BKA speichert 1,5 Millionen personengebundene Hinweise

Ein Auszug aus der Tabelle vom Bundesinnenministerium, die mit falschen Angaben für Irritation sorgte.
Erstveröffentlicht: 
24.09.2014

24.09.2014 15:16
"Prostitution", "Geisteskrank", "Rocker": Das sind die Kategorien, die das BKA auch ohne einschlägige Vorstrafen über Bürger abspeichern darf. Dafür genügt ein begründeter Anfangsverdacht.

 

Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert auch ohne Vorstrafen sogenannte "personengebundene Hinweise“ (PHW) über Bürger. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) hervor. Die Antwort führt dabei 18 Kategorien von PHW auf – unter anderem "Ansteckungsgefahr“, "Geisteskrank“, "Gewalttätig", "Land/Stadtstreicher“, "Prostitution“ und "Rocker“. Mit Abstand die größte Kategorie ist "BTM-Konsument“, also Betäubungsmittel-Konsument, mit über einer Million Einträge.

Laut der Auskunft kann das BKA in Fällen, bei denen bereits Daten zu einer Person gespeichert sind, auch solche PHW hinzufügen. Sie dienten "zum Schutz dieser Person“ oder seien "zur Eigensicherung von Beamten erforderlich“. 2014 wurden demnach über 1,5 Millionen solcher PHW in den Datenbanken des BKA erfasst. Über vergangene Speicherungen gab die Antwort keine Auskunft. Die deutschen Nachrichtendienste verwenden keine PHW, hieß es.

 

Bemerkenswert an den genannten Zahlen ist auch die Zahl der "Straftäter – linksmotiviert“, die 3490 Mal erfasst wurde, während im Vergleich für "Straftäter – rechtsmotiviert“ lediglich 10 Einträge vorhanden sind. Eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage von heise online, wie diese Diskrepanz zu erklären ist, steht zur Stunde noch aus.

 

Bereits Anfang September warf die Auskunft des Berliner Innensenators Frank Henkel ein Schlaglicht auf die polizeiliche Einstufungspraxis der PHW bei Bundes- und Länderpolizeien. Demnach genügt bereits ein begründeter Anfangsverdacht, um in den Datenbanken mit einem der Stempel versehen zu werden. Auch wenn ein Ermittlungsverfahren wieder eingestellt wurde, können dennoch entsprechende Hinweise gespeichert werden. Die Verwendung des Begriffs "Täter“ diene lediglich zur Unterscheidung vom Begriff "Betroffener“. Mit Hinweisen gespeicherte Personen werden dabei nicht von der Polizei über ihre Kategorisierung informiert, die Vergabe habe "taktische Gründe“ und diene lediglich als "interner Hinweis“.

 

[UPDATE, 24.09.2014, 17:45]

 

Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mitteilte, kommt die Diskrepanz zwischen "linksmotiviert" und "rechtsmotiviert" durch einen Fehler in der Tabelle zustande. Offenbar sind einige Zahlen der in der Antwort erhaltenen Tabelle verrutscht: Demnach sind es jetzt etwa bei "Straftäter - rechtsmotiviert" 20.054 Einträge, bei "Straftäter - linksmotiviert" 9.763. Auch andere Angaben etwa bei "Sexualtäter" unterscheiden sich jetzt deutlich, wie die aktualisierte Tabelle zeigt. Die gespeicherten PHW sind laut Innenministerium über das Informationssystem INPOL sowohl Bundes- wie auch Länderpolizeien zugänglich (axk)