten durch Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz und StA Pamela Kaminski die Anklageschrift. Christoph gab an, sich zu den Vorwürfen nicht äußern zu wollen.

 

Tim H. verweigert die Aussage – Ergebnisse der Hausdurchsuchungen

Als erster Zeuge wurde der gesondert verfolgte Tim H. gehört. Nachdem er erkärte, dass er sich nicht äußern würde, wurde er vom Gericht entlassen. Die Beweisaufnahme wurde fortgeführt mit dem Verlesen der Durchsuchungsprotokolle aus Christophs und Tims Wohnungen. Die Durchsuchenden Beamten vom Polizeiabschnitt 11 hätten in den Wohnungen u.a. szenetypische Bekleidungsstücke „der Antifa“, Plakate und Schriften mit „Hassparolen gegen den Staat“, sowie Computer und weitere Datenträger aufgefunden. Der zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch laufende PC des Beschuldigten H. sei von den Beamten vor der Beschlagnahme „ordnungsgemäß“ heruntergefahren worden.

 

Zeuge Friedrich – meldete den Brand

Als zweiter Zeuge betrat ein Herr Friedrich den Saal. Der 42-jährige Zeuge hatte das brennende Fahrzeug am Abend des 17. Juni gegen Viertel nach zehn in der Pettenkofer Straße entdeckt und darauf hin die Polizei verständigt. Zuerst sei ihm unter dem Motorraum des Fahrzeugs nur ein brennender schwarzer Fleck von ca. 15cm Durchmesser aufgefallen, außerdem Tropfte eine zähflüssige Flüssigkeit von der Stoßstange. Flammen hätten sich rasch von innen nach außen ausgebreitet und schließlich die Motorhabe umschlossen. Mehr konnte der Zeuge nicht sagen.

 

Zeugin Lipski – Halterin des geschädigten Fahrzeugs

Als nächstes wurde die Halterin des geschädigten PKW aufgerufen. Die Zeugin Lipski aus Templin hätte den Wagen ca. eine Stunde vor Entdeckung des Brandes in der Pettenkofer Straße abgestellt. Gegen 23 Uhr sei sie von der Polizei telefonisch über den Vorfall informiert worden. Am nächsten Morgen sei ihr das Fahrzeug von der Polizei übergeben worden, worauf hin sie es an einen Ersatzteilehändler verkauft hätte. Da der Wagen vollkaskoversichert gewesen sei, habe sie nach ca. eineinhalb Wochen ein neues Auto bekommen.

 

Brandermittlerin Krüger, Kerstin – leistete Tatortarbeit

Nun wurde die Kriminalpolizistin Kerstin Krüger aufgerufen. Die 50-jährige ist seit 18 Jahren als Brandermittlerin für politisch motivierter Brand- und Sprengstoffanschläge beim LKA 533 (Polizeilicher Staatsschutz) tätig. Ihr Chef sei ein Herr Scholz, die Ermittlungen in Christophs Fall koordinierte ein Herr Schwanenberger, ebenfalls LKA 533. In den Morgenstunden des 17. Juni führte Krüger ab 4:45 Uhr die Tatortarbeit durch. Sie sagte aus, dass sie die Brandausbruchsstelle vorne rechts im Frontbereich lokalisiert hätte, Rückstände eines Brandbeschleunigers seien ihr vor Ort nicht aufgefallen. Weiter gab sie Krüger zu Protokoll, dass noch in der gleichen Nacht, eine halbe Stunde nach Christophs und Tims Festnahme, einige Querstraßen vom Brandort entfernt, ein weiteres Fahrzeug in Brand geraten sei. Technische Defekte schließe sie in beiden Fällen aus. Auch am zweiten Brandort habe sie die Tatortarbeit geleistet. Das vorgefundene Brandbild sei mit dem aus der Pettenkofer weitgehend übereinstimmend, was ihrer Ansicht nach darin begründet läge, dass die Täter_innen von KFZ-Brandanschlägen oftmals nach dem selben Muster vorgingen. So sei es z.B. üblich, dass brennende Grillanzünder durch den Kühlergrill geschoben werden. Spuren seien dann nur selten zu finden. Auf Nachfrage des Richters führte sie weiter aus, dass flüssiger Brandbeschleuniger, nur selten Verwendung fände. Als Bestandteil des sogenannten „Nobelkarossentod“ (zeitverzögerter Brandsatz), seien flüssige Brennstoffe in der Vergangenheit zwar zahlreich Verwendet worden, mittlerweile würden diese jedoch durch den Einsatz von festen Grillanzündern verdrängt. Die letzten beiden „Nobelkarossentod“ als Brandlegungsmittel seien letztes Jahr festgestellt worden. Auf Rückfrage der Staatswanwaltschaft, wie oft sie es im Fall von Autobränden mit technischen Defekten zu tun habe, meinte sie, dass dies „relativ selten“ vorkomme. Exakte Statistiken dazu gäbe es nicht, da diese bis vor 9 Monaten von unterschiedlichen Dienststellen bearbeitet worden seien. Mittlerweile seien KFZ-Brandermittlungen beim Polizeilichen Staatsschutz zentralisiert.

