Freiheit für Jakob S. - Redebeitrag für die Kundgebung 02.10.2014

Freiheit

Ich stehe hier heute ALS Sprecher einer solidarischen Gemeinschaft.

Ich stehe hier für einen Freund, einen Bruder, einen Sohn....

Um ihn beim Namen zu nennen: Jakob

 

Es kam ein Tag, von dem ich vorher nicht gedacht hätte, dass sich dieser bei mir so einprägen würde.

Und nun stehe ich hier....

 

Den 27. August. 2014

Der Anfang von Bürger- und Menschenrechtsverletzung.

Es war der Tag, an dem in der Breite Straße ein Haus besetzt wurde.

Wie man es kennt rückte die Polizei an und Räumte das Haus.

Soweit ganz normal. Doch Sie räumten auch die Umgebung,

All das kam in den Nachrichten, auch das es Festnahmen gab.

 

FAKT ist das 4 Freigekommen sind doch Jakob sitzt immer noch

Heute ist der 36 Tag seit der Festnahme.

Jeder Tag für sich eine Qual...

Mann muss sich dabei im Klaren darüber sein, dass Jakob nicht im Haus, sondern außerhalb festgenommen wurde.

 

Zuerst saß er Holstenglacis.

Das bekamen wir erst nach 2-3 Tagen mit.

 

Ich zitiere jetzt aus der öffentlichen Pressmitteilung der Anwälte:

 

„Den Mandanten und der Verteidigung wurde erst nach 38-40 Stunden Freiheitsentziehung, im Rahmen der Vorführung vor der Haftrichterin, zumindest grob zur Kenntnis gegeben, welche Handlungen ihnen vorgeworfen wurde.

Zudem wurde den Anwälten der Betroffenen ohne erkennbaren Grund erst ca. 7 Stunden nach deren Kontaktaufnahme mit LKA und Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben mit Ihren Mandanten zu sprechen.“

 

Das Gespräch wurde nicht so wie man es kennt unter 4 Augen geführt!

Nein, während des ganzen Gespräches war ein Beamter vom LKA anwesend.

Die Anwälte bekamen wenig Zeit überhaupt mit Jakob zu sprechen.

Für die Akteneinsicht von ca. 200 Seiten wurden vom Gericht nur ca. 30 min gestattet.

Ein angeblicher Videobeweis wurde nur einmal abgespielt.

 

Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war Jakob bereits Infektiös erkrankt. Im wurde 10 Tage lang die erforderliche Dusche verwehrt.

 

Jakob selbst durfte ich als lieben, netten Menschen kennenlernen. Egal was wir zusammen gemacht haben, ob bei Freunden gefeiert oder einfach nur zusammengessen, es war immer eine Schöne Zeit.

 

Er ernährte sich Vegetarisch, zeitweise Vegan! Jedoch gab man ihm, dessen ungeachtet, Fleisch zu essen.

 

Dann wurde er verlegt...

Nach Hahnöfersand , die Insel auf der Elbe, oder wie Ich es nenne das Deutsche Alkatraz

Dort sitzt er bis zum 30.09.2014

 

Jakob erhielt unser Briefe, Bilder und Wünsche nicht!

Erst am 24.09.2014 wurden Ihm dieses zugestellt

1 Monat nach seiner Ingewahrsamnahme

 

Nach ca. 1 Woche wurde er innerhalb des Gefängnisses verlegt. Seitdem hat er dort kein Zugang zu öffentlich rechtlichen Meiden, Zeitungen und Radio!
KEINE Nachrichten!

Jakob wurde Isoliert.

Doch was steht im Art. 5 Abs. 1 Grundgesetzt:


Das jeder - also auch die Insassen in Vollzugsanstalten - das Recht hat

„sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu Unterrichten“

 

Doch warum wird das alles gemacht?

Warum erst U-Haft Gefängnis und Jetzt Justizvollzuggefängnis?

Warum wird er so abgeschirmt?

Gilt in Deutschland nicht die Unschuldsvermutung?

- unschuldig, so lange die Schuld nicht bewiesen ist -

 

Doch weswegen wird Jakob immer noch Festgehalten?

Warum muss seine Familie eine Hausdurchsuchung vom LKA über sich ergehen lassen?

 


WO SIND DIE BEWEISE?

 

Ich zitiere nochmal aus der öffentlichen Pressemitteilung der Anwälte:

 

„Gegen zwei Heranwachsende erließ das zuständige Gericht bei der Haftprüfung Untersuchungshaftbefehl. Dabei ging die Haftrichterin davon aus, dass der der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags durch werfen von Gegenständen aus dem Haus bestehe.

Aus Sicht der Verteidigung ermöglicht die den Betroffenen und Ihren AnwältInnen vorgelegte Akte und vorgespieltes Videomaterial bereits keine Identifizierung der Mandaten als Täter.

Darüber hinaus stellt sich die juristische die Frage, inwieweit das werfen der Gegenstände aus dem Haus überhaupt den Tatbestand eines versuchten Totschlages erfüllen kann. In beiden Fällen wurde von den AnwältInnen unmittelbar nach Erlass der Haftbefehle Antrag auf Haftprüfung gestellt.“

 

 

 

Diese Repression kann man nicht so hinnehmen!


Wir fordern sofortige Aufhebung des Haftbefehls durch Neumann und Elsner!