 

Befragung durch Brandgutachter Darauf hin Fragte ein vom Gericht geladener Brandgutachter die Zeugin Krüger, ob sie speziell geschult sei, für die Erkennung von technischen Defekten, was sie verneinte. Er erwiderte darauf, dass er sie für voreingenommen halte, da sie ohne eine entsprechende Sachkenntnis gar nicht in der Lage sei, einen technischen Defekt mit Sicherheit auszuschließen. Der Vorsitzende Richter äußerte in diesem Zusammenhang wörtlich: „Wäre schön, wenn wir dieses Auto noch hätten“. Dies ist aber nicht der Fall, da die Brandermittler_innen vom LKA das Fahrzeug schon nach wenigen Stunden in denen ledlich eine „Brandschuttprobe“ vom Boden unterhalb des Fahrzeugs entnommen wurde, wieder an die Besitzerin übergaben. Weiter fragte der Gutachter die Brandermittlerin, nach der Methodik, mit der sie vorgegangen sei, um einen technischen Defekt auszuschließen. Sie erklärte, die Halterin, Frau Lipski, sei gefragt worden, ob es in der Vergangenheit an dem Fahrzeug schon einmal zu technischen Problemen gekommen sei, was sie verneint hätte. Der Brand sei laut Zeugenaussage des Herrn Friedrich im Vorderen Bereich des Fahrzeugs ausgebrochen und ferner hätte kein Anlass bestanden, einen technischen Defekt zu vermuten. Darauf hin frage der Sachverständige, ob sie sich z.B. mit Kabelbränden auskenne und wie sie diese Ursache ausgeschlossen haben wollte, ohne weitere Untersuchungen. Die Zeugin musste die Frage nicht beantwortet, da der Vorrichtende Richter dazwischen ging und die Frage des Gutachters beanstandete, solche Fragen zu stellen sei nicht seine Aufgabe.

 

Anwält_innen setzten Befragung fort

Nun hatten Christophs Anwält_innen noch ein paar Fragen an die Zeugin. Sie stellten fest, dass die Zeugin für eine Dienststelle arbeitet, die für politisch motivierte Taten zuständig sei. Die Zeugin wurde gefragt, ob Brände, die ihrer Dienststelle mitgeteilt werden im Umkehrschluss, von vorne herein als politisch motivierte Brandstiftungen eingestuft würden. Die Zeugin antwortete, dass ihre Dienststelle seit ca. einem Jahr sämtliche KFZ-Brände im Berliner Raum bearbeite. Sie wurde gefragt, ob ihre Dienststelle darüber entscheide, ob eine politische Motivation vorliege oder nicht, was sie bestätigte. Die Anwältin_innen zitierten eine Aussage vom Berliner Innensenator Körting, wonach es im Jahr 2009 mehr als 200 KFZ-Brände gegeben habe, wovon aber nur 99 als politisch eingestuft wurden. Sie fragten, wonach diese Einstufung vorgenommen würde. Laut der Zeugin achte man hierbei besonders auf Marken und Firmen, die wiederholt geschädigt würden. Außerdem spiele „Hintergrundwissen“ z.B. über die Eigentümer_innen der Fahrzeuge eine Rolle. Die Anwält_innen fragten, ob es Gebiete gäbe, in denen die Wahrscheinlichkeit von politisch motivierten Brandstiftungen besonders hoch anzusehen sei, ferner von welchen Tätergruppen bzw. Täterprofilen die Ermittler_innen dabei ausgingen. Die Zeugin antworte, dass man „linksgerichtete“ Personen vermute, die vor allem in den Bezirken Kreuzberg, Prenzlauer Berg und Friedrichshain zuschlügen.

 

Abschließend musste sie der Verteidigung noch einige Fragen zur Methodikder Tatortarbeit beantworten. Sie gab zu Protokoll, dass sie an einem Brandort durchschnittlich 30-45 Minuten tätig sei. Zuerst würden Fotos angefertigt, dann mache sie sich an die „Begutachtung“, eine besondere technische Ausbildung im Bezug auf KFZ habe sie aber nicht. Weiter würde das Fahrzeug angehoben, um besser Schuttproben entnehmen zu können. Brandmittelspürhunde kämen bei KFZ-Bränden in der Regel nicht zum Einsatz, denn es gäbe an Autos zu viele „natürliche“ Spuren und die Hunde würden dann „nur noch um das Auto herum laufen“.

 

Sachverständiger Geyer-Lipman – erstellte chem. Gutachten

Nun wurde der promovierte Diplomchemiker Geyer-Lipman als Zeuge der Anklage vernommen. Er war vom Kriminaltechnischen Dienst des Landeskriminalamtes beauftragt worden, den sichergestellten Brandschutt und die bei den beiden Beschuldigten festgestellten chemischen Spurenanhaftungen zu untersuchen. Er begann seine Ausführungen damit, dass die Untersuchungen des Brandschutts keinerlei Spuren eines Brandbeschleuinigers ergeben habe. Es wären weder Abfallstoffe von festem Grillanzündern, noch Spuren eines flüssigen festzustellen gewesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei diesem Brand mit Brandbeschleunigern hantiert wurde, sei demnach gering, sonst hätte er seiner Erfahrung nach zu finden gewesen sein müssen. Staatsanwältin Kaminsi, die Vertreterin der Anklage, unterbrach die Ausführungen des Zeugen. Sie insistierte darauf, dass der Sachverständige im Zusammenhang mit der Verwendung von Brandbescheleunigern von einer „geringen Wahrscheinlichkeit“ gesprochen habe, zwar einer geringen, doch immerhin von einer „Wahrscheinlichkeit“ , was ihrer Auslegung nach wiederum für die Verwendung derartiger Stoffe sprechen würde. Der Zeuge entgegnete darauf wörtlich: „Da kann ich genauso gut sagen: Benzin, Nitroverdünner, Spritius [sei verwendet worden], das ist aber reine Spekulation, es ist nichts bewiesen.“ Die Anklage setzte nach mit der Behauptung, etwaige Brandbeschlueniger in flüssiger Form hätten durch den Untergrund entweichen können. Dem Widersprach der Sachverständige. Nach dessen Erfahrung würden sich flüssige Brandbeschleuniger bei vergleichbaren Bränden gerade in den Brandrückständen am Boden wiederfinden. Kaminski versuchte nun in Zweifel zu ziehen, dass bei Entnahme der Brandschuttprobe alle potentiellen Spurenträger vom Brandausbruchsort gesichert wurden. Dies wurde jedoch durch die Vorlage der Tatortfotos widerlegt.

 

Weiter ging es mit den Lampenölanhaftungen, welche die Beidem am Körper trugen. Laut Geyer-Lipman handelte es sich hierbei um eine Kohlenwasserstofffraktion, wie sie in Lampenöl vorkomme. Lampenöl habe allerdings besondere Eigenschaften. Es müsse erst auf 50 Grad Celsium erhitzt werden, bevor es Feuer fängt. Daher sei nach Aussage des Sachverständigen, Lampenöl als Brandlegungsmittel „eher ungeeignet“. Um es auf die erforderliche Entzündungstemperatur zu bringen, hätte eine Art Docht verwendet werden müssen. Es wurden jedoch keine Rückstände oder Abfallstoffe gefunden, die darauf hindeuten würden. Auf die Frage, des Richters, wie die Beschuldigten von dem Lampenöl kontaminiert worden sein könnten, erklärte der Sachverständige, dass es schon ausreiche, sich einige Zeit in der Nähe eines Grills oder einer Petroleumlampe aufzuhalten, um bei Betroffenen hinterher solche Anhaftungen nachweisen zu können. Auf die Frage, wie lange sich Lampenölanhaftungen halten könnten, bevor sie sich verflüchtigen, gab er einen Zeitraum von mehr als einer Woche an. Sogar ein bis zwei Wäschen würden die nachweisbaren Rückstände an der Kleidung überdauern.

 

Irritation beim Vorsitzenden – wird schnell heruntergespielt

Zwischenzeitlich zeigte sich der Vorsitzende Richter verwundert, über die vorgetragenen Aussagen. Offenbar hatte Geyer-Lipman zuvor in einem Telefongespräch mit dem Vorsitzenden abweichende Angaben gemacht, wonach der dringende Tatverdacht bestehen blieb. Es läge ein Missverständnis vor, einigten sich die beiden. So versucht die Justiz nach 97 Tagen U-Haft und einer Fülle weiterer Repressalien gegen die Betroffenen und ihr Umfeld zu rechtfertigen, dass die Aussage ihres Hauptbelastungszeugen das Anklage-Konstrukt in Stücke reißt.

 

Unterbrechung – Gericht erwägt Aufhebung des Haftbefehls

Das Gericht unterbrach die Verhandlung und der Vorsitzende Richter kündigte an, den Haftbefehl aufheben zu wollen. Verteidigung und Staatsanwalt sollten sich dazu äußern. Nach der Unterbrechung verkündete der Vorsitzende Richter, dass mit Wegfall der Belastung durch die Lampenölanhaftungen eine „Säule“ des Dringenden Tatverdachts wegfalle. Andere Indizien, wie das „verdächtige Verhalten“ des Beschuldigten allein, genügten nicht, zumal dies möglicher Weise auch im Zusammenhang mit einer zeit- und ortsnah stattfindenden Hausbesetzung zu erklären sei. Die Staatsanwaltschaft widersprach hingegen: Die „Gesamtschau der Indizien“ ergebe weiterhin einen Dringenden Tatverdacht. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

 

Christophs Haftbefehl wird aufgehoben

Nach dem Ende der Beratung erging folgender Beschluss: Der Haftbefehl wird aufgehoben, eine Verurteilung wird für „unwahrscheinlich“ erklärt. Der Vorsitzende fasste die Beweggründe des Gerichts zusammen: Eine Lampenölkontaminierung könne sich u.a. auch beim Grillen ergeben haben, danach sei es über Wochen nachweisbar, zudem sei kein Lampenöl am Brandort festgestellt worden. Damit sei nicht nachgewiesen, dass der Beschuldigte zeitnah mit Lampenöl hantiert habe, ebenso wenig wie, dass der Brand damit gelegt wurde. Das Publikum reagierte mit Unruhe auf diese „Enthüllungen“. Obwohl viele Sachverhalte schon seit Monaten offenkundig waren, hätte kaum ein_e Prozessbeobachter_in mit einer solch umfangreichen Entlastung durch den Zeugen der Anklage gerechnet. Der Vorsitzende Richter mahnte, dass dies keine Spaßveranstaltung sei und drohte, wer das Gericht nicht ernst nehme, würde von der Prozessbeobachtung ausgeschlossen: „Wir sind hier nicht bei Richterin Salesch!“

 

Staatsschützer wird anonymisiert

Es folgte eine weitere Unterbrechung, nach der der letzte Zeuge des Tages gehört werden sollte. Doch zuerst verlas der Vorsitzender Richter eine Sperrerklärung des Innensenators für personenbezogene Daten des Zeugen. Dieser sei als Polizeibeamter in einer speziellen Dienststelle tätig, in der er „nicht leicht zu ersetzen“ und allgemein gefährdet sei, das Ziel von Racheakten zu werden. Nach der Pause betrat dann der Ermittler mit der Codiernummer 99100299 den Gerichtssaal. Richter verplappert sich bei Begrüßung des Zeugen: „So, Herr Schem…“ Der 36-jährige Ermittler des LKA 642 (Operativeinheit des Staatsschutzes) steht mit dem Fall von Christoph nur indirekt in Verbindung. Er hatte am gleichen Abend einige Straßen entfernt zwei weitere Tatverdächtige festgenommen, denen ebenfalls eine Brandstiftung an KFZ vorgeworfen wird. Am Abend des 17. Juni 2009 sei er zu Fuß und in ziviler Kleidung in Berlin Friedrichshain unterwegs gewesen. Sein Auftrag war es, die Aktivitäten rundherum um eine Hausbesetzung zu überwachen. An einer Versammlung vor dem besetzten Haus nahmen nach seinen Schätzungen mindestens 300 Menschen teil. Als sich abgezeichnet habe, dass uniformierte Polizeikräfte die Versammlung räumen würden, sei die Situation „unübersichtlich“ geworden. Die Menschen, von denen viele schwarze Kleidung trugen, hätten sich in Bewegung gesetzt und seinen in zahlreichen Kleingruppen in verschiedene Richtungen durch den Kiez gelaufen. Er habe erwartet, dass sie sich irgendwo sammeln würden, wo weitere Aktionen geplant seien. An der Dolziger- Ecke Pettenkofer Straße habe er dann Rauchschwaden wahrgenommen, worauf hin er in die Richtung der vermuteten Ursache gerannt sei. Auf dem Weg dort hin seien ihm die beiden Tatverdächtigen aufgefallen. Weil einer von ihnen sich ein paar Einweghandschuhe ausgezogen haben soll, nahm er die beiden gemeinsam mit einem in der Nähe befindlichen Kollegen (Codiernummer 99100390) fest.

 

Freitag geht es weiter – Weitere Staatsschützer_innen vorgeladen

Ein weiterer Zeuge, der noch gehört werden sollte, war nicht erschienen. Gegen ihn wurde ein Ordnungsgeld von 150€ verhängt. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Auf Drängen der Staatsanwaltschaft, sollen noch mindestens 9 weitere Personen vernommen werden, die im vorliegenden Fall teilweise nur in den in den Akten auftauchen, also gar nicht vor Ort waren. Neben den beiden Tatverdächtigen, die am vermeintlichen Tatabend ebenfalls in Friedrichshain festgenommen wurden, sollen auch die Polizeibeamt_innen Schindler, Greger, Fuchs, Lieske, sowie KOK Michalek geladen werden. KOK Michalek war Leiter der polizeilichen Ermittlungen im Fall von Alexandra R. Daß diese Zeug_innen im Verfahren von Christoph T. noch eine Wende im Sinne der Anklage bringen werden, ist nicht zu erwarten aber die Staantsanwält_innen nehmen jetzt offenbar, was sie kriegen können.

 

Christoph ist vorerst draußen, Alex sitzt weiter ein!

Besucht nach Möglichkeit auch ihren Prozess, der am Freitag fast zeitgleich im selben Gebäude stattfindet. Diesmal soll unter anderem der Hauptbelastungszeuge der Anklage gehört werden. Ein Polizeibeamter, der unmittelbar nach Alex Festnahme zu Protokoll gab, sie lediglich anhand von Statur und dunkler Bekleidung zugeordnet zu haben. Das reichte nicht aus für einen Haftbefehl. Als das LKA ihn nach Alex Freilassung nochmals befragte, meinte er plötzlich, er hätte in der Nacht aus dem fahrenden Auto heraus ihr Gesicht erkannt. Es wird also spannend.

 

Nächster Prozesstermin für Christoph:

Freitag, 23. Oktober 2009 - 09 Uhr Landgericht Berlin (Raum B129 – Zugang Wilsnacker Straße)

 

Nächster Prozesstermin für Alex:

Freitag, 23. Oktober 2009 - 9:30 Uhr Amtsgericht Tiergarten (Raum 101 – Zugang neben Haupteingang)

 

Hintergründe zu Christophs Fall:

http://engarde.blogsport.de/2009/09/26/der-fall-christoph-t/

 

Bericht zum Prozessauftakt gegen Alexandra:

http://engarde.blogsport.de/2009/09/30/1-prozesstag-alexandra/

 

Fazit der Soligruppe nach Alexandras erstem Prozesstag:

http://engarde.blogsport.de/2009/09/29/anklage-schwaechelt/

 

Bericht zum 2. Prozesstag gegen Alexandra:

http://engarde.blogsport.de/2009/10/14/2-prozesstag-alexandra/